Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten 006.003.002 (383.000,- €) und 006.003.003 (56.000,- €) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 439.000,- €. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Produkt 016.001.001). Sachverhalt: Im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wird folgende Mittelbereitstellung für überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NW erforderlich: Produkt 006.003.002 490.000,- € Produkt 006.003.003 120.000,-
€ 610.000,- € Abzüglich Verbesserungen durch Mehrerträge Produkt 006.003.002 107.000,- € Minderaufwendungen Produkt
006.003.004 64.000,- € Verbleiben: 439.000,- € Beim Produkt 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen um 490.000,- €. Davon entfallen 445.000,- € auf Transferaufwendungen (Ansatz: 2.063.200,- €) und 45.000,- € auf Sonstige ordentliche Aufwendungen (Ansatz: 78.150,- €). Begründet sind die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen in diesem Produkt durch eine seit dem Jahr 2006 verstärkte Zunahme an Hilfegewährungen, sowohl im Bereich der ambulanten Hilfen als auch im Bereich der stationären Hilfen. Die Zahlen der gewährten Hilfen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
* Die
Zahlen beziehen sich auf alle innerhalb eines Jahres gewährten Hilfen mit
Hilfeplanverfahren (begonnene und beendete Hilfen sowie Bestand), nicht
berücksichtigt sind die weniger kostenintensiven Hilfen, die im vereinfachten
Verfahren gewährt werden. Beim Produkt 006.003.003 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen um 120.000,- € Transferaufwendungen (Ansatz 195.000,- €). Diese Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen sind ebenfalls durch eine Steigerung der Hilfegewährungen bedingt, insbesondere im – kostenintensiven – stationären Bereich:
* Die
Zahlen beziehen sich auf alle innerhalb eines Jahres gewährten Hilfen mit
Hilfeplanverfahren (begonnene und beendete Hilfen sowie Bestand), nicht
berücksichtigt sind die weniger kostenintensiven Hilfen, die im vereinfachten
Verfahren gewährt werden. Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind bei beiden Produkten sachlich unabweisbar, da ein Rechtsanspruch auf diese Hilfen besteht. Die dargestellte Zunahme an zu gewährenden Hilfen war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht vorhersehbar. In der Haushaltsplanung für das Jahr 2008 sind diese Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen berücksichtigt und die Ansätze in der Produktgruppe dementsprechend erhöht worden. Zur Deckung der zusätzlichen Aufwendungen und Ausgaben stehen im Rahmen der Budgetdeckung innerhalb der Produktgruppe 006.003 Mehrerträge beim Produkt 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung) in Höhe von 107.000,- € zur Verfügung, die durch die Vereinnahmung von zusätzlichen Kostenbeiträgen und Kostenerstattungen aufgrund der Zunahme an stationären Hilfen entstanden sind. Hinzu kommen Minderaufwendungen beim Produkt 006.003.004 (Hilfe für junge Volljährige) in Höhe von 64.000,- €, die durch eine dort erfolgte Reduzierung der Hilfen bedingt sind. Die Deckung der restlichen/überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 439.000,- € erfolgt über Mehrerträge beim Produkt 016.001.001 (Allgemeine Finanzwirtschaft) im Bereich der Einkommensteuer.
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