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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 2 GO NW durch den Bürgermeister und einen weiteren Stadtverordneten vom 15.06.2007 betr. Einlegen des Rechtsmittels der Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln im Zusammenhang mit der Nachfolge eines ausgeschiedenen Stadtverordneten. Sachverhalt: Auf die als Anlage beigefügte Beschlussvorlage einer Dringlichkeitsentscheidung vom 15.06.2007 betr. Einlegen des Rechtsmittels der Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln im Zusammenhang mit der Nachfolge eines ausgeschiedenen Stadtverordneten wird verwiesen.
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