Beschlussvorschlag: Der Werksausschuß und der Haupt-und
Finanzausschuß nehmen den Bericht des Bürgermeisters und der Werkleitung zur
Einführung einer Wertgrenze für Gewährleistungsbürgschaften zustimmend zur
Kenntnis. Demnach wird eine solche Bürgschaft erst dann vom Auftragnehmer
gefordert, wenn bei Hochbauarbeiten eine Auftragssumme von 10.000,- Euro und
bei Tiefbauarbeiten eine Auftragssumme von 75.000,- Euro erreicht und
überschritten wird. Sachverhalt: Bei allen Bauprojekten können als
Sicherheit für die Gewährleistung 3 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten
werden. Der Auftragnehmer hat allerdings die Möglichkeit, diese Sicherheit auch
durch Vorlage und Hinterlegung einer Bankbürgschaft abzugelten. Dieses Verfahren
war bislang üblich. In der Vergangenheit hat sich
allerdings deutlich gezeigt, dass der Aufwand zur Verwaltung dieser
Bürgschaften (Prüfung, Sicherheitsverwahrung, formelle Annahme und Ausgabe,
etc.) zumindest bei kleineren Maßnahmen in keinem Verhältnis zu dem damit
erzielten Vorteilen steht. Bei kleineren Bausummen ist die einbehaltene
Sicherheit so gering, dass die Beseitigung eines Gewährleistungsmangels oft
diese Summe um ein Vielfaches überschreitet. Insofern ist die Bürgschaft als
Druckmittel gegenüber der Firma in den meisten dieser Fälle völlig ungeeignet.
Auch die Inanspruchnahme der Bürgschaft bei Verweigerung/Insolvenz der Firma,
gestaltet sich oft sehr schwierig und ist hinsichtlich des damit verbundenen
Aufwandes (Auseinandersetzungen mit den Banken sind hier häufig notwendig!)
häufig aufwändiger als der eigentliche Bürgschaftsbetrag ausmacht. Da der Auftraggeber nicht verpflichtet
ist, eine solche Sicherheitsleistung zu verlangen, und die
Gewährleistungsansprüche gegenüber der bauausführenden Firma gemäß § 13 VOB/B
unabhängig von einer Sicherheitsleistung geregelt sind, wird in Absprache mit
dem Rechnungsprüfungsamt für die Zukunft eine Wertgrenze für
Gewährleistungsbürgschaften eingeführt. Diese wurde wie folgt festgelegt: Tiefbauarbeiten: 75.000,- Euro
Auftragssumme (mögliche Bürgschaft 2.250,- Euro) Hochbauarbeiten: 10.000,- Euro Auftragssumme
(mögliche Bürgschaft 300,- Euro) Die geringere Wertgrenze bei
Hochbauarbeiten ist damit begründet, dass hier sehr viel häufiger auch kleinere
Aufträge an Handwerksbetriebe erteilt werden, so dass die Gewährleistungsmängel
im Regelfall eine deutlich geringere Größenordnung besitzen. Erst ab Erreichen/Überschreiten der
vorgenannten Wertgrenzen wird dann künftig vom bauausführenden Betrieb eine
entsprechende Gewährleistungsbürgschaft verlangt. Anlage/n:
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