Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die
Einleitung des Verfahrens für eine Außenbereichssatzung “Am
Röttgen” nach § 35 (6) BauGB gemäß beigefügten Antrag der Ehel.
Boddenberg, Am Röttgen 17 in 42929 Wermelskirchen. Sachverhalt: Mit Schreiben
vom 13.05.2003 beantragen die Ehel. Boddenberg, Am Röttgen 17 in 42929
Wermelskirchen die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Ortslage
Röttgen. Sie begründen
dies in ihrem Antrag u.a. auch damit, daß im erweiterten Umfeld der Ortslage
ebenfalls bauliche und planerische Aktivitäten stattgefunden haben und
weiterhin stattfinden. (Solarsiedlung) Ziel der
Aufstellung der Außenbereichssatzung ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Grundlage um eine erweiterte bauliche Entwicklung der Ortslage unter Nutzung
der bereits vorhandenen Erschließung zu ermöglichen. Die weitere
Begründung für die Satzungseinleitung ist aus dem Gesamtantrag, der in der
Anlage beigefügt ist, zu entnehmen. Das Thema
Außenbereichssatzungen für Hofschaften mit weniger als 8 Wohnhäusern ist auch
im AK Stadtentwicklung am 11.03.03 breit diskutiert worden. (sh. Protokoll dazu
in Vorlage 0116/2003) Im Ergebnis
stellte sich, auch nach nochmaliger Abstimmung mit der Bez. Reg. Köln heraus,
daß Satzungen für entsprechend kleine Ortslagen kaum Aussicht auf Genehmigung
haben, da die entsprechenden Voraussetzungen für die Begründung einer solchen
Satzung nach dem BauGB fehlen. Bei der Stadt
Hückeswagen sind aber in der Vergangenheit Satzungen für verschiedene
Ortsteile, die nur entsprechend viele Wohnhäuser hatten wie die Hofschaft
Röttgen, von der Bez. Reg. Köln
genehmigt worden. Anlage/n: Antrag der Ehel. Boddenberg zur
Aufstellung einer Außenbereichssatzung “Am Röttgen”
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||