Vorlage - RAT/1048/2007  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Wermelskirchen
Planungszeitraum 2008 - 2009
Status:öffentlich  
Verfasser:Ludwig-Schieffers
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
21.08.2007 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
17.09.2007 
19. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt, den Kinder- und Jugendförderplan für die Stadt Wermelskirchen – Planungszeitraum 2008 bis 2009 – in der vorgelegten Fassung.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Am 06.10.2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalens das Kinder- und Jugendförderungsgesetz als 3. AG-KJHG NRW verabschiedet. Es ist – mit Ausnahme seiner erst ab 01.01.2006 geltenden Gewährleistungsverpflichtung – zum 01.01.2005 in Kraft getreten.

 

Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ist die landesrechtliche Ausgestaltung gem. § 15 SGB VIII, der die einzelnen Bundesländer ermächtigt, das Nähere über Inhalt und Umfang der Jugendarbeit, die Förderung der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes über ein Landesgesetz zu regeln.

 

Der gem. § 15 dieses Kinder- und Jugendförderungsgesetzes ab dem Jahr 2006 für jede Kommune zu erstellende Kinder- und Jugendförderplan, den jeder Jugendhilfeausschuss für die Dauer einer Wahlperiode zu beschließen hat, stellt ein neues Förderinstrument in der kommunalen Jugendhilfe dar.

 

Auf dieser Grundlage wurde für den Bereich der Stadt Wermelskirchen der als Anlage beigefügte Kinder- und Jugendförderplan – Planungszeitraum 2006 bis 2009 – in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Jugend, Bildung und Sport und den vor Ort beteiligten freien Trägern erarbeitet und im Jugendhilfeausschuss am 13.06.2006 und im Rat der Stadt am 19.06.2006 beschlossen.

 

Die Praxis hat in den sieben Monaten dieses Jahres gezeigt, dass der Kinder- und Jugendförderplan an einigen Punkten verbesserungswürdig ist. Die Steuerungsgruppe hat in ihrer Sitzung am 09.07.2007 folgende Änderungen beschlossen.

 

Änderungen des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Wermelskirchen ab 2008

Beschlossen durch die Steuerungsgruppe in der Sitzung vom 09.07.2007

 

 

1.       1. Förderungsvoraussetzungen:

         Im zweiten Absatz wurde der Zusatz angehängt, dass bis auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die Angebote offen sein müssen.

         Ziel: Die Veranstaltungen sollen für möglichst viele Kinder- und Jugendliche in Wermelskirchen zugänglich sein.

 

2.       Der dritte Absatz wurde umformuliert und Kooperationsveranstaltungen der Träger untereinander zusätzlich aus den zeitlichen Begrenzungen herausgenommen.
Ziel: Die Möglichkeit zu schaffen, auch Projekte zu fördern, die aufgrund einer Kooperation nicht in den zeitlichen Rahmen passen.

 

3.       2. Förderungsfähiger Teilnehmerkreis:
Hier wurden Mitarbeiterschulungen und Medienkompetenzveranstaltungen von den Beschränkungen ganz herausgenommen.
Ziel: Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiter, die nach der Fassung von 2006 aus der Förderung heraus gefallen sind.

 

4.       3. Förderhöhe:
Im zweiten Absatz wird der Zusatz aufgenommen, dass Reise- und Fahrtkosten nicht erstattet werden.
Ziel: Dies war auch nach den alten Richtlinien nicht möglich und wurde bei der Erstellung des KJFP vergessen zu übernehmen.

 

5.       5. Antragstellung:
Allen Förderanträgen sind ein Kosten- und Finanzierungsplan, ein detailliertes Veranstaltungsprogramm und der Ausschreibungstext der Maßnahme beizufügen.
Ziel: Es soll nicht nur bei den Förderanträgen für Veranstaltungen, sondern auch für Freizeiten ein Kosten- und Finanzierungsplan im Sinne der Gleichbehandlung bei Antragstellung eingereicht werden. Weiterhin soll auch ein Ausschreibungstext bei allen Anträgen eingereicht werden, um den offenen Charakter der Maßnahme nachvollziehen zu können.

 

6.       6. Bewilligung:
Nach Entscheidung der Steuerungsgruppe erhält der Veranstalter einen Bewilligungsbescheid auf der Basis der Antragsangaben.
Ziel: Um eine noch bessere Flexibilität für die Antragsteller zu gewährleisten, können auch Anträge bearbeitet werden, wenn die Steuerungsgruppe erst nach Beginn einer Maßnahme über den Antrag entscheidet. Das finanzielle Risiko bleibt dann beim Veranstalter.

 

7.       7. Verwendungsnachweis:
 „ggf.“ wird gestrichen,
Ziel: siehe Änderungspunkt 5.

 

8.       8.2 Aufgaben (der Steuerungsgruppe):
Der letzte Satz (-Höchstgrenze der Förderhöhe von 3.000,00 €-) wird gestrichen, da er bereits zweimal in den Richtlinien erwähnt wird.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

38.000,00 jährlich

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

x

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift