Vorlage - RAT/1035/2007  

 
 
Betreff: Bildung von Fachausschüssen des Rates der Stadt nach der Kommunalwahl 2009
Status:öffentlich  
Verfasser:Scholz, Jürgen
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Ältestenrat Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
17.09.2007 
19. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Bildung von Fachausschüssen und deren Größen nach der Kommunalwahl des Jahres 2009 wie folgt:

 

Ausschuss

Anzahl Mitglieder

Anzahl beratende

Mitglieder

Haupt- und Finanzausschuss

13 + Bürgermeister

 

Schulausschuss

13

5 (1 x Kirche, 1 x Schulen, 1 Kulturbereich, 1 Jugendhilfeausschuss für Katt, 1 Stadtsportverband)

Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik

Ausschuss für Sport und Freizeit

Sozialausschuss

13

 

Betriebsausschuss Abwasserbetrieb

(Werksausschuss Städtischer Abwasserbetrieb)

13

 

Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen

13

 

Rechnungsprüfungsausschuss

11

1 (§ 58 GO)

Wahlprüfungsausschuss

11

2 (§ 58 GO)

Wahlausschuss

10

 

Jugendhilfeausschuss

15 (davon 9 aus Fraktionen, 6 freie Jugendhilfe)

9

Arbeitskreise

7

 

 

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den nach der Kommunalwahl des Jahres 2009 gebildeten Rat der Stadt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Stadt Wermelskirchen für die Haushaltsjahre 2000 bis 2003 trifft zu dem Bereich „Personal und Organisation“ auf den Seiten 140 – 144 u.a. folgende Aussagen (Einfügungen der Verwaltung sind kursiv dargestellt):

 

„Ratsarbeit

§                     Ausgaben der Ratsarbeit je Einwohner

Im Rahmen dieses Prüfbereichs werden die Ausgaben der Stadt für die Arbeit der kommunalen Selbstverwaltung sowohl im Zeitvergleich 2000 bis 2003 innerhalb der Kommune als auch im interkommunalen Vergleich anhand einer Kennzahl dargestellt. Die Kennzahl bildet die Ausgabenintensität der Selbstverwaltung in Abhängigkeit zur Einwohnerzahl ab. Der interkommunale Vergleich ermöglicht auch hier eine Standortbestimmung der Kommune.

Basisdaten für die Quotientenbildung sind die Einwohnerzahlen zum 31.12. sowie

§         die Summe aus den an die Fraktionen gezahlten Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung und

§         die gezahlten Aufwandsentschädigungen an Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse nach den Bestimmungen der Entschädigungsverordnung (EntschVO).

Die Höhe der gewährten Zuwendungen an die Fraktionen unterliegt dem autonomen und pflichtgemäßen Ermessen des Rates.

Die Ausgaben für die Ratsarbeit entwickelten sich im Zeitverlauf wie folgt:

Ausgaben der Ratsarbeit

Jahr

Einwohner laut LDS zum 31.12

Zuwendungen für die Geschäftsführung in €

Aufwands-
entschädigungen
in €

Ausgaben für Ratsarbeit gesamt in €

Ausgaben für Ratsarbeit je Einwohner

2000

37.016

56.737

226.511

283.248

7,65

2001

36.907

61.503

234.779

296.282

8,03

2002

36.914

63.811

237.051

300.862

8,15

2003

36.860

63.480

240.495

303.974

8,25

 

eigene Fortschreibung

 

2004

36.847

69.340

232.695

302.035

8,19

2005

36.847

72.263

275.016

347.279

9,42

 

 

Die Ausgaben haben sich im Eckjahresvergleich 2000/2003 um rund acht  Prozent erhöht.

(Die Ausgaben haben sich im Vergleich 2000/2005 um 22,6 Prozent erhöht!)

Im Jahr 2002 ergab sich bei allen Kommunen durch die gesetzliche Erhöhung der Aufwandsentschädigung ein Anstieg der Ausgaben, so dass diese Entwicklung überall zu finden ist und von der  Stadt Wermelskirchen auch nicht beeinflussbar war.

Daneben entstehen im Rahmen der Ratsarbeit innerhalb der Verwaltung weitere Sachkosten (geldwerte Vorteile), die hier jedoch unberücksichtigt bleiben.

Im interkommunalen Vergleich der Städte mit 30.000 - 50.000 Einwohnern positioniert sich die Stadt Wermelskirchen wie folgt:

 

Ausgaben für Ratsarbeit je Einwohner im interkommunalen Vergleich

 

Ausgaben für Ratsarbeit je Einwohner

im interkommunalen Vergleich

Minimum

4,85

Maximum

8,25

Mittelwert

6,39

Wermelskirchen

8,25

 

Der fortgeschriebene interkommunale Vergleich für das Jahr 2004 weist folgendes Ergebnis aus:

 

Minimum:        4,76

Maximum:       7,87

Mittelwert:        6,01

 

 

 

 

 

Aus der Darstellung wird deutlich, dass die Stadt Wermelskirchen im interkommunalen Vergleich den bisherigen Höchstwert bildet.

 

Um den von der Gemeindeprüfungsanstalt ermittelten Mittelwert des Jahres 2004 zu erreichen (= 6,01 € pro Einwohner) müsste die Stadt Wermelskirchen gegenüber dem Rechnungsergebnis = 125.829,00 € einsparen!

 

 

Die Stadt Wermelskirchen verfügt über 15 Ausschüsse. Hierbei ist auffällig, dass die Struktur der Ausschüsse nicht der Verwaltungsorganisation angepasst ist. So bestanden bisher drei Ausschüsse für die in einem Amt zusammengefassten Aufgabenbereiche Schule, Sport und Kultur.

 

Empfehlung

Wir empfehlen der Stadt Wermelskirchen, die Möglichkeit einer Reduzierung und Anpassung der Ausschussstruktur an die Aufbauorganisation der Verwaltung zu überprüfen. Damit könnte die Zahl der Ausschüsse verringert werden. Neben Effizienzsteigerungen im Verwaltungsbereich würden so auch weitere Kostenreduzierungen im Bereich der Ratsarbeit ermöglicht.

 

Die Verwaltung hat bereits 1999 in der Lenkungsgruppe „Neues Steuerungsmodell“ auf die Möglichkeit hingewiesen, die Anzahl der Ratsmitglieder zu reduzieren. Ebenso wurde empfohlen, die Ausschussstruktur der derzeitigen Aufbauorganisation anzupassen. Von beiden Möglichkeiten hat der Rat der Stadt Wermelskirchen bisher nicht Gebrauch gemacht.

Die Entscheidung über die Art der Aufwandsentschädigung und die Bildung von Ausschüssen gehört zum Kern des Selbstverwaltungsrechts und steht somit im Ermessen der politischen Entscheidungsträger einer Kommune. Insofern sind die vorstehenden Ausführungen nur als Anregung zu verstehen. Wir verkennen nicht, dass Überlegungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit die demokratischen Entscheidungsprozesse nicht einschränken dürfen. Andererseits dürfen auch hier Effizienzsteigerungen nicht generell ausgeschlossen werden.

 

 

Fazit

 

 

 

Die Ausgaben für die Ratsarbeit (Fraktionszuwendungen und Aufwandsentschädigungen) in der Stadt Wermelskirchen sind im Vergleich zu anderen Kommunen dieser Größenklasse sehr hoch.

Auch wenn die hohe Kennzahl teils durch die Rahmenbedingungen wie die hohe Anzahl an Fraktionen und eine in diesem Vergleich ungünstige Einwohnerzahl begründet werden kann, bestehen Optimierungsmöglichkeiten bei den Aufwandsentschädigungen und der Reduzierung und Anpassung der Ausschussstruktur an die Verwaltungsorganisation.“

 

 

Mit Beschlussvorlage RAT/0621/2006 wurde dem Rat der Stadt seitens der Verwaltung die Organisationsstruktur der Verwaltung nach Abschluss der vom Bürgermeister angekündigten und bis zum 30.09.2006 abgeschlossenen I. Verwaltungsstrukturreform mitgeteilt. Diese Organisationsstruktur der Verwaltung stellt sich ab 01.10.2006 wie folgt dar:


 

 

Dezernatsverteilungs- und Verwaltungsgliederungsplan

der Stadtverwaltung Wermelskirchen (Stand: 01.10.2006)

 

Hauptverwaltungsbeamter

Bürgermeister Weik

 

Dezernat I

Bürgermeister Weik

 

Dezernat II

Beigeordneter Graef

 

 

 

10 – Haupt- und Personalamt

 

32 - Ordnungsamt

Herr Scholz

 

Herr Hemmerich

 

 

 

14 - Rechnungsprüfungsamt

 

50 - Sozialamt

Frau Betke

 

Herr Aubel

 

 

 

20 - Kämmerei

 

51 - Amt für Jugend, Bildung und Sport

Herr Stubenrauch

 

Fr. Ludwig-Schieffers

 

 

 

23 - Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften

 

60 – Bauverwaltungs/Bauaufsichtsamt

Herr Schmitz

 

Frau Ritter

 

 

 

 

 

61 - Planungsamt
Frau Lange

 

 

 

 

 

 

65 - Amt für Gebäudewirtschaft

 

 

 

Herr von Foller

 

 

 

 

66 – Tiefbauamt

Städtischer Abwasserbetrieb

 

 

Herr Weber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gleichstellungsbeauftragte

 

Umweltbeauftragte

Frau Löhmer

 

Frau Zemella

 

 

 

Kattwinkelsche Fabrik

 

 

Frau Ponsar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie kann eine Einsparung bei den Ausgaben für die Ratsarbeit erreicht werden, um den von der Gemeindeprüfungsanstalt ermittelten Mittelwert von 6,01 € pro Einwohner zu erreichen oder zumindest diesem Ziel näher zu kommen?

 

Um zu prüfen, wo es Einsparungsmöglichkeiten bei den Ausgaben für die Ratsarbeit gibt, muss zunächst analysiert werden, wie sich der Betrag in Höhe von 347.279,00 € für das Jahr 2005 zusammensetzt. Dies wird im Folgenden dargestellt:

 

Im Haushaltsplan finden sich die entsprechenden Zahlungen bei den folgenden Haushaltsstellen:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

H.-Soll

2005

R.-Ergebnis

2005

Differenz

1.002.401.0.6

Aufwendungen Rat, Ausschüsse

262.400

275.016

12.616

1.009.669.0.5

Sachausgaben Rat, Fraktionen

73.790

72.263

- 1.527

Gesamt

336.190

347.279

11.089

 

Die Zahlungen bei den beiden Haushaltsstellen setzen sich zusammen wie folgt:

 

1.002.401.0.6 Aufwendungen Rat, Ausschüsse

 

Bezeichnung

Betrag

Aufwandsentschädigungen Ratsmitglieder

109.319,00

Sitzungsgeld Ratsmitglieder

38.940,00

Sitzungsgeld sachkundige Bürger

38.640,00

Sitzungsgeld beratende Mitglieder

252,00

Aufwandsentschädigungen stv. Bürgermeister

13.597,50

Aufwandsentschädigung Fraktionsvorsitzende

47.040,00

Aufwandsentschädigung stv. Fraktionsvorsitzende

8.820,00

Verdienstausfall

9.145,00

Fahrtkosten

7.627,89

Kinderbetreuung

182,00

Zahlung Vorjahr

1.452,61

Gesamt

275.016,00

 

1.009.669.0.5 Sachausgaben Rat, Fraktionen

 

Bezeichnung

Betrag

Pauschale Fraktionen

38.040,00

Sachkosten IT-Nutzung

11.000,00

Sachkosten Nutzung Bürgerhäuser

4.806,14

Sachkosten Nutzung Bürgerzentrum

18.416,49

Gesamt

72.262,63

 

Welche Beträge kann die Stadt Wermelskirchen hiervon selbst beeinflussen?

Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sind in der Entschädigungsverordnung landeseinheitlich festgelegt und nicht veränderbar. Lediglich die Zahlung von Sitzungsgeldern für Fraktionssitzungen ist hier disponabel.

Nicht veränderbar sind weiterhin Verdienstausfall, Fahrtkosten und Kosten für Kinderbetreuung.

Die Zahlung von Sachkosten ist lediglich eine innere Verrechung und bedeutet keine tatsächliche Ausgabe für die Stadt Wermelskirchen. Diese Beträge sind daher zu vernachlässigen. Lediglich die Zahlung von Pauschalen an die Fraktionen, die Zahlung von Sitzungsgeldern für die Fraktionen, die Zahlungen wegen der Anzahl der Ausschüsse und wegen der Größe der Ausschüsse ist durch die Stadt Wermelskirchen beeinflussbar. Hierbei ist es jedoch niemals erreichbar, einen Betrag in Höhe von 125.829,00 € einzusparen, um auf die im Landesdurchschnitt ermittelten Kosten für die Ratsarbeit pro Einwohner zu kommen, es sei denn, die Zahl der Ausschüsse und die Größe der Ausschüsse sowie die Zahlungen an die Fraktionen und für die Fraktionssitzungen würden drastisch gekürzt.

 

Folgende konkreten Handlungsempfehlungen werden seitens der Verwaltung gemacht:

 

1. Überprüfung der Zahl der zu bildenden Ausschüsse und Arbeitskreise

 

Seitens der Verwaltung wird der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt folgend und in Anlehnung an die Organisationsstruktur der Verwaltung ab 01.10.2006 die Bildung folgender Ausschüsse empfohlen (alle Empfehlungen sollen nach der Kommunalwahl des Jahres 2009 umgesetzt werden):

 

 

Bisher:

Neu:

Haupt- und Finanzausschuss

Haupt- und Finanzausschuss

Unverändert

Rechnungsprüfungsausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

Unverändert

Schulausschuss

Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur, Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik

Kultur-/Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik

Ausschuss für Sport und Freizeit

Sozialausschuss

Sozialausschuss

unverändert

Werksausschuss Städtischer Abwasserbetrieb

Werksausschuss Städtischer Abwasserbetrieb

unverändert

Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr

Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen

Ausschuss für Umweltfragen

Jugendhilfeausschuss

Jugendhilfeausschuss

unverändert

Weiterhin treten bei Bedarf folgende gesetzlich vorgeschriebene Ausschüsse zusammen:

 

Wahlausschuss

Wahlprüfungsausschuss

 

 

Damit wird eine Reduzierung um 3 Ausschüsse erreicht.

 

Darüber hinaus existieren derzeit folgende Arbeitskreise:

 

Arbeitskreis ÖPNV/Nahverkehrsplan

Arbeitskreis Stadtentwicklungsplanung

Kleiner Kreis Kulturausschuss

Lenkungsgruppe Neue Steuerungsmodelle

Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Lenkungsgruppe Neue Steuerungsmodelle abzuschaffen und die übrigen Arbeitskreise zu belassen.

 

2. Überprüfung der Größe des Rates der Stadt und der zu bildenden Ausschüsse

 

2.1 Größe des Rates

 

S. hierzu eigene Beschlussvorlage.

 

2.2 Größe der Ausschüsse

 

Gem. § 58 GO Nordrhein-Westfalen regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Dem Rat obliegt somit die Festlegung der Zahl der Ausschusssitze insgesamt.

 

Derzeit haben die Ausschüsse folgende Größe:

 

Ausschuss

Anzahl Mitglieder

Anzahl beratende

Mitglieder

Haupt- und Finanzausschuss

16 + Bürgermeister

 

Schulausschuss

17

7 (2 x Kirche, 5 x Schulen)

Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik

17

6 (4 Kulturbereich, 2 Jugendhilfeausschuss für Katt)

Ausschuss für Sport und Freizeit

17

1 (Stadtsportverband)

Sozialausschuss

17

 

Betriebsausschuss Abwasserbetrieb

(Werksausschuss Städtischer Abwasserbetrieb)

17

 

Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr

19

 

Umweltausschuss

17

 

Rechnungsprüfungsausschuss

11

1 (§ 58 GO)

Wahlprüfungsausschuss

11

2 (§ 58 GO)

Wahlausschuss

10

 

Jugendhilfeausschuss

15 (davon 9 aus Fraktionen, 6 freie Jugendhilfe)

9

Arbeitskreise

7

 

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Größe der Ausschüsse wie folgt festzulegen:

 

Ausschuss

Anzahl Mitglieder

Anzahl beratende

Mitglieder

Haupt- und Finanzausschuss

13 + Bürgermeister

 

Schulausschuss

13

5 (1 x Kirche, 1 x Schulen, 1 Kulturbereich, 1 Jugendhilfeausschuss für Katt, 1 Stadtsportverband)

Kulturausschuss und Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik

Ausschuss für Sport und Freizeit

Sozialausschuss

13

 

Betriebsausschuss Abwasserbetrieb

(Werksausschuss Städtischer Abwasserbetrieb)

13

 

Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen

13

 

Rechnungsprüfungsausschuss

11

1 (§ 58 GO)

Wahlprüfungsausschuss

11

2 (§ 58 GO)

Wahlausschuss

10

 

Jugendhilfeausschuss

15 (davon 9 aus Fraktionen, 6 freie Jugendhilfe)

9

Arbeitskreise

7

 

 

Die Verteilung der Ausschusssitze nach d’Hondt und unter Berücksichtigung der erreichten Stimmen bei der Kommunalwahl 2004 zeigt je nach Ausschussgröße folgendes Bild:

 

Partei

Ausschussgröße (Sitze)

15

13

11

9

CDU

6

5

5

4

SPD

3

3

3

3

Bürgerforum

2

2

2

1

WNK

1

1

1

1

FDP

1

1

0

0

Grüne

1

1

0

0

UWG

1

0

0

0