Beschlussvorschlag: Der Umweltausschuss nimmt die Umweltberichte zur 27. und 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Käfringhausen und Wöllersberg zur Kenntnis. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende umweltrelevante Empfehlungen zu berücksichtigen. Sachverhalt: Bisheriges Verfahren Der Rat der Stadt hat am 21. Juli 2003
beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt zu ändern und das Verfahren zur
27. und 28. Änderung einzuleiten. Die bisherige Ausweisung als “Fläche für die Landwirtschaft”
soll künftig als “Wohnbaufläche” dargestellt werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss zur
FNP-Änderung wurde die Einleitung einer Entwicklungssatzung als
Innenbereichssatzung gemäß § 34 (4) 2 BauGB beschlossen. Die Abgrenzung beider
Planbereiche ist identisch. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden fand in der Zeit vom 16. Oktober 2006 bis zum 17. November 2006 statt. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung: Käfringhausen Bezogen auf die vorgebrachten Anregungen der Träger
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, soll die Abgrenzung der 27.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Käfringhausen“ in Teilbereichen
bis zum Landschaftsschutz vergrößert und südlich der K 16 aus Gründen des
Wasserschutzes verkleinert werden. Hieraus folgt parallel die Erweiterung und
Reduzierung der Abgrenzung der geplanten Entwicklungssatzung, damit beide
wieder identisch sind. Wöllersberg Aufgrund der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung soll der Quell- und Bachbereich mit dem angrenzenden Freiraum des Denkmales in der Entwicklungssatzung von einer Bebauung freigehalten werden. Die 28. Änderung des FNP bleibt bei der Darstellung „Wohnbaufläche“. Die Durchführung einer FFH – Voruntersuchung wird in den Umweltbericht integriert. Die Abgrenzung
der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wöllersberg“ soll in
zwei kleinen Teilbereichen vergrößert werden (Abgrenzung der geplanten Entwicklungssatzung
wird angepasst). Umweltbericht Nach Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4 und § 2a) BauGB 2004 ist im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben werden. Das Büro „Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung“ aus Bonn hat den Umweltbericht im Auftrag der Stadt Wermelskirchen verfasst. Die Mitglieder des Umweltausschusses haben die
Ausfertigungen der Umweltberichte mit der Einladung zur Sitzung am 10. Mai 2007
erhalten. Die aufgrund der frühzeitigen Beteiligung veränderten
Abgrenzungsbereiche konnten in den Berichten noch nicht berücksichtigt werden.
Das Planungsbüro hat die Umweltberichte im Hinblick auf die neuen Abgrenzungen
im Juli 2007 aktualisiert. Zusammenfassend kommt der Umweltbericht für Wöllersberg zu
folgendem Ergebnis: Ÿ
Die Auswirkungen auf
die Schutzgüter Natur und Landschaft:
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete,
Landschaftsplan, Landschafts- und
Ortsbild, Wasser: Abwasser,
Klima und Luft: Luftschadstoffimmissionen,
Klima, Kaltluft / Ventilation, Mensch:
Lärm sowie Kultur- und Sachgüter und Boden-,
Denkmalpflege werden als unbedenklich eingestuft. Ÿ
Als vertretbar
werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Natur
und Landschaft: Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Boden sowie Wasser: Oberflächenwasser eingestuft. Der Umweltbericht für Käfringhausen kommt zu
folgendem Ergebnis: Ÿ
Die Auswirkungen auf
die Schutzgüter Natur und Landschaft:
Landschaftsplan, Pflanzen, Tiere, Landschafts-
/ Ortsbild, Wasser: Oberflächenwasser,
Abwasser, Klima und Luft: Luftschadstoffimmissionen,
Klima, Kaltluft / Ventilation, Mensch:
Lärm sowie Kultur- und Sachgüter, Boden-, Denkmalpflege“
werden als unbedenklich eingestuft. Ÿ
Als vertretbar
werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Natur
und Landschaft: Biologische Vielfalt sowie Boden eingestuft. Der Umweltausschuss als Fachausschuss kann im Rahmen seiner Beratung Empfehlungen für die weitere Beratung des nachfolgenden Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr geben. Anlage/n:
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