Vorlage - RAT/1176/2007  

 
 
Betreff: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Braunsberg"
hier: Vorstellung des Umweltberichtes
Status:öffentlich  
Federführend:Umweltmanagement Beteiligt:Planungsamt
Bearbeiter/-in: Zemella, Brigitte   
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Vorberatung
15.11.2007 
Sitzung des Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Umweltbericht BP Braunsberg  
Landschaftspflegerischer Begleitplan BP Braunsberg  
Bestandskarte LBP BP Braunsberg  
Maßnahmenkarte LBP BP Braunsberg  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ zur Kenntnis.

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende umweltrelevante Empfehlungen zu berücksichtigen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Bisheriges Verfahren:

 

29.09.1994 (Rat)

Aufstellungsbeschluss und Beschluss einer Veränderungssperre

07.10.1994

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Einladung zur Bürgerversammlung

 

26.10.1994

Frühzeitige Beteiligung in Form einer Bürgerversammlung

11.10. - 14.11.1994

Frühzeitige Beteiligung der TÖB und Nachbargemeinden

 

26.06.1996 (StuV)

Beschluss der Planvariante 4

13.01.1997 (Rat)

Beschluss der Umlegung

 

2003/2005

Erschließungsplanung / Auftragserteilung durchs Tiefbauamt

Nov. 2005

Vertrag zwischen Tiefbauamt / SAW und Haupteigentümer zur Verlegung des Kanals unabhängig von der Rechtskraft des Bebauungsplanes

 

 

 

 

Planerische Ausgangssituation / Bebauungsplan Nr. 14 „Braunsberg“:

 

Der seit 1984 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 14 „Braunsberg“ weist eine breite öffentliche Verkehrsfläche als Ringschluss zwischen der Straße „Jagdfeld“ und der alten Hofschaft Braunsberg aus.

 

Der in Braunsberg tätige Bauträger stellte 1989 die Realisierung dieses Straßenstücks in Frage. Mitte der 90er Jahre erfolgte die Erarbeitung von Planvarianten mit reduziertem Straßenausbau und beidseitiger Bebauung (Einzel- und Doppelhäuser). Als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden wurde 1996 die Variante 4 zur weiteren Bearbeitung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 beschlossen.

 

Auf der Grundlage der Variante 4 hat das Tiefbauamt die Erschließungs- und Kanalplanung beauftragt.

Zwischen 1994 und 2005 erfolgte keine weitere Bearbeitung der Bauleitplanung.

 

 

 

5. Änderung

 

Der Straßenausbau in „Alt Braunsberg“ wurde 2006 durchgeführt. Der dort neu verlegte Mischwasserkanal sollte seine Weiterführung in dem geplanten Ringschluss der Straße bis zum Jagdfeld erhalten.

Um vorübergehende, kostenintensive Umleitungen und Pumpstationen zu vermeiden, konnte der SAW mit dem Grundstückseigentümer im November 2005 eine vertragliche Vereinbarung zur vorgezogenen Verlegung des Mischwasserkanals auch ohne Bebauungsplanänderung erreichen. Hier kam die vorliegende oben genannte Straßenplanung einer schnellen Realisierung zu Gute, denn die Trassenführung für den Mischwasserkanal war somit vorgegeben.

 

Das Aufleben der planerischen Tätigkeit war in erster Linie durch den erforderlichen Bau des Mischwasserkanals und den Absprachen mit dem Grundstückseigentümer bedingt.

 

Für die Bauleitplanung standen bis dahin noch folgende Fachgutachten aus:

·         Bodengutachten mit Versickerungsstudie für das Niederschlagswasser und die Möglichkeiten zur Versickerung auf den jeweiligen Baugrundstücken.

·         Der ökologische Fachbeitrag mit Bestandserfassung und der Darstellung des ökologischen Ausgleichs mit Ersatzmaßnahmen für den westlichen Teilbereich.

·         Den seit 2004 im Baugesetzbuch geforderten Umweltbericht als Teil II der Begründung galt es ebenfalls zu erstellen.

 

Der Grundstückseigentümer übernahm die Beauftragung der oben genannten Gutachten auch ohne gesonderten städtebaulichen Vertrag. Somit konnte seitens des Planungsamtes im nächsten Schritt die Offenlage vorbereitet werden. Die textliche und zeichnerische Darstellung der Bebauungsplaninhalte übernahm das Planungsamt. Der Auftrag zu einer weiteren Detaillierung der Straßenplanung aus verkehrstechnischer Sicht wurde erteilt.

 

Die Abstimmung und Koordinierung mit der Umlegung konnte weitergeführt werden. Der Umlegungsausschuss ist bestrebt, eine freiwillige Umlegung mit den beiden Hauptbetroffenen zu erreichen.

 

 

 

Der ökologische Fachbeitrag:

 

Für den seit 1984 rechtkräftigen Bebauungsplan Nr. 14 „Braunsberg“, hatte es den im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen ökologischen Ausgleich nicht gegeben. Das bedeutet, dass die Teile des Plangebietes der 5. Änderung, die bereits mit einer Wohnbaufläche belegt waren, auch im Rahmen der Planänderung keinen ökologischen Ausgleich auslösen.

 

Alle Bereiche westlich der geplanten Ringstraße werden somit im ökologischen Fachbeitrag nicht mit erfasst. Ausschließlich der östliche Bereich, der bislang als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen war und durch die Planänderung Wohnbaufläche wird, löst einen ökologischen Ausgleich aus.

 

Im Rahmen der Bestandserfassung wurde festgestellt, dass nach entsprechender Bewertung des Bestandes der Ausgleich unmittelbar im Plangebiet selbst erfolgen kann. Detaillierte Maßnahmen werden in der 5. Änderung des Bebauungsplanes festgesetzt. Das Öko-Konto der Stadt wird nicht beansprucht.

 

 

Der Umweltbericht:

 

Nach Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c) BauGB 2004/06 ist im Rahmen der Bauleitplanung eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben werden. Dieser Umweltbericht ist Teil II der Begründung des Bebauungsplanes.

 

Zur frühzeitigen Beteiligung 1994 gab es diese Regelung noch nicht. Zur Fortführung des Verfahrens der 5. Änderung werden die Anforderungen zur Anpassung an die aktuellen Rechtsgrundlagen jedoch gestellt.

Im Auftrag des oben genannten Grundstückseigentümers hat das Büro „Haacken und Hammermann, Solingen“ den Umweltbericht verfasst.

 

Zusammenfassend kommt der Umweltbericht zu folgendem Ergebnis:

·           Für die Schutzgüter „Mensch, seine Gesundheit und Bevölkerung“, „Tiere / Pflanzen, biologische Vielfalt“, „Wasser“, „Luft / Klima“, „Landschaft und Erholung“, sowie „Kultur- und Sachgüter“ bewertet der Umweltbericht die Beeinträchtigungen als nicht erheblich.

·           Beeinträchtigt wird das Schutzgut „Boden“ durch Versiegelung, Umlagerung und Verdichtung. Der Umweltbericht gibt Empfehlungen zur Verminderung der Beeinträchtigungen.

 

 

Der Umweltausschuss als Fachausschuss kann im Rahmen seiner Beratungen Empfehlungen für die weitere Beratung des nachfolgenden Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr geben.

 

 

 

Anlagen

1.      Umweltbericht

2.      Landschaftspflegerischer Begleitplan

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Umweltbericht BP Braunsberg (391 KB)      
Anlage 2 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan BP Braunsberg (1258 KB)      
Anlage 3 3 Bestandskarte LBP BP Braunsberg (3507 KB)      
Anlage 4 4 Maßnahmenkarte LBP BP Braunsberg (547 KB)