Vorlage - RAT/1015/2007  

 
 
Betreff: Straßenausbau der Ortslage Emminghausen
Hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu)
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
11.06.2007 
18. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs beim Auftragssachkonto

I 1211 3001 0100 7852000 „Ausbau Emminghausen“

 

                                                           von              770.000 €

                                                           um              119.000 €

 

                                                           auf               889.000 €

 

gemäß  § 29 GemHVO (alt) sowie § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis.

 

Die Mehrausgaben in Höhe von 119.000 € werden in 2007 kassenwirksam.

Diese können durch zusätzliche Erschließungsbeiträge und im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch Minderausgaben beim Auftragssachkonto I 12111012 “Ausbau Im Rosenacker“ gedeckt werden.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Allgemeines

 

Nach § 29 GemHVO (bisheriger Fassung und entsprechender Dienstanweisung) sowie § 24 Abs. 2 GemHVO (neue Fassung) ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der ”Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)” und in den ”Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO (alt) gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaß­nahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Straßenbaumaßnahme „Emminghausen“ überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO (alt) erfolgt, bevor mit der Bearbeitung des Projektes weiter fortgefahren wird.

 

 

Beschreibung der Maßnahme:

 

Zur Erläuterung wird zusätzlich auf die Vorlage (RAT/0675/ 2006) in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 15.05.06 und des Rates der Stadt am 19.06.2006 verwiesen. Die Stadt beabsichtigt in Emminghausen in 4 Stichwegen neben der Kanalisation auch den kompletten Straßenbau durchzuführen. Gleichzeitig möchte der Kreis auch die Ortsdurchfahrt ausbauen.

 

Die Kostenschätzung des Gesamtausgabebedarf für die Anmeldung des Haushaltsplanes 2007 lag bei 770.000 € einschließlich Beleuchtung, Ingenieurkosten, Vermessung und sonstigen Nebenleistungen.

 

Vor der Veröffentlichung der Maßnahme wurde, gemäß Richtlinien Bauinvestitionscontrolling ein Kostendurchlauf durchgeführt. Hier lag das Ergebnis bei 799.000 €.

Die Abweichung ist mit 3,8 % vom Haushaltsansatz als geringfügig anzusehen.

 

Die folgenden Kosten sind Bestandteil der gemeinsamen Ausschreibung mit dem Städtischen Abwasserbetrieb, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Versorgungsunternehmen. Die Gesamtbaukosten aller Beteiligten (ohne Nebenkosten) betrugen gemäß Kostendurchlauf vor der Veröffentlichung ca. 1.862.000 €. Diese Kosten und das Submissionsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

 

                                                vor Veröffentlichung                Ergebnis nach Submission

 

Kommunaler Straßenbau                          435.000 €                                      545.318,81 €

RW-Kanal K 15                                         200.000 €                                      153.261,91 €

Gehweg K15                                              100.000 €                                        79.228,13 €

Ausbau der K 15 und Durchlass               433.000 €                                      543.973,20 €

Regenrückhaltebecken                                57.000 €                                        58.390,60 €

Schmutzwasserkanäle                              524.000 €                                      511.384,10 €

Versorger                                                     71.000 €                                        54.247,36 €

Hausanschlüsse                                          42.000 €                                        45.692,33 €

 

Summe                                                   1.862.000 €                                   1.991.496,44 €

 

Die Gesamtsumme liegt ca. 6,9 % über dem Kostendurchlauf. Die Steigerung liegt im Rahmen der derzeitigen allgemeinen Kostensteigerung im Baubereich.

 

Zusätzlich hat es jedoch Verschiebungen der Kosten zwischen den Gewerken (siehe o.a. Gegenüberstellung) zu Ungunsten des Straßenbaus gegeben. Der Grund liegt kalkulatorisch bedingt bei den Tiefbaufirmen.

Bei anderen Angeboten (z.B. Zweitbieter) liegen die Kosten für die Straßenbaugewerke günstiger als bei den Kanalgewerken. Den Zuschlag erhält aber das insgesamt wirtschaftlichste Angebot, das bedeutet, dass hier der Gesamtgünstigste (in allen Gewerken/Titeln) betrachtet wird.

 

Gesamtausgabebedarf der Straßenbaumaßnahme (städtische Straßen) :

 

Vermessung                                                                                                                  28.000,00 €

Ingenieurleistungen, Bodengutachten                                                                           77.000,00 €

Baukosten Straße 3 – 6, einschl. Regenwasserkanal                                                546.000,00 €

Beleuchtung Straße 3 – 6                                                                                             25.000,00 €

Beleuchtung an der K15 (Gehweg)                                                                               20.000,00 €

Städtischer Anteil am RW-Kanal K15                                                                           72.000,00 €

Städtischer Anteil am Regenrückhaltebecken                                                              28.000,00 €

Gehweg an der K 15                                                                                                     80.000,00 €

Begrünung, Entschädigung und sonstige Nebenkosten                                               13.000,00 €

                                                                                                                                    ___________

Summe                                                                                                                        889.000,00 €

 

Auf Grund der geschilderten Situation ergeben sich Mehrkosten, die hiermit gemäß § 29 GemHVO bekannt gegeben werden:

 

Gesamtausgabebedarf neu:                                       889.000,00 €

 

Gesamtausgabebedarf alt:                                     -   770.000,00 €

 

Mehrbedarf:                                                                 119.000,00 €

 

Entsprechend der Mehrkosten erhöhen sich auch die Einnahmen durch die Umlage von 90 % der beitragsfähigen Erschließungskosten.

 

Die Mehrausgaben in Höhe von 119.000 € werden in 2007 kassenwirksam.

Diese sind durch zusätzliche Erschließungsbeiträge und der Restbetrag im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch Minderausgaben beim Auftragssachkonto I 12111012 “Ausbau im Rosenacker“ zu decken.

 

Hinweis:

Durch den SAW (hier: Auftragskonto I 53123007) werden gemäß einer Verwaltungsvereinbarung (siehe RAT/0760/2006) auch die Baukosten für den Kreisstraßenbau der K 15 OD Emminghausen vorfinanziert. Die Mehrausgaben- und Einnahmen werden in 2008 fällig.

Hierzu ist eine Neuanmeldung für den Haushalt 2008 erforderlich. Die Auszahlungen für die Tiefbaumaßnahmen werden entsprechend der Verwaltungsvereinbarung mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis durch diesen ausgeglichen.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

I 1211 3001

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

889.000

EUR

770.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

30.05.07 siehe Sachverhalt

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift