Vorlage - RAT/1135/2007  

 
 
Betreff: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 GO NW im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die Produkte 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung) und 006.003.003 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.10.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
29.10.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten 006.003.002 (383.000,- €) und 006.003.003 (56.000,- €) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 439.000,- €. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Produkt 016.001.001).

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wird folgende Mittelbereitstellung für überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NW erforderlich:

 

Produkt 006.003.002                                                   490.000,- €

Produkt 006.003.003                                                   120.000,- €

                                                                                    610.000,- €

 

Abzüglich Verbesserungen durch

Mehrerträge Produkt 006.003.002                              107.000,- €

Minderaufwendungen Produkt 006.003.004                 64.000,- €

Verbleiben:                                                                  439.000,- €                                                                             

 

Beim Produkt 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen um 490.000,- €. Davon entfallen 445.000,- € auf Transferaufwendungen (Ansatz: 2.063.200,- €) und 45.000,- € auf Sonstige ordentliche Aufwendungen (Ansatz: 78.150,- €).

 

Begründet sind die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen in diesem Produkt durch eine seit dem Jahr 2006 verstärkte Zunahme an Hilfegewährungen, sowohl im Bereich der ambulanten Hilfen als auch im Bereich der stationären Hilfen. Die Zahlen der gewährten Hilfen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

Produkt 006.003.002

Gewährte Hilfen zur Erziehung*

2004

 

2005

2006

2007

(Stand 04.10.)

Ambulante Hilfen

 

  37

  40

  50

  66

Teilstationäre Hilfen

 

   7

   6

   4

   5

Stationäre Hilfen

 

  67

  67

  78

  93

Hilfen zur Erziehung insgesamt

 

111

113

132

164

* Die Zahlen beziehen sich auf alle innerhalb eines Jahres gewährten Hilfen mit Hilfeplanverfahren (begonnene und beendete Hilfen sowie Bestand), nicht berücksichtigt sind die weniger kostenintensiven Hilfen, die im vereinfachten Verfahren gewährt werden.

 

Beim Produkt 006.003.003 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen um 120.000,- € Transferaufwendungen (Ansatz 195.000,- €).

 

Diese Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen sind ebenfalls durch eine Steigerung der Hilfegewährungen bedingt, insbesondere im – kostenintensiven – stationären Bereich:

 

Produkt 006.003.003

Gewährte Eingliederungshilfen*

2004

2005

2006

2007

(Stand 04.10.07)

Ambulante Hilfen

 

 7

  6

  7

  8

Teilstationäre Hilfen

 

 1

  1

  1

  0

Stationäre Hilfen

 

 0

  3

  4

  6

Eingliederungshilfen insgesamt

 

 8

10

12

14

* Die Zahlen beziehen sich auf alle innerhalb eines Jahres gewährten Hilfen mit Hilfeplanverfahren (begonnene und beendete Hilfen sowie Bestand), nicht berücksichtigt sind die weniger kostenintensiven Hilfen, die im vereinfachten Verfahren gewährt werden.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind bei beiden Produkten sachlich unabweisbar, da ein Rechtsanspruch auf diese Hilfen besteht. Die dargestellte Zunahme an zu gewährenden Hilfen war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht vorhersehbar. In der Haushaltsplanung für das Jahr 2008 sind diese Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen berücksichtigt und die Ansätze in der Produktgruppe dementsprechend erhöht worden.

 

Zur Deckung der zusätzlichen Aufwendungen und Ausgaben stehen im Rahmen der Budgetdeckung innerhalb der Produktgruppe 006.003 Mehrerträge beim Produkt 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung) in Höhe von 107.000,- € zur Verfügung, die durch die Vereinnahmung von zusätzlichen Kostenbeiträgen und Kostenerstattungen aufgrund  der Zunahme an stationären Hilfen entstanden sind.  Hinzu kommen Minderaufwendungen beim Produkt 006.003.004 (Hilfe für junge Volljährige) in Höhe von 64.000,- €, die durch eine dort erfolgte Reduzierung der Hilfen bedingt sind.

 

Die Deckung der restlichen/überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 439.000,- € erfolgt über Mehrerträge beim Produkt 016.001.001 (Allgemeine Finanzwirtschaft) im Bereich der Einkommensteuer.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift