Vorlage - RAT/0138/2003  

 
 
Betreff: Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe
hier: Haushaltsstelle 1.561.962.0.7 "Ausbau Trainingsfläche Eifgen-Sportplätze"
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen  Umweltmanagement
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.07.2003 
37. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
21.07.2003 
26. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt gemäß § 82 GO NW eine außerplanmäßige Ausgabe bei Haushaltsstelle 1.561.962.0.7 “Ausbau Trainingsfläche Eifgen-Sportplätze” in Höhe von 13.900,- Euro für die erforderliche Ausgleichszahlung auf das Ökokonto der Stadt.

Die Deckung der Ausgabe erfolgt durch entsprechende Minderausgaben bei Haushaltsstelle 1.639.963.1.6 “Ausbau Finkenholler Heide”. Diese Maßnahme kommt erst in 2004 zur Ausführung.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Das Kleinspielfeld im Eifgenstadion ist fertiggestellt und in Betrieb. Das hierzu erforderliche Baugenehmigungsverfahren wurde rechtzeitig eingeleitet, konnte bislang aber nicht abgeschlossen werden, weil die im Verfahren durch die Untere Landschaftsbehörde festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen (Das Kleinspielfeld liegt im Landschaftsschutzgebiet!) noch nicht in vollem Umfang umgesetzt sind. Dies hat folgende Gründe:

 

Im Landschaftspflegerischen Kurzbeitrag des Ingenieurbüros Rietmann aus Königswinter wurde nachgewiesen, dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen vor Ort nicht ausreichen. Es fehlten laut der dortigen Berechnung zum Ausgleich auf der Fläche 28.344 Biotopwertpunkte.

 

Nun wurde unter anderem geprüft, inwieweit andere, ökologisch sinnvolle Maßnahmen im Stadtgebiet als Ausgleich in Frage kommen. Das Ergebnis war leider negativ. 

 

Da eine Ausgleichszahlung an die Untere Landschaftsbehörde nur als allerletzte Möglichkeit in Betracht kommen sollte (Verwendung dieser Mittel im gesamten Kreisgebiet!), wurde entschieden, den erforderlichen Ausgleich über eine Zahlung auf das neu eingerichtete Ökokonto der Stadt zu schaffen. Bei dem genannten Defizit von 28.344 Biotopwertpunkten ergibt sich bei dem festgelegten Faktor von 0,49 Euro/Punkt eine Ersatzzahlung von 13.888,56 Euro. Da diese Mittel in 2003 nicht zur Verfügung stehen, ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich, die hiermit zur Genehmigung vorgelegt wird.

 

Die Deckung der Ausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei Haushaltsstelle 1.639.963.1.6 “Ausbau Finkenholler Heide”. Diese Maßnahme soll auf Grund der zeitnahen Realisierung des Ausbaus der OD Hinterhufe durch den Kreis losgelöst vom zur Zeit in der Ausschreibung befindlichen Kanalbau in 2004 gemeinsam mit dieser Maßnahme ausgeführt werden. Die erforderlichen Mittel werden neu angemeldet.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.561.962.0.7

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

Ca.112.000,-

EUR

keine

EUR

keine

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift