Vorlage - RAT/1097/2007  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg"
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) und § 13 BauGB
b) Beteiligung von Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
18.10.2007 
25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.10.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
01_Anlage_I_Geltungsbereich_DGK5  
02_Anlage_II_Lage_der_Aenderungsbereiche_A_B  
03_Anlage_III_Aenderungsbereich_A  
04_Anlage_IV_Aenderungsbereich_B  
05_Anlage_V_Legende  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschläge:

 

 

 

Zu a):

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Der Planbereich der 1. Änderung ist der als Anlage I „Geltungsbereich“ beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

 

 

Zu b):

Der Rat beschließt, gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage der in der Sitzungsvorlage dargestellten Planänderungen „A“ und „B“ durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Zu a)

 

Bebauungsplan Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“

Seit dem 06.07.2006 ist der Bebauungsplan Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ rechtskräftig. Dieser Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung und Besiedelung des Blockinnenbereichs zwischen den Straßenzügen „Schwanen/Grüne Straße/Unterweg/Jahnstraße und Hohe Straße“.

 

 

Erkenntnisse aus dem laufenden Umlegungsverfahren W II – „Jahnstraße/Unterweg“

Gegenwärtig werden im Rahmen des (im Jahre 1991 begonnenen) Bodenordnungsverfahrens abschließende Besprechungen mit den Beteiligten geführt.

Vor dem Hintergrund dieser Gespräche zeichnet sich ab, dass im Plangebiet geringfügige Änderungen sinnvoll sind. Hiermit hat sich der Umlegungsausschuss in seiner Sitzung vom 12.06.07 ausführlich befasst. Im Ergebnis schlägt der Ausschuss in seiner Niederschrift vom 11.07.07 zwei Änderungen vor und regt an, das Planungsamt möge die Sachlage prüfen und die entsprechenden Änderungen im Wege eines vereinfachten Verfahrens einleiten.

 

 

Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Nach Prüfung des Sachverhalts berühren die beabsichtigten Änderungen nicht die Grundzüge der Planung. Die 1. Bebauungsplanänderung soll daher im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

Entsprechend wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie einer Umweltprüfung abgesehen.

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

Die Abgrenzung des Planbereichs der 1. Änderung ist aus der dieser Beschlussvorlage beigefügten Planübersicht zu ersehen (Anlage I: „Geltungsbereich“).

Der räumliche Geltungsbereich entspricht dem Plangebiet der Ursprungsplanfassung.

Es wird festgelegt, dass Anregungen nur zu den beiden vorgenannten Änderungsbereichen zulässig sind.

 

 

Beschlussvorschlag zu a):

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Der Planbereich der 1. Änderung ist der als Anlage I „Geltungsbereich“ beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

 

 

 

 

Zu b)

 

Lage und Ziel der Änderungen

Die beabsichtigten Änderungen beziehen sich auf zwei Wegeverbindungen zu der in der Planzeichnung festgesetzten „öffentlichen Grünfläche, Zweckbestimmung: Spielplatz“.

Änderungsbereich A“ betrifft die nördliche Zuwegung vom Schwanen zum Spielplatz:

-          diese Wegeverbindung soll zukünftig ersatzlos entfallen.

„Änderungsbereich B“ berührt die südöstliche Verbindung vom Oberweg zum Spielplatz:

-          diese (zur Zeit als „Fußgängerbereich“ ausgewiesene) Wegeverbindung soll in einem Teilbereich modifiziert werden.

Die genaue Lage der beiden Änderungsbereiche innerhalb des Plangebietes ist aus dem dieser Beschlussvorlage als Anlage II beigefügtem Planausschnitt „Lage der Änderungsbereiche A und B“, zu ersehen.

 

 

Der Änderungsentwurf im Einzelnen

Die planungsrechtlichen Details der vorgesehenen Änderungen sind in der Anlage III: „Änderungsbereich A“ sowie in der Anlage IV: „Änderungsbereich B“ dargestellt.

Die zugehörige Zeichenerklärung ist aus der Anlage V: „Legende“ ersichtlich.

Somit wird für jeden Änderungsbereich anhand von zwei Planauszügen die rechtskräftige Planung (gemäß „Ursprungsplan“) der vorgesehenen Änderung (als „Entwurfsplanung 1. Änderung“) gegenübergestellt.

„Änderungsbereich A“ (Anlage III)

Änderung:

-          Die nördliche Wegeverbindung (festgesetzt als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“) zwischen der Straße „Schwanen“ und dem Spielplatz entfällt.

-          Entsprechendes gilt für die den Weg beidseitig begleitenden „schmalen Flächen mit Bindungen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern“.

-          Daraus folgt, dass auch die vorgesehene Schneise durch die „Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern, B2 = Erhalt des Gehölzbestandes“ überflüssig ist und die Signatur entsprechend angepasst wird.

Erläuterung:

Gründe für die Änderungsabsicht liegen darin, dass sich verschiedene Eigentümer im Rahmen des Umlegungsverfahrens massiv gegen die Ausweisung des nördlichen Weges zum Kinderspielplatz zwischen den Häusern Schwanen 15 und 21 wenden:

-          Besonders betroffen ist ein Eigentümer, auf dessen Grundstück ein gewerblicher Betrieb geführt wird. Mit der Realisierung des Weges würde sich die Fläche des Grundstückes reduzieren und der Fortbestand des Betriebes wäre gefährdet. Eine Verlagerung des Betriebes käme nicht in Betracht. Der Umlegungsausschuss kommt zu dem Schluss, dass die Umsetzung dieses Weges für die Betroffenen eine erhebliche Härte darstellen würde.

-          Eine alternative Verschiebung des Weges würde bei den östlich angrenzenden Eigentümern das zugehörige Baufenster dergestalt einschränken, dass es nicht mehr optimal genutzt werden kann.

-          Weitere Eigentümer sprechen sich vehement gegen die aus einer Wegeverschiebung resultierenden Verkleinerung bzw. Vergrößerung ihrer Grundstücke aus.

Zu möglichen Konsequenzen aus dem Wegfall des Weges wurde vorab auch das Jugendamt befragt:

-          Es vertritt die Auffassung, dass die Erreichbarkeit des Spielplatzes ohne den Weg für die Besucher zwar nicht mehr optimal, da auf kürzestem Wege, aber noch annehmbar sei.

-          Den Anschluss des Spielplatzes an den Schwanen übernähme dann im Wesentlichen die neu geplante Erschließungsstraße, die zwischen den Grundstücken Schwanen 35 und 39 an die ehemalige B 51 anbindet und als verkehrsberuhigter Bereich ausgestaltet wird. Dies sei ggf. grundsätzlich vertretbar.

 

„Änderungsbereich B“ (Anlage IV)

Änderung:

Der Bereich der südöstlichen Wegeverbindung vom Oberweg zum Spielplatz (ebenfalls Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“) wird modifiziert:

-          Im direkten Anschluss an den geplanten Wendehammer des Oberweges wird der südliche Teilabschnitt des Weges (auf einer Länge von etwa 12 m) aufgeweitet, zukünftig als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt und somit befahrbar gemacht.

-          Vor dem Haus Oberweg 6 wird eine überbaubare Fläche „Garage (GA)“ ergänzt.

-          Entsprechend entfällt in diesem Abschnitt auf der südlichen Seite die Festsetzung: „schmale Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern“.

Erläuterung:

-          Hintergrund dieser Änderung ist die Tatsache, dass das Grundstück Oberweg 6 zurzeit nur über ein Notwegerecht erreicht werden kann.

-          Ziel des Umlegungsausschusses ist es, über die Veränderung der südöstlichen Spielplatzzuwegung, d. h. durch eine Teil-Öffnung des (als fußläufig ausgewiesenen) Weges für den allgemeinen Verkehr, eine gesicherte Erschließung zu erreichen.

-          Mit der ordnungsgemäßen Erschließung könnte das Notwegerecht entfallen.

-          Die Ergänzung der überbaubaren Fläche „Garage“ ermöglicht die Realisierung einer PKW-Einstellmöglichkeit im Grenzbereich.

 

 

Weiteres Vorgehen und Beschlussfassung zur Beteiligung

Die geplante 1. Änderung des Bebauungsplanes wirkt sich, wie oben dargestellt, nur auf den Planteil aus. In den Auslegungsunterlagen werden die vorgenannten Änderungen im Original übertragen.

Eine Änderung oder Ergänzung der textlichen Festsetzungen ist nicht erforderlich.

Eine zusammenfassende Abschlussbegründung wird später - basierend auf den Erläuterungen zu dieser Sitzungsvorlage - zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

Zu dem Ablauf des weiteren Verfahrens wird dem der Rat der Stadt folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

 

 

Beschlussvorschlag zu b):

Der Rat beschließt, gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage der in der Sitzungsvorlage dargestellten Planänderungen „A“ und „B“ durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.

 

 

Anlage/n:

 

Anlage/n:

 

Anlage I:          „Geltungsbereich“ der 1. Änd. des B`Planes Nr. 21 „Jahnstr./Unterweg“

 

Anlage II:          „Lage der Änderungsbereiche A und B“

 

Anlage III:         „Änderungsbereich A“: Ursprungsfassung / Entwurfsplanung 1. Änderung

 

Anlage IV:        „Änderungsbereich B“: Ursprungsfassung / Entwurfsplanung 1. Änderung

 

Anlage V:         „Legende“ zur Planzeichnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01_Anlage_I_Geltungsbereich_DGK5 (434 KB)      
Anlage 2 2 02_Anlage_II_Lage_der_Aenderungsbereiche_A_B (675 KB)      
Anlage 3 3 03_Anlage_III_Aenderungsbereich_A (418 KB)      
Anlage 4 4 04_Anlage_IV_Aenderungsbereich_B (415 KB)      
Anlage 5 5 05_Anlage_V_Legende (165 KB)