Vorlage - RAT/1088/2007  

 
 
Betreff: Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungssatzung für den Bereich Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte und einer Ergänzungssatzung für den Bereich Herrlinghausen gemäß § 34 (4) 1 und § 34 (4) 3 BauGB
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
18.10.2007 
25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

1.)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Aufstellung einer Klarstellungssatzung gemäß § 34 (4) 1 BauGB für den Ortslagenbereich Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente-Mitte gemäß Abgrenzung des zu dieser Sitzungsvorlage in Anlage 4 beigefügten Lageplanes.

 

2.)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) 3 BauGB für den wie in der Anlage 5 zu dieser Sitzungsvorlage dargestellten Bereich in der Ortslage Herrlinghausen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr wurde am 12.02.2007 unter der Drucksachen-Nr. RAT/0876/2007 über eine Anpassung des FNP und des Bebauungsplanes Nr. 44 „Herrlinghausen/Kolfhausen“ beraten.

 

Anlass dafür war ein Bauprojekt, das von dem Planungsbüro Dipl. Ing. Beckmann, Leichlingen, im Auftrag der Immobilien Natur Park Ltd., Arnzhäuschen 36 in 42929 Wermelskirchen, als Bauvoranfrage der Stadt vorgelegt worden ist.

(Anlage 1)

 

Da sich bei dem Projekt, nördlich des Baubereiches „Herrlinghauser Hang“, drei geplante Baugrundstücke in den Außenbereich entwickelten, war eine entsprechende Anpassung an die weitere Bauleitplanung mit dem erforderlichen politischen Votum Voraussetzung für die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat die am 12.02.2007 vorgestellten Planungsziele mehrheitlich mitgetragen und einer erforderlichen Plananpassung (FNP/BP 44) zugestimmt.

 

Im weiteren Prüfverfahren stellte sich nun aber heraus, dass für die drei Wohnhäuser eine vorzeitige Einzelfallgenehmigung nach § 35 (2) BauGB (sonstiges Vorhaben im Außenbereich) oder eine schnelle Umsetzung der Planungsziele, und somit auch die Erweiterung des Planbereiches des ursprünglichen Bebauungsplanentwurfes Nr. 44 „Herrlinghausen/Kolfhausen“, nicht möglich bzw. nicht so schnell zu erreichen ist.

 

Der Ursprungsplan (BP 44), dessen Aufstellung am 11.09.1989 beschlossen worden ist, hat, nachdem er zweimal öffentlich ausgelegt wurde, zwischenzeitlich seine materielle Planreife verloren, da nach der letzten Auslegung des Planes im  Jahr 1996 das Planverfahren nicht mehr aktiv weiterbetrieben worden ist.

 

Von daher ist eine Anpassung an diesen alten Bebauungsplanentwurf kaum noch umsetzbar, da der Plan in seiner Gesamtheit neu aufgestellt und bearbeitet werden müsste.

 

Um das Bauprojekt von Seiten der Stadt insgesamt zu stützen und um die gesamte Realisierung kurzfristig zu ermöglichen und planungsrechtlich abzusichern, soll nun über eine Satzungsergänzung die Außenbereichsfläche für die drei Wohnbaugrundstücke in den Innenbereich einbezogen werden.

 

Da aber insgesamt für den Bereich Herrlinghausen die ursprüngliche Innenbereichssatzung aus dem Jahre 1980 in Verbindung mit der Aufstellung einer neuen überarbeiteten Satzung 1992 aufgehoben  wurde (Anlage 2 und 3), ist es erforderlich, zunächst wieder eine Satzung als Klarstellungssatzung nach § 34 (4) 1 BauGB für den Gesamtbereich Herrlinghausen/Kolfhausen zu erlassen, um dann eine entsprechende Ergänzung dieser Satzung nach § 34 (4) 3 BauGB vornehmen zu können.

 

Die Einbeziehung dieser Außenbereichsflächen wurde bereits in der Sitzungsvorlage am 12.02.2007 städtebaulich damit begründet, dass sich, bedingt durch die Bebauung am „Herrlinghauser Hang“, bereits eine gewisse Verschiebung der hinteren Bauflucht und Siedlungskante nach Osten ergeben hat.

 

Die Aufstellung einer Satzung nach § 34 BauGB ist in Hinblick auf eine spätere Wiederaufnahme eines neuen Planverfahrens für einen Bebauungsplan „Herrlinghausen/Kolfhausen“ unschädlich.

 

Die Kosten für das Fachgutachten zur Ausgleichsbilanzierung bei der Aufstellung einer Ergänzungssatzung sind vom Projektträger zu tragen.

 

Ansonsten werden die Satzungsverfahren durch die Verwaltung aufbereitet und durchgeführt.

 

 

Beschlussvorschlag

1.)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt die Aufstellung einer Klarstellungssatzung gemäß § 34 (4) 1 BauGB für den Ortslagenbereich Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente-Mitte gemäß Abgrenzung des zu dieser Sitzungsvorlage in Anlage 4 beigefügten Lageplanes.

 

2.)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) 3 BauGB für den wie in der Anlage 5 zu dieser Sitzungsvorlage dargestellten Bereich in der Ortslage Herrlinghausen.

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.         Lageplan des Bauprojektes

 

2.         Übersichtsplan Satzungsabgrenzung 1980

 

3.         Übersichtsplan Satzungsabgrenzung 1992

 

4.         Übersichtsplan neue Satzungsabgrenzung

 

5.         Übersichtsplan geplante Ergänzungssatzung