Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei dem Auftrag I 09012608 Projekt “Telegrafenstraße“ von 2.520.000 € um 129.000 € auf 2.649.000 € gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 bs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis. Die Mehrausgaben in Höhe von 129.000 € werden in 2007 und 2008 fällig. Die Deckung der Mehrausgaben ist aus dem Sachverhalt ersichtlich. Sachverhalt: Nach § 29 GemHVO (bisheriger Fassung und entsprechender Dienstanweisung) sowie § 24 Abs. 2 GemHVO (neue Fassung) ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der ”Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)” und in den ”Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO (alt) gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Die
vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Straßenbaumaßnahme Projekt
“Telegrafenstraße” überschritten, so dass hiermit die dann
vorgeschriebene Beschreibung der Maßnahme
Der Ausbau für den Bereich “Telegrafenstraße“ und “Kreuzung Bügeleisen“ wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 12.06.06 (RAT/0713/2006) beschlossen. Vor Beginn der Ausschreibung erfolgte bereits eine Mitteilung nach § 29 GemHVO (alt) im Rat der Stadt am 26.03.2007 (siehe RAT/0937/2007). Die Gesamtmaßnahme wurde daraufhin im Frühjahr 2007 ausgeschrieben. Nach Prüfung der Angebote ergab sich gegenüber der Kostenberechnung eine Kostensteigerung. In Folge dessen erfolgte eine Mitteilung nach § 29 GemHVO (alt) im Rat der Stadt am 11.06.2007 (siehe RAT/1012/2007). Die Vergabe der Bauleistungen erfolgte ebenfalls im Rat der Stadt am 11.06.2007 (siehe RAT/1014/2007). Der bisherige GAB von 3.455.000 € für beide Maßnahmen: teilt sich wie folgt auf: Auftrag I 09012608 GAB 2.520.000 € Auftrag I 09012610 GAB 935.000 € Kostenerhöhung Im Zusammenhang mit der Durchführung der Baumaßnahme, ist die erste Lieferung des Natursteinpflasters gemäß Rahmenvertrag bestellt worden. Die Lieferfirma hat daraufhin die Stadt Wermelskirchen über Lieferprobleme und Mehrkosten im Zusammenhang mit der Lieferung der Natursteinmaterialien informiert. Die Lieferfirma hat mitgeteilt, dass verschiedene Faktoren dazu führen, dass die Lieferung nicht mehr zu den Einheitspreisen des Rahmenvertrages erfolgen kann. Die versch. Kostenerhöhungspunkte ergeben sich wie folgt: 1. Die chinesische Regierung hat eine Steuer (15 %) für den Export von Steinprodukten erhoben. 2. Die Frachtraten (Containerverschiffung) haben sich auf dem Weltmarkt (besonders in Richtung und von China) erheblich erhöht. 3. Unregelmäßige Lieferprobleme der Steinbrüche an die Steinproduzenten (Die Firma, die die Steine in der gewünschten Form bearbeitet). Nach umfangreicher Verhandlung mit der Lieferfirma hat sich die Stadt Wermelskirchen bereit erklärt die entstehenden Kosten zu 1. in vollem Umfang und zu 2. anteilig zu tragen. Das bedeutet, dass bei der ersten Natursteinlieferung Mehrkosten von rd. 36.000 € entstehen. Für die zweite Lieferung (Bestellung und Beauftragung erfolgt noch im Herbst 2007) ergeben sich nach dem jetzigen Stand (hochgerechnet) Mehrkosten von rd. 51.000 €. Die evtl. Mehrkosten für die dritte Lieferung (2008) sind hier noch nicht benannt. Im Zusammenhang mit dem verzögerten Baubeginn in der
Telegrafenstraße ergeben sich nach der ersten Die vorgenannten Informationen wurden bereits in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 23.07.2007 mündlich mitgeteilt. Nach dem jetzigen Stand ergeben sich für das Projekt Telegrafenstraße Mehrkosten von 129.000 €. Die Bauarbeiten im Bereich Bügeleisen haben im Juli 2007 begonnen. Hier haben sich verschiedene Probleme bei den vorhandenen Bodenwerten ergeben. Für einige Einzelbereiche muss u.a. ein Bodenaustausch vorgenommen werden. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich aus teerhaltigen Bodenbelastungen. Die sich hieraus ergebenen Mehrkosten sind von der Baufirma noch nicht schriftlich eingereicht. Es könnten sich hier durchaus Mehrkosten von über 50.000 € ergeben. Die genaue Aufstellung wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rat mitgeteilt. Da zur Zeit keine genauen Angaben der Firmen vorliegen, sind
die Angaben zu den Mehrkosten nur zur Orientierung der Größenordnung. Die
Verwaltung möchte aber aufgrund der Projektstand gemäß Bauinvestitionscontrolling:
Gemäß
den Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beträgt die
Kostensicherheit der Stufe VI +/- 10 %. Die
Mehrausgaben führen zu einer Abweichung von + 3,8 %. Städtebauförderung
Der Antrag auf Städtebauförderung wurde im Herbst 2006 gestellt. Damit die Maßnahme so früh wie möglich begonnen werden kann, wurde bereits im Herbst 2006 auch der Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt. Die Landesregierung hat inzwischen kurzfristig die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gegeben. Ein erster Bewilligungsbescheid (Anfinanzierung) für die Maßnahme liegt seit der 34. KW 2007 vor. Belastung der Stadt
Gemäß der jetzigen Kostenberechnung betragen die Gesamtbaukosten 3.584.000 €. Die Angaben zur Belastung der Bürger sind unverändert zu der Vorlage im Rat der Stadt am 11.06.2007 (siehe RAT/1012/2007). Die mit dem ersten Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung anerkannte Fördersumme für die Gesamtmaßnahme „Bügeleisen / Telegrafenstraße / Kreuzungsbereich Loches-Platz / Eich“ liegt dagegen um ca. 300.000 € höher als erwartet. Deckung
der Mehrausgaben Von den Mehrausgaben bei dem Auftrag I 09012608 Projekt „Telegrafenstraße“ in Höhe von 129.000 € werden 36.000 € in 2007 fällig. Die restlichen Mehrausgaben in Höhe von 93.000 € werden in 2008 fällig und werden im Haushalt 2008 berücksichtigt. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt u.a. durch die Mehreinnahmen der Städtebauförderung bzw. zum Teil zunächst durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit. Weitere Vorgehensweise So bald weitere bzw. genauere
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