Vorlage - RAT/0132/2003  

 
 
Betreff: Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für die Ortslage "Röttgen"
Hier: Einleitungsbeschluß
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
17.06.2003 
38. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr    
14.07.2003 
39. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr      
Rat der Stadt Entscheidung
21.07.2003 
26. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens für eine Außenbereichssatzung “Am Röttgen” nach § 35 (6) BauGB gemäß beigefügten Antrag der Ehel. Boddenberg, Am Röttgen 17 in 42929 Wermelskirchen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Mit Schreiben vom 13.05.2003 beantragen die Ehel. Boddenberg, Am Röttgen 17 in 42929 Wermelskirchen die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Ortslage Röttgen.

 

Sie begründen dies in ihrem Antrag u.a. auch damit, daß im erweiterten Umfeld der Ortslage ebenfalls bauliche und planerische Aktivitäten stattgefunden haben und weiterhin stattfinden. (Solarsiedlung)

 

Ziel der Aufstellung der Außenbereichssatzung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage um eine erweiterte bauliche Entwicklung der Ortslage unter Nutzung der bereits vorhandenen Erschließung zu ermöglichen.

 

Die weitere Begründung für die Satzungseinleitung ist aus dem Gesamtantrag, der in der Anlage beigefügt ist, zu entnehmen.

 

Das Thema Außenbereichssatzungen für Hofschaften mit weniger als 8 Wohnhäusern ist auch im AK Stadtentwicklung am 11.03.03 breit diskutiert worden. (sh. Protokoll dazu in Vorlage 0116/2003)

Im Ergebnis stellte sich, auch nach nochmaliger Abstimmung mit der Bez. Reg. Köln heraus, daß Satzungen für entsprechend kleine Ortslagen kaum Aussicht auf Genehmigung haben, da die entsprechenden Voraussetzungen für die Begründung einer solchen Satzung nach dem BauGB fehlen.

 

Bei der Stadt Hückeswagen sind aber in der Vergangenheit Satzungen für verschiedene Ortsteile, die nur entsprechend viele Wohnhäuser hatten wie die Hofschaft Röttgen, von der Bez. Reg. Köln  genehmigt worden.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Antrag der Ehel. Boddenberg zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung “Am Röttgen”

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift