Vorlage - RAT/1141/2007  

 
 
Betreff: Umsetzung der Schulentwicklungsplanung 2007/2008 bis 2013/2014
Bildung von Grundschulverbünden
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Beteiligt:Amt für Jugend, Bildung und Sport
Bearbeiter/-in: Voß, Andreas   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
20.11.2007 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss beschließt, die bisher eigenständigen Grundschulen Dabringhausen und Dhünn sowie Tente und Hünger ab Beginn des Schuljahres 2008/2009 (01.08.2008) jeweils zu einer einzigen Grundschule mit einem Hauptstandort und einem Teilstandort zusammenzulegen und die Verwaltung zu beauftragen, alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.

 

Hiernach wird

 

a)         die Grundschule Dabringhausen zukünftig als Hauptstandort und die Grundschule Dhünn als Teilstandort der Grundschule Dabringhausen

 

sowie

 

b)         die Grundschule Tente als Hauptstandort und die Grundschule Hünger als Teilstandort der Grundschule Tente

 

geführt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Schulausschuss sowie der Rat der Stadt Wermelskirchen haben in den Sitzungen am 22.05.2007 und am 11.06.2007 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Schulausschuss/der Rat empfiehlt/beschließt,

 

a)         die Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2007/2008 bis 2013/2014 in der vorgelegten Fassung zu beschließen

 

            und

 

b)         die Verwaltung zu beauftragen, die Bildung von Teilstandorten (Anm.: Grundschulverbund gem. § 82 Schulgesetz) an den Grundschulen Dhünn/Dabringhausen und Hünger/Tente im Planungszeitraum umgehend vorzubereiten und unter Beteiligung des Schulausschusses vorzunehmen, sobald sich ein entsprechender Bedarf ergibt.

 

Über diese Beschlüsse sind die betroffenen Schulleitungen noch vor den Sommerferien 2007 per Auszug aus der jeweiligen Sitzungsniederschrift in Kenntnis gesetzt worden.

 

Da die aktuellen Zahlen der insgesamt einzuschulenden Kinder die Zahlen der beschlossenen Schulentwicklungsplanung bestätigt haben, ist es erforderlich, die vom Rat der Stadt Wermelskirchen gem. vorstehendem Buchstaben b) beschlossene Bildung von Grundschulverbünden für die Grundschulen Dhünn und Dabringhausen sowie Tente und Hünger mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 (01.08.2008) umzusetzen.

 

Durch die Bildung eines Grundschulverbundes (Teilstandortbildung) entsteht rechtlich eine einheitliche Grundschule mit einer Schulleitung, einem Lehrerkollegium und einer Schulkonferenz. Anders als bei herkömmlichen Grundschulen handelt es sich aber um eine Schule mit einer oder mehreren Außenstellen.

 

Zur Bildung von Teilstandorten stehen gem. § 81 des Schulgesetzes 2 Varianten zur Verfügung:

 

a)         Zusammenlegung

Der Schulträger beschließt, die bisher eigenständigen Schulen zu einer einzigen Grundschule mit einem Hauptstandort und einem Teilstandort zusammenzulegen. In einem solchen Fall entsteht eine neue Schule mit einem neuen Kollegium und neu einzurichtenden Mitwirkungsgremien (incl. neue Stellenausschreibung der Schulleiterstelle). Die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz) ist erforderlich.

 

b)         Änderung

Der Schulträger beschließt, eine Grundschule aufzulösen und sie als Teilstandort einer anderen Grundschule zu führen. Die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz) ist erforderlich.

 

Die Entscheidung, ob die Bildung eines Grundschulverbundes in Form einer „Zusammenlegung“ oder in Form einer „Änderung“ vorgenommen wird, ist eine reine Schulträgerentscheidung.

 

In Abstimmung mit dem Schulamt des Rheinisch Bergischen Kreises soll die Teilstandortbildung bei den Grundschulen Dabringhausen und Dhünn und den Grundschulen Tente und Hünger jeweils durch eine „Zusammenlegung“ vorgenommen werden.

 

Für die betroffenen Grundschulen bedeutet dieses, dass

 

a)         die Grundschule Dabringhausen als größere Schule zukünftig als Hauptstandort und die kleinere Grundschule Dhünn zukünftig als Teilstandort

 

und

 

b)         die Grundschule Tente als größere Schule zukünftig als Hauptstandort und die kleinere Grundschule Hünger zukünftig als Teilstandort

 

geführt wird. Diese neu zusammengefassten Schulen werden nach der Zusammenlegung ab

dem 01.08.2008 über ein Lehrerkollegium und gemeinsam einzurichtende Mitwirkungs-

gremien verfügen.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Schulausschusses sind die betroffenen Schulleitungen bereits mit Schreiben vom 08.10.2007 gebeten worden, erste Vorbereitungen für die jeweilige Zusammenlegung der Schulen zu treffen.

 

Die gem. § 81 Abs. 3 des Schulgesetzes erforderliche Zustimmung der oberen

Schulaufsichtsbehörde für einen Zusammenschluss der Grundschulen Dhünn und

Dabringhausen sowie Tente und Hünger zu jeweils einem Grundschulverbund wird nach

Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses zu dieser Sitzungsvorlage umgehend bei der

Bezirksregierung beantragt

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift