Vorlage - RAT/1072/2007  

 
 
Betreff: Kanalbau Herrlinghausen Nr. 48-91 und 92-94
Hier: Zustimmung zu Mehrausgaben gem. § 13 der Betriebssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Bearbeiter/-in: Tesche, Stefan
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
19.09.2007 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss stimmt der Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei dem Auftragssachkonto 053.001.001 I 53121005 „Herrlinghausen Nr. 48-91 und 92-94“

 

                                            von 260.000 €

                                              um 85.000 €

 

                                            auf 345.000 €

 

gemäß § 13 der Betriebssatzung zu.

 

Die Mehrausgaben werden in 2007 kassenwirksam und können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch Minderausgaben beim Auftragssachkonto I 53121009 „Im Rosenacker“ gedeckt werden.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 13 der Betriebssatzung bedürfen Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Finanzplanes, die 10 % mindestens jedoch 50.000,00 € des Ansatzes im Finanzplan überschreiten, der Zustimmung des Betriebsausschusses.

 

Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Kanalbaumaßnahme „Herrlinghausen Nr. 48-91 und 92-94“ überschritten, so dass hiermit die Information des Betriebsausschusses erfolgt.

 

 

Beschreibung der Maßnahme:

 

Am 29.06.2005 erfolgte der Baubeschluss für die Maßnahme Herrlinghausen Nr. 48-91 und 92-94 (RAT/0441/2005). Die damalige Planung sah die Übernahme und zukünftige Nutzung der bestehenden privaten Pumpstation einschließlich der Druckleitung vor. Bestandsunterlagen dieser Anlagen sind nicht vorhanden. Vorgesehen war ausschließlich eine Sanierung der maschinentechnischen Ausrüstung. Im Zuge der Baumaßnahme wurden allerdings ein Vielzahl von zusätzlichen Problemen an den bestehenden Anlagen deutlich.

 

-          Die Dachkonstruktion des oberirdischen Pumpengebäudes ist undicht und zu sanieren

-          Das Pumpengebäude wurde auf einer alten großen unterirdischen Grube errichtet, welche von oben nur mit hohem Aufwand zu unterhalten ist

-          Die Anlage ging im Zuge der Baumaßnahme mehrfach aufgrund von technischen Defekten auf Störung

 

Daraufhin wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung des neu definierten Sanierungsaufwandes und des prognostizierten Unterhaltungsaufwandes dieser bestehenden Anlage gegenüber einer neuen Standardanlage des SAW und der hierfür notwendigen Investition und Unterhaltung durchgeführt. Hierbei wurde ermittelt, dass trotz der höheren aktuellen Investitionskosten in Höhe von ca. 47.000 € der Neubau wirtschaftlicher ist als die Ertüchtigung und der Betrieb der bestehenden Pumpstation. Folgende Argumente sprechen für den Neubau:

 

-          Geringerer Unterhaltungs- und Vorhalteaufwand aufgrund einer Standardanlage deren Anlagenteile der SAW ständig auf Lager hat

-          Geringerer Unterhaltungsaufwand, da kein oberirdisches Gebäude besteht

-          Geringere Geruchsbelästigungsgefahr, da ein erheblich geringer Pumpensumpf und somit eine reduzierte Aufenthaltszeit durch die schnellere Weiterleitung des Abwasser geschaffen wird

-          Geringerer regelmäßiger Reinigungsaufwand aufgrund der kompakteren Anlagenart

-          Kein Sanierungsstau aufgrund einer komplett neuen Anlage

-          Geringerer Energieaufwand durch eine optimierte Dimensionierung der Pumpstation und effizienteren Pumpen

 

Aus diesen Gründen ist der Neubau der Pumpstation sinnvoll und notwendig.

 

Die Druckleitung sollte ebenfalls weiter genutzt werden. An dieser Leitung traten während der Maßnahme allerdings mehrfach Störungen auf. Erst hierbei konnte festgestellt werden, dass die Leitung aus alten Faserzementrohren besteht. Ein zukünftig störungsfreier Dauerbetrieb ist mit dieser Leitung nicht zu gewährleisten und eine komplette Sanierung kurzfristig zu befürchten. Es erfolgte daher die Verlegung einer neuen, auf die Pumpstation abgestimmten Druckleitung parallel zu dem Schmutzwasserkanal im öffentlichen Bereich. Der hierfür notwendige Mehraufwand beträgt ca. 27.000 €. Folgende Vorteile ergeben sich hierdurch:

 

-          kein kurzfristiger Sanierungsaufwand / Neubau der bestehenden Druckleitung

-          keine öffentliche Druckleitung im privaten Bereich; hierdurch Vermeidung von zukünftigen Konflikten

-          optimierte Dimensionierung der Druckleitung mit einem gegenüber der vorhandenen Leitung erheblich geringeren Durchmesser; das geringere Druckleitungsvolumen reduziert die H2S-Bildung (Geruch, Korrosion) und erhöht die Fließgeschwindigkeit, welches die Gefahr von Ablagerungen reduziert (Betriebsoptimierung)

 

Unter Berücksichtigung von Massenerhöhungen in der Oberflächenherstellung aufgrund des teilweise sehr schlechten Fahrbahnaufbaus der Straßen, durch welche der Regenwasserkanal, der  Schmutzwasserkanal und die Druckleitung verläuft, sowie unter Berücksichtigung des angepassten Honorars für die Ingenieurleistungen, errechnen sich Mehraufwendungen in Höhe von ca. 11.000 €.

 

In Summe addieren sich die Mehrausgaben für diese Maßnahme somit auf ca. 85.000 €. Der Gesamtausgabebedarf erhöht sich von 260.000 € auf 345.000 €.

 

Die Mehrausgaben werden in 2007 kassenwirksam und können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch Minderausgaben beim Auftragssachkonto I 53121009 „Im Rosenacker“ gedeckt werden.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

I 53121005

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

345.000

EUR

260.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift