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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Aufgrund der Gefahrensituation
auf dem Rathausvorplatz, hervorgerufen durch die Probleme mit der
Rathausfassade, wird die genannte Maßnahme im Zusammenhang mit der Baumaßnahme
Telegrafenstraße nicht durchgeführt. Der Bürgermeister wird beauftragt,
nach der Fertigstellung der Innenstadtprojekte die Maßnahme “Verbesserung
der Zuwegung für Menschen mit Gehbehinderungen im Bereich des Rathausvorplatzes“
zu planen und diese im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorzustellen.
Vorgeschichte: Mit Antrag vom 26.11.2001 hat die
SPD Fraktion bereits einen behindertenfreundlichen Zugang zum Bürgerzentrum
beantragt. Der Antrag ist im Sozialausschuss
am 31.01.2002 erstmalig eingebracht worden. Die Behandlung des Sachverhaltes hierzu
erfolgte im Sozialausschuss am 18.04.2002, sowie im Seniorenbeirat am
29.04.2002 und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 06.05.2002. Seiner Zeit wurde die separate
und unmittelbare Umsetzung der Maßnahme aus Kostengründen abgelehnt. Es war
vorgesehen, dass diese Maßnahme im Zusammenhang mit dem zugehörigen Innenstadtprojekt
(Telegrafenstraße) ausgeführt werden sollte. Sachverhalt: Der Rathausvorplatz und Innenhof und somit die Zuwegung waren zu keiner Zeit Bestandteil des Masterplanes Innenstadt. (Es wurden hierfür auch keine Fördermittel beantragt). Der Ausbaubeschluss vom 12.06.2006 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, sah die Maßnahme (Plattierung bis zum Rathauseingang) nicht vor. In der Zwischenzeit haben sich verschiedene Gremien u.a. Seniorenbeirat und Behindertenbeirat mit dem Thema behindertenfreundliche Zuwegung zum Rathauseingang befasst. Hierbei wurde deutlich der Wunsch zur baulichen Ausführung einer solchen Zuwegung geäußert. Verwaltungsintern wurde daraufhin geprüft, ob der Bau einer Zuwegung im Zusammenhang mit dem Projekt Telegrafenstraße möglich ist. Aufgrund der erhöhten Kostensituation der Telegrafenstraße (siehe Kostenanpassungen nach § 29 GemHVO). hat die Verwaltung die Durchführung dieser Maßnahme vorerst nicht berücksichtigt. Im Hinblick auf die noch ausstehende Sanierung der Rathausfassade ist nur möglich, die Umgestaltung des Rathausvorplatzes erst nach Abschluss dieser Arbeiten durchzuführen. Dieses separate Projekt sollte im
Anschluss, nach Fertigstellung der Innenstadtprojekte (letztes Projekt ist Markt
/ Obere Remscheider Straße in 2009/2010), geplant werden. Die Planung und Kostenaufstellung
ist dann im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr zu gegebener Zeit vorzustellen.
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