Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Satzung in der vorgelegten Fassung. Gleichzeitig hebt der Rat der Stadt Wermelskirchen die Satzung vom 19.06.2006 auf. Sachverhalt: Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2006, welches vom Landtag des Landes Nordrheinwestfalen (NRW) im Mai des Jahres 2006 beschlossen wurde, wurde die Zuständigkeit für die Festsetzung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten mit Wirkung zum 01.08.2006 auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verlagert. Um die erforderliche Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen ab diesem Zeitpunkt schaffen zu können, hat der Rat der Stadt Wermelskirchen am 19.06.06 die bisherige Satzung erlassen. In diesem Zusammenhang war auch zu prüfen, ob im Bereich der Stadt Wermelskirchen zukünftig Elternbeiträge für die anderen Betreuungsmöglichkeiten, wie Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule zu erheben sind. Hierzu wurden zunächst jeweils Richtlinien erlassen. Die vorliegende Satzung ist gültig für alle Betreuungsangebote wie Kindergarten, Kindertagesstätte, Hort, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule. Die bisher gültigen Richtlinien über die Erhebung der Elternbeiträge im Rahmen der Kindertagespflege und Offenen Ganztagschule wurden in ihrer Höhe nicht verändert, sondern nur in die schon bestehende Satzung der Elternbeiträge für Kindergarten/Tagesstätte und Hort integriert. Es wurde die Höhe des Elternbeitrages insbesondere beim Besuch mehrerer Kinder einer Familie in unterschiedlichen Betreuungssystemen eindeutig und verständlich formuliert.
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