Vorlage - RAT/1024/2007  

 
 
Betreff: Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten
Status:öffentlich  
Verfasser:Scholz, Jürgen
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Vorberatung
11.06.2007 
18. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtverordnete Helmut Hauda wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Stadtverordnete Klaus Hake hat mit Wirkung vom 31.03.2007 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet.

 

Nach der Reserveliste der WNK UWG ist Herr Helmut Hauda Nachfolger von Herrn Klaus Hake.

 

Herr Helmut Hauda ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung durch den Bürgermeister in sein Amt einzuführen und zu verpflichten.