Vorlage - RAT/0130/2003  

 
 
Betreff: Straßenbau: Teilausbau "Obere Remscheider Straße" und "Durchstich Taubengasse"
hier: Ausbaubeschluß für den 1. Bauabschnitt
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
17.06.2003 
38. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr    

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters zur Wahl des Fahrbahnbelages zustimmend zur Kenntnis, und beschließt den Ausbau der Straße "Obere Remscheider Straße" und "Durchstich Taubengasse" auf der Basis der in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 12.05.03 wurde unter TOP 7 zur Vorbereitung des 1. Bauabschnittes die Ausbauplanung für den Bereich Obere Remscheider Straße/Durchstich Taubengasse vorgestellt. Im Verlauf der Beratung ergaben sich Fragen zur Oberflächengestaltung des 2. Bauabschnittes (Pflaster oder Asphalt?), die abschließend nicht geklärt werden konnten. Es wurde vereinbart, die Thematik in der nächsten Sitzung erneut auf die TO zu setzen.

 

Die Obere Remscheider Straße in Verbindung mit der Taubengasse übernimmt in Zukunft zwei Funktionen:

 

a)                  eine Erschließungsfunktion des Innenstadtdreiecks

b)                  eine Verbindungsfunktion zwischen Bügeleisen und der Berliner Straße

 

In Abstimmung mit allen Beteiligten (Verkehrskonzeption/Büro MWM und städtebaulich gestalterisch/ARGE und den Fachämtern der Stadt) ist die Verbindungsfunktion die dominierende Funktion.

Die Asphaltoberfläche (Deckschicht)  kann in einem der Pflasterfarbe entsprechenden hellen Farbton erstellt werden.

Wenn die Verbindungsfunktion mit der Asphaltbauweise Vorrang hat kann in diesem Bereich, bedingt durch die notwendige Ausbautiefe, Kosten eingespart werden.

 

Für die Fahrbahnen im Bereich der Oberen Remscheider Straße/Durchstich Taubengasse wurde in der Planung ein Asphaltbelag gewählt, der den künftigen Verkehrsverhältnissen Rechnung trägt. Nach den Beschlüssen über die künftige Verkehrsführung steht fest, dass dieser Bereich mit regelmäßigem ÖPNV belastet wird. Anders als in der Telegrafenstraße und der Kölner Straße entstehen im Bereich des Durchstiches Taubengasse durch die hier zwangsweise vorgegebenen Richtungsänderungen um bis zu 90 Grad zusätzlich erhebliche Schub- und Querkräfte, die mit einem Pflasterbelag kaum aufzufangen sind. Es gibt hierzu eine Vielzahl von Beispielen in anderen Städten, wo im Ergebnis ständig nachgebessert werden mußte. Teilweise wurden ganze Fahrbahnbeläge wieder ausgetauscht. Dies sollte durch die Wahl des Asphaltbelages verhindert werden. Eine Asphaltbauweise alleine im Bereich des Durchstiches kommt mangels eines dann erforderlichen sinnvollen Überganges in die Pflasterbauweise aus gestalterischen Gründen nicht in Betracht. 

Durch die Wahl des Asphaltbelages wird aus Sicht der Planer nicht gleichzeitig auch eine Abwertung dieses Straßenbereiches gegenüber anderen Abschnitten vorgenommen. Entscheidend für den Aufenthaltswert einer Straße ist im wesentlichen ein ausreichend breiter und gegenüber des Fahrzeugverkehrs geschützter Bereich für Fußgänger. Dem wird hier durch die geplanten Verbreiterungen der Gehwege und die vorgesehenen Hochborde Rechnung getragen. Deshalb sollte der technisch sicheren Lösung der Vorrang gegeben werden.

Im übrigen sei noch darauf hingewiesen, dass die Obere Remscheider Straße zwischen Durchstich Taubengasse und Bügeleisen nach den vorliegenden Beschlüssen weder eine verkehrsberuhigte Zone gemäß § 325/326 StVO, noch eine reine Geschäftsstraße werden soll. Insofern ist  hier auf jeden Fall ein rechtlicher Unterschied zwischen den einzelnen Straßen zu sehen, der auch eine andere Bauweise im Fahrbahnbereich rechtfertigt.  

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 

Sollten Änderungswünsche des Ausschusses nicht vorgetragen werden, können auf der Grundlage der vorgestellten Planung nun die weiterführenden Arbeiten in Angriff genommen werden.

Geplant ist eine Ausschreibung des 1. BA im Sommer 2003, und ein Baubeginn im Herbst  2003.

 


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.615.964.1.8

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

200.000.-

EUR

501.057,-

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift