Vorlage - RAT/1130/2007  

 
 
Betreff: Beratung des Antrages der Fraktion "BürgerForum" zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Rhombus-Areal
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
18.10.2007 
25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr an Verwaltung zurück verwiesen   
19.11.2007 
26. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr an Verwaltung zurück verwiesen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, den Bürgermeister damit zu beauftragen, den Beschluss zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für das Rhombus-Areal vorzubereiten.

Der planungsrechtliche Inhalt des Bebauungsplanes soll gemäß § 9 Abs. 2a BauGB ausschließlich dazu dienen, im Plangebiet großflächigen Lebensmitteleinzelhandel auszuschließen.

Dies zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche im Stadtzentrum.

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

 

Die Fraktion „BürgerForum“ hat im Rat  am 17.09.2007 einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, für das „Rhombus-Areal“ einen einfachen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach § 9  Abs. 2 a BauGB aufzustellen.

(Anlage 1)

 

Gemäß Ratsbeschluss soll dieser Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr beraten werden.

 

In der Begründung zu diesem Antrag verweist das BürgerForum auf die Entwicklung der Innenstadt und die bisherigen Bemühungen der Stadt, großflächigen Lebensmitteleinzelhandel außerhalb der Innenstadt zu verhindern und nur im Kernbereich der Stadt Wermelskirchen zuzulassen.

 

Im Antrag wird darüber hinaus auf einen Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vom 10.02.2003 verwiesen, der seinerzeit deutlich gemacht hat, dass in Wermelskirchen der Lebensmitteleinzelhandel seine Entwicklungsmöglichkeiten ausschließlich im Innenstadtbereich haben soll.

 

 

Wenn also ein Aufstellungsbeschluss für einen „einfachen“ B-Plan im Sinne des § 30 (3) BauGB für das „Rhombus-Areal“ gefasst werden soll, ist dies grundsätzlich möglich.

            Dabei ist das Verfahren, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zulässig.

 

            Im Rahmen der Novellierung des BauGB 2007 ist darüber hinaus ein neuer Absatz 2a in den § 9 „Inhalte des Bebauungsplanes“ eingefügt worden.

 

            Nach diesem § 9 Abs. 2a BauGB kann in Bebauungsplänen festgesetzt werden, dass zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinden, nur bestimmte Arten der nach § 34 BauGB Abs. 1 und 2 zulässigen Nutzungen zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

1.         Antrag der Fraktion BürgerForum