Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei dem Auftrag 001.012.001 01000 7211519 Projekt „Fassadensanierung Sporthalle Gymnasium“ von 154.000 € auf 220.000 € zur Kenntnis. Bezüglich der Deckung wird auf den Sachverhalt verwiesen. Sachverhalt: Die bauliche Maßnahme zur Sanierung der Fassade an der Sporthalle Gymnasium ist bis auf die Erstellung des Sockelputzes abgeschlossen. Für die Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2007 154.000,- € zur Verfügung. Die Baukostenfortschreibung hat ergeben, dass sich die Gesamtbaukosten auf 220.000 € erhöhen werden. Eine vom Fachamt erstellte Kostenschätzung wies für die Maßnahme Gesamtbaukosten in Höhe von 184.000,- € aus. Diese Mittel wurden vom Rat der Stadt am 18.09.2006 bereitgestellt. Die weiteren Planungsleistungen wurden einem Architekten übertragen. Die von diesem erstellte Kostenberechnung wies 154.000,- € aus, welche im Haushaltsjahr 2007 eingestellt worden sind. Die gegenüber der Veranschlagung von 154.000 € entstandenen Mehrkosten in Höhe von 66.000 € resultieren im Wesentlichen aus zusätzlich notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Arbeiten im Bestand, welche zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenberechnung und der Erstellung der Leistungsverzeichnisse nicht erkennbar waren und sich erst im Rahmen der Ausführung ergeben haben. Diese verteilen sich auf Grund von Planungsänderungen während der Ausführung auf nahezu alle Gewerke. Darüber hinaus hat die Prüfung der Bauabwicklung ergeben, dass ein Teil der Mehrkosten aus einer nicht ausreichend sach- und fachgerechten Ausführungsplanung resultiert. Des Weiteren können dem bauleitenden Architekten Fehler im Rahmen der Bauleitung nachgewiesen werden. Diese Planungsfehler begründen ebenfalls Mehrkosten. Die aus Planungsfehlern resultierenden Mehrkosten können in Höhe von 6.000,- € nachgewiesen werden. Der beauftragte Architekt wird für diese Mehrkosten in Regress genommen. Die Gesamtmehrkosten verteilen sich wie folgt: Rohbauarbeiten 1.100,- € Klempnerarbeiten 34.000,- € Putzarbeiten 6.000,- € Gerüstbauarbeiten 3.000,- € Schlosser / Blitzschutzarbeiten 6.200,- € div. Gewerke 4.700,- € Ingenieurleistungen 11.000,- € Aufgrund der Mittelüberschreitung von 66.000,- € ist eine Anzeige nach § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) erforderlich, da die Wertgrenze hierfür überschritten wird. Die Höhe der Überschreitung erfordert die Beschlussfassung durch den Huf und den Rat der Stadt. Die Mehrkosten können ausgeglichen werden durch: a) Minderausgaben bei dem Produktsachkonto 001.012.001 01000 7211507 in Höhe von 28.000 € bei der Maßnahme Bodenerneuerung Sporthalle Schwanen
b) Minderausgaben bei
dem Produktsachkonto 001.012.001 01000 7211520 in Höhe von 14.000 € bei
der Maßnahme Bodenerneuerung TH Pestalozzischule c) Minderausgaben bei
dem Produktsachkonto 001.012.001 01000 7211504 in Höhe von 16.000 € bei
der Maßnahme Dacherneuerung Nebenstelle Gymnasium d) Minderausgaben bei dem Produktsachkonto 001.012.001 01000 7211101 in Höhe von 8.000 € bei der Maßnahme Erneuerung Beleuchtung Rathaus.
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