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Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs beim
Auftragssachkonto I 1211 3001 0100 7852000 „Ausbau Emminghausen“ von 770.000 € um 119.000 € auf 889.000 € gemäß § 29 GemHVO (alt)
sowie § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) zur
Kenntnis. Die Mehrausgaben in Höhe von 119.000 € werden in 2007
kassenwirksam. Diese können durch zusätzliche Erschließungsbeiträge und im Rahmen der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch Minderausgaben beim Auftragssachkonto I
12111012 “Ausbau Im Rosenacker“ gedeckt werden. Sachverhalt: Allgemeines Nach § 29 GemHVO (bisheriger Fassung und entsprechender Dienstanweisung) sowie § 24 Abs. 2 GemHVO (neue Fassung) ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der ”Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)” und in den ”Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO (alt) gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Straßenbaumaßnahme „Emminghausen“ überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO (alt) erfolgt, bevor mit der Bearbeitung des Projektes weiter fortgefahren wird. Beschreibung der Maßnahme:
Zur Erläuterung wird zusätzlich auf die Vorlage (RAT/0675/ 2006) in der
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 15.05.06 und des
Rates der Stadt am 19.06.2006 verwiesen. Die Stadt beabsichtigt in Emminghausen
in 4 Stichwegen neben der Kanalisation auch den kompletten Straßenbau
durchzuführen. Gleichzeitig möchte der Kreis auch die Ortsdurchfahrt ausbauen. Die Kostenschätzung des Gesamtausgabebedarf für die Anmeldung des Haushaltsplanes
2007 lag bei 770.000 € einschließlich Beleuchtung, Ingenieurkosten,
Vermessung und sonstigen Nebenleistungen. Vor der Veröffentlichung der Maßnahme wurde, gemäß Richtlinien Bauinvestitionscontrolling ein Kostendurchlauf durchgeführt. Hier lag das Ergebnis bei 799.000 €. Die Abweichung ist mit 3,8 % vom Haushaltsansatz als geringfügig anzusehen. Die folgenden Kosten sind Bestandteil der gemeinsamen Ausschreibung mit dem Städtischen Abwasserbetrieb, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Versorgungsunternehmen. Die Gesamtbaukosten aller Beteiligten (ohne Nebenkosten) betrugen gemäß Kostendurchlauf vor der Veröffentlichung ca. 1.862.000 €. Diese Kosten und das Submissionsergebnis setzt sich wie folgt zusammen: vor Veröffentlichung Ergebnis nach Submission Kommunaler Straßenbau 435.000 € 545.318,81 € RW-Kanal K 15 200.000 € 153.261,91 € Gehweg K15 100.000 € 79.228,13 € Ausbau der K 15 und Durchlass 433.000 € 543.973,20 € Regenrückhaltebecken 57.000 € 58.390,60 € Schmutzwasserkanäle 524.000 € 511.384,10 € Versorger 71.000 € 54.247,36 € Hausanschlüsse 42.000 € 45.692,33 € Summe 1.862.000 € 1.991.496,44 € Die Gesamtsumme liegt ca. 6,9 % über dem Kostendurchlauf. Die Steigerung liegt im Rahmen der derzeitigen allgemeinen Kostensteigerung im Baubereich. Zusätzlich hat es jedoch Verschiebungen der Kosten zwischen den Gewerken (siehe o.a. Gegenüberstellung) zu Ungunsten des Straßenbaus gegeben. Der Grund liegt kalkulatorisch bedingt bei den Tiefbaufirmen. Bei anderen Angeboten (z.B. Zweitbieter) liegen die Kosten für die Straßenbaugewerke günstiger als bei den Kanalgewerken. Den Zuschlag erhält aber das insgesamt wirtschaftlichste Angebot, das bedeutet, dass hier der Gesamtgünstigste (in allen Gewerken/Titeln) betrachtet wird. Gesamtausgabebedarf der Straßenbaumaßnahme (städtische Straßen)
: Vermessung 28.000,00 € Ingenieurleistungen, Bodengutachten 77.000,00 € Baukosten Straße 3 – 6, einschl. Regenwasserkanal 546.000,00 € Beleuchtung Straße 3 – 6 25.000,00 € Beleuchtung an der K15 (Gehweg) 20.000,00 € Städtischer Anteil am RW-Kanal K15 72.000,00 € Städtischer Anteil am Regenrückhaltebecken 28.000,00 € Gehweg an der K 15 80.000,00 € Begrünung, Entschädigung und sonstige Nebenkosten 13.000,00 € ___________ Summe 889.000,00 € Auf Grund der geschilderten Situation ergeben sich Mehrkosten, die hiermit gemäß § 29 GemHVO bekannt gegeben werden: Gesamtausgabebedarf neu: 889.000,00
€ Gesamtausgabebedarf alt: - 770.000,00 € Mehrbedarf: 119.000,00
€ Entsprechend der Mehrkosten erhöhen sich auch die Einnahmen durch die
Umlage von 90 % der beitragsfähigen Erschließungskosten. Die Mehrausgaben in Höhe von 119.000 € werden in 2007
kassenwirksam. Diese sind durch zusätzliche Erschließungsbeiträge und der Restbetrag im
Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch Minderausgaben beim
Auftragssachkonto I 12111012 “Ausbau im Rosenacker“ zu decken. Hinweis: Durch
den SAW (hier: Auftragskonto I 53123007) werden gemäß einer Verwaltungsvereinbarung
(siehe RAT/0760/2006) auch die Baukosten für den Kreisstraßenbau der K 15 OD Emminghausen
vorfinanziert. Die Mehrausgaben- und Einnahmen werden in 2008 fällig. Hierzu
ist eine Neuanmeldung für den Haushalt 2008 erforderlich. Die Auszahlungen für
die Tiefbaumaßnahmen werden entsprechend der Verwaltungsvereinbarung mit dem
Rheinisch-Bergischen Kreis durch diesen ausgeglichen.
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