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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2008 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung im Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ der freiwilligen Gebührenrücklage einen Betrag in Höhe von 1.800 € zu entnehmen. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2008 zu den Kostenrechnenden Einrichtungen “Wochenmärkte” (Produkt 02.02.02) und "Jahrmärkte" (Produkt 02.02.03) vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein. Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Märkte abgegolten: · Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte, · Organisation und Durchführung der Markt- und Kirmesveranstaltungen. Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen: Wochenmärkte: Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes “Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze unter Berücksichtigung eines Defizitvortrages in Höhe von 1.297 € erreicht werden. Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: Bestand Euro 31.12.2002 - 6.044 31.12.2003 - 3.676 31.12.2004 - 1.139 31.12.2005 - 417 31.12.2006 - 1.717
Nach Verrechnung der Defizite und Überschüsse der Vorjahre verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 1.717 €, der noch zu decken ist. In der Gebührenkalkulation 2007 wurde ein Defizitvortrag aus dem Jahr 2004 in Höhe von 417 € (gerundet 420 €) berücksichtigt. Das verbleibende Defizit aus dem Jahr 2006 (gerundet 1.297 €) ist spätestens in der Kalkulation 2009 auszugleichen. Dieses Defizit kann jedoch bereits in der Kalkulation 2008 berücksichtigt werden. Alle Kosten- und Erlöspositionen
der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2008
sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2007 geprüft und
entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Veranlagungsmeter bleiben mit
11.500 m unverändert. Gegenüber dem Vorjahr bleiben auch die Kosten- und Erlöspositionen
im Wesentlichen unverändert. Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden
mit dem Netto-Betrag ausgewiesen. Jahrmärkte: Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann aufgrund einer Entnahme in Höhe von 1.800 € aus der freiwilligen Gebührenrücklage unter Beibehaltung der zum 01.01.2003 festgesetzten Gebühren erreicht werden. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: Bestand Euro 31.12.2002 8.416 31.12.2003 7.955 31.12.2004 5.601 31.12.2005 - 4.053 31.12.2006 - 4.434
Nach Verrechnung aller Überschüsse und Defizite der Vorjahre verbleibt eine Ausgleichsverpflichtung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 4.053,32 € spätestens in der Kalkulation 2008 und eine Ausgleichsverpflichtung aus dem Jahr 2006 in Höhe von 380,95 € spätestens in der Kalkulation 2009. In 2006 wurde der Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ anteilig mit den Baukosten „Neugestaltung Schwanenplatz“ in Höhe von 107.179,48 € belastet. Die Buchung von Baukosten erfolgt grundsätzlich im Vermögenshaushalt, sodass sie im Zuge der Ermittlung der Kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung ihre Berücksichtigung finden. Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung wird hierbei der Nettowert (92.396,10 €) zugrunde gelegt. Die sich ergebende Steuererstattung in Höhe von 14.783,38 € wird einer freiwilligen Gebührenrücklage zugeführt und dient dem Ausgleich des Gebührenhaushaltes in kommenden Jahren. Eine Ausgleichsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren im Sinne des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht. Um den Gebührenhaushalt ausgeglichen gestalten zu können, wird der freiwilligen Gebührenrücklage ein Betrag in Höhe von 1.800 € entnommen. Da der Ausgleich des Gebührenhaushaltes „Jahrmärkte“ bereits ohne Entnahme aus der freiwilligen Gebührenrücklage nicht möglich ist, wurde auf die Einstellung des Defizits aus dem Jahr 2005 zunächst verzichtet. Andernfalls würde sich die freiwillige Gebührenrücklage um weitere 4.053 € reduzieren. Zunächst bleibt jedoch das Betriebsergebnis des Jahres 2007 abzuwarten. Falls in diesem Kalkulationszeitraum eine Überdeckung erzielt würde, könnte diese mit dem Defizit des Jahres 2005 verrechnet werden. Eine Verrechnung mit der freiwilligen Gebührenrücklage kann jederzeit vorgenommen werden. Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2008 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2007 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen. Der Gebührenbedarf bleibt gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert (+ 2.100 €). Geringeren Ansätzen insbesondere bei den Personalaufwendungen (- 3.600 €) und den Internen Leistungsbeziehungen/Inneren Verrechnungen (- 5.000 €) stehen niedrigere Erträge gegenüber. Bei den Internen Leistungsbeziehungen/Inneren Verrechnungen wurden die Leistungen des Betriebshofes für die Verkehrssicherung in Höhe von 25.400 € (- 1.900 €) sowohl auf der Kostenseite als auch auf der Erlösseite auf Grund der Erfahrungen aus den Vorjahren angepasst. Auf den Gebührenbedarf hat dies keine Auswirkung, da die Leistungen für Verkehrssicherungsmaßnahmen durch die Innere Verrechnung vom Produkt 02.03.02 - Verkehrsregelung und -lenkung - gedeckt werden. Die Veranlagungsmeter haben sich gegenüber der Kalkulation 2007 nicht verändert. Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2006 wurden den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2006 wird auf diese Berichte verwiesen. Anlage/n: · Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 „Wochenmärkte“ (Anlage 1) · Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 „Jahrmärkte“ (Anlage 2) · Ermittlung der kalkulatorischen Kosten „Wochenmärkte“ (Anlage 3) · Ermittlung der kalkulatorischen Kosten „Jahrmärkte“ (Anlage 4) · Abschlussergebnis 2006 „Wochenmärkte“ (Anlage 5) · Abschlussergebnis 2006 „Jahrmärkte“ (Anlage 6)
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