Vorlage - RAT/0133/2003  

 
 
Betreff: Straßenausbau Brückenweg
hier: Ausbaubeschluß
Status:öffentlich  
Verfasser:Drescher, HaraldAktenzeichen:66
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
17.06.2003 
38. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr    

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Ausbau der Straße "Brückenweg" auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne, und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst in 2004 durchzuführen.

 

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt die notwendigen Haushaltsmittel  zum Ausbau des Brückenweges in der vorgestellten Form in den Haushaltsplänen für 2004/2005 zu berücksichtigen.

Bisheriges Beratungsergebnis:

Bisheriges Beratungsergebnis:

 

In der Sitzung vom 12.05.03 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr wurde bereits die Verkehrliche Funktion (z.B. Andienung von den neuen Parkplätzen etc.) und die Bedeutung für die Entlastung der Innenstadt erläutert.

Darüber hinaus sind die baulichen Voraussetzungen (Stützwand einschl. zusätzliche Konstruktionen) zum Ausbau bzw. zur Verbreiterung des Brückenweges beschrieben worden.

In einer weiteren Sitzung für den Ausbaubeschluss sollten u.a. weitergehende Informationen zum Projekt sowie die Kosten und die Fördermöglichkeiten beschrieben werden.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Nach der derzeitigen Haushaltsplanung und Investitionsplanung 2003 ergibt sich für die Maßnahmen Brückenweg (Straße) und Stützmauer Brückenweg ein Zuschussbedarf in Höhe von 460.000 €.

Der neue Zuschussbedarf nach den neuen Kostenschätzungen lässt sich derzeit noch nicht genau vom Fachamt beziffern,  da die Höhe der Einnahmen noch überörtlich abgestimmt werden müssen. Siehe hierzu Ausführungen des Fachamtes.

Ein evtl. höherer Zuschussbedarf würde durch eine höhere Kreditaufnahme zu finanzieren sein.

Die Information nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung zur Kostenüberschreitung wird erforderlich und in den Sitzungen des HuF am 07.07. und des Rates am 21.07.2003 erfolgen.  

Im Übrigen wird zu den finanziellen Auswirkungen auf die Ausführungen im Sachverhalt verwiesen.  

 

 

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt in 2004 die Straße ”Brückenweg” im Rahmen des Maßnahmenplan ”Umgestaltung Innenstadt” als zweites Projekt umzusetzen.

 

Die politische Voraussetzung für den Ausbaubeschluß des Maßnahmenplanes wurde im Rat der Stadt Wermelskirchen am 31.03.03 festgelegt. Im Rahmen dieses Beschlusses wurde die Verkehrsführung  für die Umgestaltung der Innenstadt festgelegt.

 

Im Rahmen der Planungen für die Umgestaltung der Innenstadt wurden im Haushaltsplan 2003 für das Projekt ”Planungskosten Brückenweg” (HHSt 1.615.962.1.3)  und für das Projekt “Kostenbeteiligung B51n für Stützmauer” (HHSt 1.660.981.2.2) Mittel veranschlagt.

 

Dieses Projekt ist Teil des Masterplanes (Städtebauförderung Antrag vom Juni 2001). Im Rahmen der Städtebauförderung werden u.a. Verbesserungen der Gehwegbereiche und Begrünung gefördert.

 

Gleichzeitig ist ein Förderantrag nach GVFG gestellt. Im Rahmen des GVFG werden u.a. Verbesserungen der Verkehrsflächen (wichtige Verkehrsstraßen und notwendige Gehwege)  sowie Fußgängerüberwege gefördert.

Maßnahmen (Ertüchtigung der Stützwand etc.) die notwendig sind um eine Verbreiterung des  Brückenweges zu ermöglichen, sind ebenfalls Bestandteil der Förderung.

 

Die Planung des Projektes wurde Anfang 2003 an das Ingenieurbüro MWM vergeben.

In einer Informationsveranstaltung am 16.06.03 wird den Anwohnern/Eigentümern die Planung vorgestellt. Das Ergebnis wird in der Sitzung erläutert.

 

Der Brückenweg ist gemäß dem beschlossenem Verkehrskonzept eine verkehrswichtige innerstädtische Straße und liegt gemäß dem Flächennutzungsplan in einer gemischten Baufläche (M) .

 

Die Anlieger werden an den Kosten für die Straßenbaumaßnahme entsprechend dem KAG  (Kommunalabgabengesetz) beteiligt.

 

Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes,  erhalten die Anlieger ein Informationsschreiben (ca. Juli 2003).

 

Auf der Haushaltsstelle HHSt 1.615.962.1.3 stehen für 2003 die Mittel für die Vermessung, Planung sowie die Erstellung der Förderanträge zum Ausbau des Brückenweges zur Verfügung.

 

Auf der Haushaltsstelle HHSt 1.660.981.2.2 stehen bereits für 2003 einschließlich einer VE Mittel für die Kostenbeteiligung an der Stützwand zu Verfügung.

 

vorgesehene Ausgaben gemäß Haushalt 2003               lfd. Mittel                   VE           Gesamt

 

H.-Stelle 1.615.962.1.3 Planungskosten Brückenweg   100.000 €        360.000 €        460.000 €

H.-Stelle 1.660.981.2.2 Stützmauer Brückenweg          190.000 €        116.200 €        306.200 €

                                                                                                                                       766.200 €

 

Aktuelle Kostensituation

 

Zusammenstellung

 

- Planungskosten                                                                                                             85.000 €

 

- Baukosten                                                                                                                 1.600.000 €

  einschl. der notwendigen zusätzl. Stützkonstruktionen

 

- Grünanlagen, Beleuchtung, Sonstiges                                                                          95.000 €

 

- Grunderwerb, Entschädigung                                                                                        30.000 €

 

Summe                                                                                                                       1.810.000 €

 

Differenz insgesamt:                                                                                                   1.043.800 €

(kassenwirksame Baukosten wurden im Haushalt 2003 noch nicht angemeldet)

 

Die Kosten der erforderlichen Stützmauer (Verbreiterung Brückenweg) erhöhen sich hierbei aufgrund der beschlossenen Verkehrskonzeption und der geplanten städtebaulichen Entwicklung von 306.200 €  (Kostenschätzung von Straßen NRW) auf ca. 560.000 €

 

Gemäß dem Investitionsprogramm von 2003 wurde aus der Städtebauförderung ein

Zuschuss für den Brückenweg von 230.000 € geplant.

Aufgrund der veränderten Förderstrategie wird ein Antrag nach GVFG gestellt.

Die Bereiche die vom GVFG nicht gefördert werden (z.B. Gehwege nur bis 2,00m) und Verbesserte Materialien sind beabsichtigt im Rahmen der Städtebauförderung zu fördern.

 

Nach Abzug der Anliegerbeiträge erfolgt voraussichtlich gemäß des GVFG eine Förderung mit 65% der förderfähigen Kosten.

 

Eine Förderung gemäß des GVFG (Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz) erfolgt

ausschließlich für verkehrswichtige Straßen einschließlich der notwendigen Nebenanlagen (Stützkonstruktionen und Gehweganlagen) . Der Fördersatz beträgt hier ca. 65 % .

 

Die Städtebauförderung fördert Verbesserungen von Gehwegbereichen bzw. Gestaltung im Rahmen der städtebaulichen Aspekte.

Hierzu muß noch eine Abgrenzung zu der GVFG Förderung erfolgen. Der genaue Umfang der zu erwartenden  Förderungen ist in Abstimmungsgesprächen mit den verschiedenen Dezernaten der Bezirksregierung zu klären.

 

 

 

Wenn die aktuelle Einnahmesituation vorliegt können die Mittel angemeldet bzw. die entsprechenden politischen Ausschüsse informiert werden:

 

Für die H.-Stelle1.615.962.1.3 müssen in den nächsten Haushaltsplänen die erforderlichen Mittel der Baukosten etc. angemeldet werden.

Für die Kostenüberschreitung wird entsprechend im nächsten Haupt und Finanzausschuss am 07.07.2003 sowie im nächsten Rat am 21.07.2003 eine Information gemäß § 29 GemHVO erfolgen. 

 

Die Bereiche von HS Nr. 1 (Einfahrt Loches- Platz) bis Kreuzung Loches.Platz und von HS Nr. 45 (jetzige Einfahrt Ringkaufhaus) bis Telegrafenstraße werden jeweils innerhalb der weiteren Projekte ”Ausbau Loches-Platz” und ”Ausbau Telegrafenstraße” umgebaut.

 

Die vorhandene Überhöhung (Buckel im Bereich der HS 30 bis 36) des Brückenweges  wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgegraben (abgeflacht) . Hierzu müssen alle Versorgungsleitungen verändert bzw. verlegt werden. Diese Kosten sind unter “Sonstiges” beschrieben.

 

Aus Kostengründen wurde im Bereich zwischen HS Nr. 11 und der Brücke ”Vorm Eickerberg” auf eine komplette neue Stützwand (ca. 35 m) verzichtet. Hier werden im Böschungsbereich L-Stein-Winkel versetzt. Dies ist möglich , da hier der Brückenweg von der Trasse der B51n abschwengt. Ein anspruchsvoller Gehwegbereich bzw. Platz ist hier dann aber nicht mehr möglich (Kostenersparnis ca. 150.000 € ).

 

Bedingt durch die geplante Verbreiterung des Brückenweges ergeben sich in einigen Bereichen notwendiger zusätzlicher Grunderwerb von Vorgärten. Hierzu sind neben dem Flächenkauf auch bauliche Ersatzkosten und Ersatz von Stellplatzflächen notwendig. Diese Kosten sind unter “Grunderwerb und Entschädigung” beschrieben.

 

Eine Lichtsignalanlage ist im Kreuzungsbereich der Brücke ”Vorm Eickerberg” z.Zt. nicht berücksichtigt. Die Verlegung von Leerrohren werden geplant und berücksichtigt. Wenn sich später einmal die Verkehrliche Notwendigkeit einer Signalregelung ergibt kann diese dann ohne größere Erdarbeiten nachgeholt werden.

 

Über Einzelheiten der Zuschußsituation kann in der Sitzung mündlich berichtet werden.

Anlage/n:

Anlage/n:

Lageplan

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

siehe Sachverhalt

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift