Beschlussvorschlag: Der Stadtverordnete Helmut Hauda wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt. Sachverhalt: Der Stadtverordnete Klaus Hake hat mit Wirkung vom 31.03.2007 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet. Nach der Reserveliste der WNK UWG ist Herr Helmut Hauda Nachfolger von Herrn Klaus Hake. Herr Helmut Hauda ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung durch den Bürgermeister in sein Amt einzuführen und zu verpflichten. |
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