Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Bildung von Fachausschüssen und deren Größen nach der Kommunalwahl des Jahres 2009 wie folgt:
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den nach der Kommunalwahl des Jahres 2009 gebildeten Rat der Stadt. Sachverhalt: Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Stadt Wermelskirchen für
die Haushaltsjahre 2000 bis 2003 trifft zu dem Bereich „Personal und
Organisation“ auf den Seiten 140 – 144 u.a. folgende Aussagen
(Einfügungen der Verwaltung sind kursiv dargestellt): §
Ausgaben
der Ratsarbeit je Einwohner Im Rahmen dieses Prüfbereichs
werden die Ausgaben der Stadt für die Arbeit der kommunalen Selbstverwaltung
sowohl im Zeitvergleich 2000 bis 2003 innerhalb der Kommune als auch im
interkommunalen Vergleich anhand einer Kennzahl dargestellt. Die Kennzahl
bildet die Ausgabenintensität der Selbstverwaltung in Abhängigkeit zur
Einwohnerzahl ab. Der interkommunale Vergleich ermöglicht auch hier eine
Standortbestimmung der Kommune. Basisdaten für die
Quotientenbildung sind die Einwohnerzahlen zum 31.12. sowie §
die Summe aus
den an die Fraktionen gezahlten Zuwendungen zu den sächlichen und personellen
Aufwendungen für die Geschäftsführung und §
die gezahlten
Aufwandsentschädigungen an Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse
nach den Bestimmungen der Entschädigungsverordnung (EntschVO). Die Höhe der gewährten
Zuwendungen an die Fraktionen unterliegt dem autonomen und pflichtgemäßen
Ermessen des Rates. Die Ausgaben für die
Ratsarbeit entwickelten sich im Zeitverlauf wie folgt:
eigene
Fortschreibung
Die Ausgaben haben sich im Eckjahresvergleich
2000/2003 um rund acht Prozent erhöht. (Die
Ausgaben haben sich im Vergleich 2000/2005 um 22,6 Prozent erhöht!) Im Jahr 2002 ergab sich bei
allen Kommunen durch die gesetzliche Erhöhung der Aufwandsentschädigung ein Anstieg
der Ausgaben, so dass diese Entwicklung überall zu finden ist und von der Stadt Wermelskirchen auch nicht beeinflussbar
war. Daneben entstehen im Rahmen
der Ratsarbeit innerhalb der Verwaltung weitere Sachkosten (geldwerte
Vorteile), die hier jedoch unberücksichtigt bleiben. Im interkommunalen Vergleich
der Städte mit 30.000 - 50.000 Einwohnern positioniert sich die Stadt Wermelskirchen
wie folgt: Ausgaben
für Ratsarbeit je Einwohner im interkommunalen Vergleich
Der fortgeschriebene interkommunale
Vergleich für das Jahr 2004 weist folgendes Ergebnis aus: Minimum: 4,76 Maximum: 7,87 Mittelwert: 6,01 Aus der Darstellung wird deutlich, dass
die Stadt Wermelskirchen im interkommunalen Vergleich den bisherigen Höchstwert
bildet. Um den von der
Gemeindeprüfungsanstalt ermittelten Mittelwert des Jahres 2004 zu erreichen (=
6,01 € pro Einwohner) müsste die Stadt Wermelskirchen gegenüber dem
Rechnungsergebnis = 125.829,00 € einsparen! Die
Stadt Wermelskirchen verfügt über 15 Ausschüsse. Hierbei ist auffällig, dass
die Struktur der Ausschüsse nicht der Verwaltungsorganisation angepasst ist. So
bestanden bisher drei Ausschüsse für die in einem Amt zusammengefassten
Aufgabenbereiche Schule, Sport und Kultur.
Die
Verwaltung hat bereits 1999 in der Lenkungsgruppe „Neues
Steuerungsmodell“ auf die Möglichkeit hingewiesen, die Anzahl der
Ratsmitglieder zu reduzieren. Ebenso wurde empfohlen, die Ausschussstruktur der
derzeitigen Aufbauorganisation anzupassen. Von beiden Möglichkeiten hat der Rat
der Stadt Wermelskirchen bisher nicht Gebrauch gemacht. Die
Entscheidung über die Art der Aufwandsentschädigung und die Bildung von Ausschüssen
gehört zum Kern des Selbstverwaltungsrechts und steht somit im Ermessen der
politischen Entscheidungsträger einer Kommune. Insofern sind die vorstehenden
Ausführungen nur als Anregung zu verstehen. Wir verkennen nicht, dass
Überlegungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit die demokratischen
Entscheidungsprozesse nicht einschränken dürfen. Andererseits dürfen auch hier
Effizienzsteigerungen nicht generell ausgeschlossen werden.
Mit
Beschlussvorlage RAT/0621/2006 wurde dem Rat der Stadt seitens der Verwaltung
die Organisationsstruktur der Verwaltung nach Abschluss der vom Bürgermeister
angekündigten und bis zum 30.09.2006 abgeschlossenen I.
Verwaltungsstrukturreform mitgeteilt. Diese Organisationsstruktur der
Verwaltung stellt sich ab 01.10.2006 wie folgt dar:
Wie kann eine Einsparung bei den Ausgaben für die
Ratsarbeit erreicht werden, um den von der Gemeindeprüfungsanstalt ermittelten
Mittelwert von 6,01 € pro Einwohner zu erreichen oder zumindest diesem
Ziel näher zu kommen? Um zu prüfen, wo es Einsparungsmöglichkeiten bei den Ausgaben für die Ratsarbeit gibt, muss zunächst analysiert werden, wie sich der Betrag in Höhe von 347.279,00 € für das Jahr 2005 zusammensetzt. Dies wird im Folgenden dargestellt: Im Haushaltsplan finden sich die entsprechenden Zahlungen bei den folgenden Haushaltsstellen:
Die Zahlungen bei den beiden Haushaltsstellen setzen sich zusammen wie folgt: 1.002.401.0.6 Aufwendungen Rat, Ausschüsse
1.009.669.0.5 Sachausgaben Rat, Fraktionen
Welche Beträge kann die Stadt Wermelskirchen hiervon selbst beeinflussen? Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sind in der Entschädigungsverordnung landeseinheitlich festgelegt und nicht veränderbar. Lediglich die Zahlung von Sitzungsgeldern für Fraktionssitzungen ist hier disponabel. Nicht veränderbar sind weiterhin Verdienstausfall, Fahrtkosten und Kosten für Kinderbetreuung. Die Zahlung von Sachkosten ist lediglich eine innere
Verrechung und bedeutet keine tatsächliche Ausgabe für die Stadt
Wermelskirchen. Diese Beträge sind daher zu vernachlässigen. Lediglich die
Zahlung von Pauschalen an die Fraktionen, die Zahlung von Sitzungsgeldern für
die Fraktionen, die Zahlungen wegen der Anzahl der Ausschüsse und wegen der
Größe der Ausschüsse ist durch die Stadt Wermelskirchen beeinflussbar. Hierbei
ist es jedoch niemals erreichbar, einen Betrag in Höhe von 125.829,00 €
einzusparen, um auf die im Landesdurchschnitt ermittelten Kosten für die
Ratsarbeit pro Einwohner zu kommen, es sei denn, die Zahl der Ausschüsse und
die Größe der Ausschüsse sowie die Zahlungen an die Fraktionen und für die
Fraktionssitzungen würden drastisch gekürzt. Folgende konkreten Handlungsempfehlungen werden
seitens der Verwaltung gemacht: 1. Überprüfung der Zahl der zu bildenden Ausschüsse
und Arbeitskreise Seitens der Verwaltung wird der Empfehlung der
Gemeindeprüfungsanstalt folgend und in Anlehnung an die Organisationsstruktur
der Verwaltung ab 01.10.2006 die Bildung folgender Ausschüsse empfohlen (alle
Empfehlungen sollen nach der Kommunalwahl des Jahres 2009 umgesetzt werden):
Weiterhin treten bei Bedarf folgende gesetzlich
vorgeschriebene Ausschüsse zusammen: Wahlausschuss Wahlprüfungsausschuss Damit wird eine Reduzierung um 3 Ausschüsse erreicht. Darüber hinaus existieren derzeit folgende
Arbeitskreise: Arbeitskreis ÖPNV/Nahverkehrsplan Arbeitskreis Stadtentwicklungsplanung Kleiner Kreis Kulturausschuss Lenkungsgruppe Neue Steuerungsmodelle Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan Die Verwaltung schlägt vor, die Lenkungsgruppe Neue
Steuerungsmodelle abzuschaffen und die übrigen Arbeitskreise zu belassen. 2. Überprüfung der Größe des Rates der Stadt und der
zu bildenden Ausschüsse 2.1 Größe des Rates S. hierzu eigene Beschlussvorlage. 2.2 Größe der Ausschüsse Gem. §
58 GO Nordrhein-Westfalen regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse und
ihre Befugnisse. Dem Rat obliegt somit die Festlegung der Zahl der
Ausschusssitze insgesamt. Derzeit
haben die Ausschüsse folgende Größe:
Seitens
der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Größe der Ausschüsse wie folgt festzulegen:
Die
Verteilung der Ausschusssitze nach d’Hondt und unter Berücksichtigung der
erreichten Stimmen bei der Kommunalwahl 2004 zeigt je nach Ausschussgröße
folgendes Bild:
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