Vorlage - RAT/1031/2007  

 
 
Betreff: Reduzierung der Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Ältestenrat Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
17.09.2007 
19. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Satzung_Reduzierung_Vertreter PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung zur Reduzierung der Zahl der Vertreter für den Rat der Stadt Wermelskirchen in der der Beschlussvorlage beigefügten Fassung. Die Satzung ist der Niederschrift im Original beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahlG) sind für die Stadt Wermelskirchen aufgrund der Bevölkerungszahl insgesamt 44 Ratsmitglieder, davon 22 direkt in Wahlbezirken, zu wählen.

 

Ebenfalls nach § 3 Abs. 2 KWahlG können die Gemeinden und Kreise bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern; die Zahl von 20 Vertretern darf nicht unterschritten werden.

 

Dem Rat der Stadt Wermelskirchen gehören derzeit neben dem Bürgermeister 56 Vertreter an. Zusätzlich zu den 44 Ratsmitgliedern, von denen 22 direkt in Wahlbezirken und weitere 22 aus den Reservelisten gewählt wurden, sind bedingt durch das Wahlergebnis 12 zusätzliche Vertreter in den Rat der Stadt entsandt worden.

 

Mit Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Überörtlichen Prüfung der Stadt Wermelskirchen für die Jahre 2000 – 2003 wurde festgestellt, dass die Kosten der Stadt Wermelskirchen für die Ratsarbeit weit über dem Durchschnitt vergleichbarer Städte liegen. Neben der Zusammenfassung von Ausschüssen und der Reduzierung von Ausschussgrößen ist auch eine Verringerung von Wahlbezirken eine Möglichkeit, hier Kosten zu reduzieren.

 

Mit den Fraktionen wurde im Vorfeld Einigung erzielt, die Zahl der Wahlbezirke um 2 auf 20 zu reduzieren. Damit wird die Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der Stadt Wermelskirchen um 4 auf 40 reduziert. Davon wird die Hälfte, also 20, in Wahlbezirken gewählt.

 

Die Änderung soll zur Kommunalwahl 2009 wirksam werden.

 

Die Einteilung der Wahlbezirke obliegt dem Wahlausschuss. Dieser wird nach erfolgtem Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt zur Beratung über die Einteilung der Wahlbezirke ab der Kommunalwahl 2009 eingeladen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung_Reduzierung_Vertreter (21 KB) PDF-Dokument (5 KB)