Beschlussvorschlag: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr
beschließt den Ausbau der Straße "Brückenweg" auf der Basis der
beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne, und beauftragt
den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren
Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst in 2004 durchzuführen. Der Ausschuß für Stadtentwicklung
und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt die notwendigen Haushaltsmittel zum Ausbau des Brückenweges in der
vorgestellten Form in den Haushaltsplänen für 2004/2005 zu berücksichtigen. Bisheriges Beratungsergebnis: In der Sitzung vom 12.05.03 vom
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr wurde bereits die Verkehrliche
Funktion (z.B. Andienung von den neuen Parkplätzen etc.) und die Bedeutung für
die Entlastung der Innenstadt erläutert. Darüber hinaus sind die baulichen
Voraussetzungen (Stützwand einschl. zusätzliche Konstruktionen) zum Ausbau bzw.
zur Verbreiterung des Brückenweges beschrieben worden. In einer weiteren Sitzung für den
Ausbaubeschluss sollten u.a. weitergehende Informationen zum Projekt sowie die
Kosten und die Fördermöglichkeiten beschrieben werden. Stellungnahme der Kämmerei: Nach der derzeitigen Haushaltsplanung und
Investitionsplanung 2003 ergibt sich für die Maßnahmen Brückenweg (Straße) und
Stützmauer Brückenweg ein Zuschussbedarf in Höhe von 460.000 €. Der neue Zuschussbedarf nach den neuen Kostenschätzungen
lässt sich derzeit noch nicht genau vom Fachamt beziffern, da die Höhe der Einnahmen noch überörtlich
abgestimmt werden müssen. Siehe hierzu Ausführungen des Fachamtes. Ein evtl. höherer Zuschussbedarf würde durch eine höhere
Kreditaufnahme zu finanzieren sein. Die Information nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung zur
Kostenüberschreitung wird erforderlich und in den Sitzungen des HuF am 07.07.
und des Rates am 21.07.2003 erfolgen. Im Übrigen wird zu den finanziellen Auswirkungen auf die Ausführungen im Sachverhalt verwiesen. Sachverhalt: Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt in 2004 die Straße
”Brückenweg” im Rahmen des Maßnahmenplan ”Umgestaltung
Innenstadt” als zweites Projekt umzusetzen. Die politische Voraussetzung für den Ausbaubeschluß des
Maßnahmenplanes wurde im Rat der Stadt Wermelskirchen am 31.03.03 festgelegt.
Im Rahmen dieses Beschlusses wurde die Verkehrsführung für die Umgestaltung der Innenstadt
festgelegt. Im Rahmen der Planungen für die
Umgestaltung der Innenstadt wurden im Haushaltsplan 2003 für das Projekt
”Planungskosten Brückenweg” (HHSt 1.615.962.1.3) und für das Projekt “Kostenbeteiligung
B51n für Stützmauer” (HHSt 1.660.981.2.2) Mittel veranschlagt. Dieses Projekt ist Teil des
Masterplanes (Städtebauförderung Antrag vom Juni 2001). Im Rahmen der
Städtebauförderung werden u.a. Verbesserungen der Gehwegbereiche und Begrünung
gefördert. Gleichzeitig ist ein Förderantrag nach
GVFG gestellt. Im Rahmen des GVFG werden u.a. Verbesserungen der Verkehrsflächen
(wichtige Verkehrsstraßen und notwendige Gehwege) sowie Fußgängerüberwege gefördert. Maßnahmen (Ertüchtigung der Stützwand
etc.) die notwendig sind um eine Verbreiterung des Brückenweges zu ermöglichen, sind ebenfalls
Bestandteil der Förderung. Die Planung des Projektes wurde
Anfang 2003 an das Ingenieurbüro MWM vergeben. In einer Informationsveranstaltung
am 16.06.03 wird den Anwohnern/Eigentümern die Planung vorgestellt. Das
Ergebnis wird in der Sitzung erläutert. Der Brückenweg ist gemäß dem beschlossenem
Verkehrskonzept eine verkehrswichtige innerstädtische Straße und liegt gemäß
dem Flächennutzungsplan in einer gemischten Baufläche (M) . Die Anlieger werden an den Kosten
für die Straßenbaumaßnahme entsprechend dem KAG
(Kommunalabgabengesetz) beteiligt. Zur weiteren Information über die zu
erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren
Bauablaufes, erhalten die Anlieger ein
Informationsschreiben (ca. Juli 2003). Auf der Haushaltsstelle HHSt
1.615.962.1.3 stehen für 2003 die Mittel für die Vermessung, Planung sowie die
Erstellung der Förderanträge zum Ausbau des Brückenweges zur Verfügung. Auf der Haushaltsstelle HHSt
1.660.981.2.2 stehen bereits für 2003 einschließlich einer VE Mittel für die
Kostenbeteiligung an der Stützwand zu Verfügung. vorgesehene Ausgaben gemäß Haushalt 2003 lfd. Mittel VE Gesamt H.-Stelle
1.615.962.1.3 Planungskosten Brückenweg 100.000
€ 360.000 € 460.000 € H.-Stelle 1.660.981.2.2 Stützmauer Brückenweg 190.000 € 116.200 € 306.200
€ 766.200
€ Aktuelle
Kostensituation Zusammenstellung-
Planungskosten 85.000 € - Baukosten 1.600.000
€ einschl. der notwendigen zusätzl.
Stützkonstruktionen - Grünanlagen,
Beleuchtung, Sonstiges 95.000 € - Grunderwerb, Entschädigung 30.000 € Summe 1.810.000
€ Differenz
insgesamt: 1.043.800
€ (kassenwirksame
Baukosten wurden im Haushalt 2003 noch nicht angemeldet) Die Kosten der
erforderlichen Stützmauer (Verbreiterung Brückenweg) erhöhen sich hierbei
aufgrund der beschlossenen Verkehrskonzeption und der geplanten städtebaulichen
Entwicklung von 306.200 €
(Kostenschätzung von Straßen NRW) auf ca. 560.000 € Gemäß dem Investitionsprogramm von
2003 wurde aus der Städtebauförderung ein Zuschuss für
den Brückenweg von 230.000 € geplant. Aufgrund der
veränderten Förderstrategie wird ein Antrag nach GVFG gestellt. Die Bereiche
die vom GVFG nicht gefördert werden (z.B. Gehwege nur bis 2,00m) und
Verbesserte Materialien sind beabsichtigt im Rahmen der Städtebauförderung zu
fördern. Nach Abzug der
Anliegerbeiträge erfolgt voraussichtlich gemäß des GVFG eine Förderung mit 65%
der förderfähigen Kosten. Eine Förderung gemäß des GVFG
(Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz) erfolgt ausschließlich für verkehrswichtige
Straßen einschließlich der notwendigen Nebenanlagen (Stützkonstruktionen und
Gehweganlagen) . Der Fördersatz beträgt hier ca. 65 % . Die Städtebauförderung fördert
Verbesserungen von Gehwegbereichen bzw. Gestaltung im Rahmen der städtebaulichen
Aspekte. Hierzu muß noch eine Abgrenzung zu der
GVFG Förderung erfolgen. Der genaue Umfang der zu erwartenden Förderungen ist in Abstimmungsgesprächen mit
den verschiedenen Dezernaten der Bezirksregierung zu klären. Wenn die
aktuelle Einnahmesituation vorliegt können die Mittel angemeldet bzw. die
entsprechenden politischen Ausschüsse informiert werden: Für die H.-Stelle1.615.962.1.3 müssen
in den nächsten Haushaltsplänen die erforderlichen Mittel der Baukosten etc.
angemeldet werden. Für die Kostenüberschreitung wird
entsprechend im nächsten Haupt und Finanzausschuss am 07.07.2003 sowie im
nächsten Rat am 21.07.2003 eine Information gemäß § 29 GemHVO
erfolgen. Die Bereiche von HS Nr. 1 (Einfahrt
Loches- Platz) bis Kreuzung Loches.Platz und von HS Nr. 45 (jetzige Einfahrt
Ringkaufhaus) bis Telegrafenstraße werden jeweils innerhalb der weiteren
Projekte ”Ausbau Loches-Platz” und ”Ausbau
Telegrafenstraße” umgebaut. Die vorhandene Überhöhung (Buckel im
Bereich der HS 30 bis 36) des Brückenweges
wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgegraben (abgeflacht) . Hierzu
müssen alle Versorgungsleitungen verändert bzw. verlegt werden. Diese Kosten
sind unter “Sonstiges” beschrieben. Aus Kostengründen wurde im Bereich
zwischen HS Nr. 11 und der Brücke ”Vorm Eickerberg” auf eine
komplette neue Stützwand (ca. 35 m) verzichtet. Hier werden im Böschungsbereich
L-Stein-Winkel versetzt. Dies ist möglich , da hier der Brückenweg von der
Trasse der B51n abschwengt. Ein anspruchsvoller Gehwegbereich bzw. Platz ist
hier dann aber nicht mehr möglich (Kostenersparnis ca. 150.000 € ). Bedingt durch die geplante
Verbreiterung des Brückenweges ergeben sich in einigen Bereichen notwendiger
zusätzlicher Grunderwerb von Vorgärten. Hierzu sind neben dem Flächenkauf auch
bauliche Ersatzkosten und Ersatz von Stellplatzflächen notwendig. Diese Kosten
sind unter “Grunderwerb und Entschädigung” beschrieben. Eine Lichtsignalanlage ist im
Kreuzungsbereich der Brücke ”Vorm Eickerberg” z.Zt. nicht
berücksichtigt. Die Verlegung von Leerrohren werden geplant und berücksichtigt.
Wenn sich später einmal die Verkehrliche Notwendigkeit einer Signalregelung
ergibt kann diese dann ohne größere Erdarbeiten nachgeholt werden. Über Einzelheiten der Zuschußsituation
kann in der Sitzung mündlich berichtet werden. Anlage/n: Lageplan
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