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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2008 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Sachverhalt: Die
Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das
Haushaltsjahr 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Friedhöfe”
(Produkt 13.04.01) vor. Rechtsgrundlage für
die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz
NRW (KAG NRW) sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt
Wermelskirchen. Im Rahmen des
Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: · Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten, · Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und
Einrichtungen, · Durchführen von Bestattungen. Die Kostenrechnende
Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2008
ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der Gebührenkalkulation kann unter
Beibehaltung der Gebührensätze des Vorjahres erreicht werden. Die
Gebührenausgleichsrücklage ist nach vollständiger Entnahme im Jahr 2003
aufgelöst. Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz
sind Kostennüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen.
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das
betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt
einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro 31.12.2002 108.333 31.12.2003 -
15.028 31.12.2004 -
59.448 31.12.2005 -
109.173 31.12.2006 -
131.495 Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit
des Jahres 2005 in Höhe von 49.725 € spätestens in der Kalkulation 2008
und das Defizit des Jahres 2006 von 37.351 € spätestens in der
Kalkulation 2009 auszugleichen. In der Gebührenkalkulation 2008 ist das Defizit
des Jahres 2005 der Kostenstelle „Graberwerb“ in Höhe von 14.700
€ als Vortrag berücksichtigt. Auf den Defizitvortrag der Kostenstelle
„Bestattungen“ in Höhe von 35.025 € wird verzichtet. Hierbei
handelt es sich im Wesentlichen um das Defizit der Kostenstelle „Trauerhallen/Leichenhallen“.
Aufgrund der sinkenden Inanspruchnahme bei den Trauerhallen, aber vor allem bei
den Kühlzellen, würde das Vortragen des Defizits zu einem erhöhten
Gebührenbedarf führen, welcher auf eine sinkende Anzahl der Benutzungen zu
verteilen wäre. Dies würde eine unverhältnismäßige Gebührenerhöhung mit dem
Effekt eines weiteren und noch stärkeren Nachfragerückganges nach sich ziehen. Alle Aufwendungen und Erträge der Kostenrechnenden Einrichtung
wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in
2007 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Gebühreneinnahmen
wurden auf der Basis des Durchschnitts der Ergebnisse der Vorjahre kalkuliert. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr (737.900 €)
um 4.500 € auf 742.400 €. Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2007 bei folgenden Aufwendungen und Erträgen: · Die Personalaufwendungen steigen um 14.300 €. · Die Positionen Unterhaltung Gebäude und Anlagen sowie die Bewirtschaftungskosten werden im neuen Haushalt nach den Vorschriften des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) zentral in den Produkten „Technische Gebäudewirtschaft“, „Infrastrukturelle Gebäudewirtschaft“ und „Kaufmännische Gebäudewirtschaft“ veranschlagt und im Wege der Inneren Verrechnung „Gebäudewirtschaft“ dem Produkt „Friedhöfe“ zugeordnet. Gegenüber dem Vorjahr steigt die Innere Verrechnung „Gebäudewirtschaft“ aufgrund von Anpassungen um 7.600 € auf nun 68.600 €. · Die Kalkulatorischen Abschreibungen sinken bedingt durch den Ablauf der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen (u.a. Friedhofsbagger) um 10.000 €. · Die
Deckung eines Fehlbetrages aus Vorjahren (Fehlbetrag aus 2005) wird in
der Gebührenkalkulation 2008 mit einem Betrag von 14.700 € berücksichtigt
Die Innere
Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem
Produkt „Öffentliches Grün“ getragen wird, errechnet sich mit 15 %
an dem Aufwand, der auf die Kostenstelle “Graberwerb” entfällt. Gebühren der Kostenstelle „Graberwerb“ Die Gebühren bei der Kostenstelle „Graberwerb“
bleiben auch unter Berücksichtigung des Defizitvortrages aus dem Jahr 2005 in
Höhe von 14.700 € gegenüber dem Vorjahr konstant. Gebühren der Kostenstelle
„Bestattungen“ Die
Gebühren der Kostenstelle „Bestattungen“ unterteilen sich in die
Gebühren für Bestattungen, die Gebühren für die Benutzung der Trauer- und
Leichenhallen sowie in die Gebühren für die Grabeinrichtung auf dem
Waldfriedhof. Die Bestattungsgebühren bleiben gegenüber dem Vorjahr gleich. Gebühren zur Errichtung von Grabmälern und für die
Zulassung zur Ausführung gewerblicher Arbeiten Auch die Verwaltungsgebühren zur Errichtung von Grabmälern
und für die Zulassung zur Ausführung gewerblicher Arbeiten bleiben gegenüber
dem Vorjahr unverändert. Die Verwaltungsgebühren berechnen sich anhand des
Personalaufwandes für die Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten der
Friedhofsverwaltung. Im Teilergebnisplan „13.04.01 Friedhöfe“ wird
ein Zuschussbedarf in Höhe von 100.390 € ausgewiesen. Durch die
Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) weichen
die Ansätze des Teilergebnisplanes im Vergleich zum kameralen Haushalt der
Vorjahre von den Ansätzen der Gebührenkalkulation erheblich ab. Die
nachfolgenden Ausführungen dienen der Erläuterung der abweichenden Ansätze:
·
Die Zuweisungen
Ehrenfriedhöfe sind betriebsfremde Erträge, die über die neutrale Rechnung aus
dem Gebührenhaushalt auszusondern sind. ·
Bei der Auflösung
Sonderposten handelt es sich um die ertragswirksame Auflösung erhaltener
Zuweisungen für investive Maßnahmen. Zuweisungen für investive Maßnahmen sind
nach dem NKF über die Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagengutes
ertragswirksam aufzulösen. Im Gebührenhaushalt werden die Zuweisungen im
Anlagennachweis berücksichtigt und mindern die Kalkulatorischen Zinsen. ·
Die Differenz bei den
Gebühren für den Graberwerb resultiert aus der Umstellung auf das NKF. Beim
Graberwerb werden Nutzungsrechte über einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren
verliehen. Nach dem NKF sind die Einnahmen periodengenau auf diesen Zeitraum
aufzuteilen und als Rechnungsabgrenzung auszuweisen. Im Gebührenrecht dagegen
soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die Kosten der Einrichtung einer
Rechnungsperiode decken. Das heißt, dass im Gebührenrecht die Erlöse, die in
einer Rechnungsperiode anfallen, auch dieser Rechnungsperiode zuzuordnen sind. ·
Bei den
Personalaufwendungen werden 1.000 € als betriebsfremde Arbeitsleistungen
für die Unterhaltung der Ehrenfriedhöfe aus der Gebührenkalkulation
ausgegliedert. ·
Die Unterhaltung der
Ehrenfriedhöfe wird als betriebsfremder Aufwand nicht in der
Gebührenkalkulation berücksichtigt. ·
Bei den Abschreibungen
auf Sachanlagen handelt es sich um die bilanziellen Abschreibungen auf der
Basis der für die Eröffnungsbilanz ermittelten vorsichtig geschätzten Zeitwerte.
Die Abschreibungen für die Gebäude sind in der Inneren Verrechnung der
Gebäudewirtschaft enthalten, da alle städtischen Gebäude dem Produkt
„Kaufmännische Gebäudewirtschaft“ zugeordnet sind. Für die
Gebührenkalkulation ist es weiterhin erforderlich, die bisherigen
Anlagennachweise (incl. der Gebäude) zu führen, um hieraus nicht nur die
Kalkulatorischen Abschreibungen, sondern auch die Kalkulatorischen Zinsen zu
berechnen. Die Kalkulatorischen Abschreibungen werden auf der Basis von
Wiederbeschaffungswerten ermittelt. Es ist grundsätzlich zwischen den
bilanziellen und den kalkulatorischen Abschreibungen zu unterscheiden. ·
Bei der Inneren
Verrechnung der Gebäudewirtschaft werden für die Gebührenkalkulation die
Abschreibungen für die Gebäude abgezogen, da sie bereits in den
Kalkulatorischen Abschreibungen enthalten sind. ·
Nach dem KAG zählt
auch die angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals zu den ansatzfähigen
Kosten. Die Kalkulatorischen Zinsen werden aus dem Anlagennachweis der
Kostenrechnenden Einrichtung ermittelt und berücksichtigen erhaltene
Zuweisungen zinsmindernd. Im Städtischen Haushalt dagegen wird der tatsächliche
Zinsaufwand für in Anspruch genommenes Kapital beim Produkt „Allgemeine
Finanzwirtschaft“ veranschlagt. ·
Entsprechend dem KAG
sollen Kostenunterdeckungen innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.
Dieser Vorschrift entsprechend wird das Defizit des Jahres 2005 der
Kostenstelle „Graberwerb“ in Höhe von 14.700 € in der
Gebührenkalkulation berücksichtigt. Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2006 wurden den
Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den
Abschlussergebnissen 2006 wird auf diese Berichte verwiesen. Anlage/n: · Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 (Anlage 1) · Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2) · Abschlussergebnis 2006 (Anlage 3)
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