Beschlussvorschlag: Zu B., Seite 4 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, den Entwurf der Entwicklungssatzung
„Käfringhausen“ mit Begründung gemäß § 34 (6) Satz 1 BauGB in
Verbindung mit § 13 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Sachverhalt: Bisheriges Planverfahren Grundsätzlich ist die
Entwicklungssatzung aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Voraussetzung
hierfür ist die Darstellung einer Baufläche. Da in diesem Bereich der
Flächennutzungsplan eine „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt,
ist das Änderungsverfahren durchzuführen, um die Voraussetzung für eine
Entwicklungssatzung zu schaffen. · Der Rat der Stadt hat am 21.07.03 die Aufstellung der 27. Änderung des FNP „Käfringhausen“ und die Einleitung einer entsprechenden Entwicklungssatzung beschlossen (Anlage I). Das Planverfahren zur 27. Änderung des FNP wurde bisher mit folgenden Verfahrensschritten durchgeführt: ·
Die landesplanerische Zustimmung der
Bezirksregierung Köln erfolgte am 15.03.04. · Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur FNP-Änderung fand in der Zeit vom 16.10.06 bis zum 17.11.06 statt. · Der Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und die daraus resultierende veränderte Abgrenzung erfolgte im StuV am 14.05.07 und im Rat am 17.09.07 (Anlage II). · Der Beschluss zur Veränderung der Abgrenzung bezog sich auf die FNP-Änderung und die Entwicklungssatzung, so dass beide Planbereiche wieder identisch sind (Anlage III). · Der Umweltausschuss nahm den Umweltbericht auch schon in ergänzter Fassung am 23.08.07 zur Kenntnis. Die Entwicklungssatzung und die 27. Änderung des FNP werden mit erfolgten Beschlüssen des StuV für die Offenlage vorbereitet. Im weiteren Verfahren muss erst die Genehmigung der FNP-Änderung durch die Bezirksregierung Köln erfolgen. Mit der amtlicher Bekanntmachung erlangen im Anschluss daran die FNP-Änderung und die Entwicklungssatzung ihre Rechtskraft. Erläuterungen zum Planinhalt
der Entwicklungssatzung Die Entwicklungssatzung umfasst
den gleichen Planbereich wie die 27. Änderung des FNP. Der Entwurf zur 27. Änderung des
FNP „Käfringhausen“ stellt innerhalb seiner Abgrenzung eine
Wohnbaufläche dar. Anlass der Entwicklungssatzung ist der Beschluss des Rates, durch Baulückenschließung die vorhandene Hausdichte zu ergänzen. Ziel ist es, den im Außenbereich liegenden bebauten Bereich Käfringhausen als einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil durch die Entwicklungssatzung festzulegen. Die Gemeinde legt mit diesem Verfahren fest, dass der bisher im Außenbereich gelegene Siedlungsansatz konstitutiv zum Ortsteil und somit zum Innenbereich wird.
Die
großflächig dargestellten Baufenster umschließen die bestehende Bebauung und
ermöglichen eine zusätzliche Neubebauung zur Innenentwicklung. Auf eine
konkrete Festlegung wurde hier verzichtet, um eine freie Standortwahl von
Neubauten zu gewährleisten. Hierbei kann es sich um Anbauten an bestehende
Gebäude, Umbauten, Umnutzungen oder Neubauten handeln. Maßgeblich über die
Entwicklungssatzung hinaus ist das Einfügen in den Bestand, das der jeweilig
vorzulegende Bauantrag erfüllen muss. Die Art und
das Maß der baulichen Nutzung richten sich nach der bestehenden Bebauung im
prägenden Umfeld. Ergänzt durch modernere Wohngebäude herrscht überwiegend das
„Allgemeine Wohnen“ vor. Die Geschossigkeit,
Größe und Lage der neuen Bebauung müssen sich so in den Gebäudebestand
einfügen, dass die städtebauliche Ordnung gewahrt bleibt. Eine Riegelbebauung
in Form von Reihenhäusern ist unzulässig. Bei möglichen
neuen Hausgruppierungen sind kleine Erschließungsanlagen anzuordnen. Um die
Nutzungsarten der Ortslage Käfringhausen auf das Wohnen und die
landwirtschaftliche Nutzung zu beschränken, sind alle Ausnahmen für ein
„Allgemeines Wohngebiet“ entsprechend der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.
Um die
Entwicklung von Käfringhausen so verträglich wie möglich zu halten und ein
Einfügen zu gewährleisten, sind entsprechende Gestaltungsfestsetzungen im
Satzungstext getroffen worden. Sie sollen
sicherstellen, dass örtliche Gebäudemerkmale auch bei Neuplanungen aufgenommen
werden, um sie in die bestehende Orts- und Landschaftssituation einzufügen. Im Rahmen
einer Entwicklungssatzung wird durch weitergehende Festsetzungen nach § 9
(1) (2) und (4) BauGB die städtebauliche und allgemeine Verträglichkeit der
Ortsteilentwicklung gesichert. Die Festsetzungen beziehen sich vor allem auf die Ausgestaltung der Dachform, die möglichen Dachaufbauten und die farbliche Gestaltung. Die Wahl der
Außenmaterialien zur Fassadengestaltung wird auf typische Merkmale begrenzt und
bildet den Rahmen für eine Neubebauung oder Sanierung des Bestandes. Die
vorhandenen Bepflanzungen, soweit sie aus heimischen Gehölzen, Gehölzreihen,
Obstbäumen bestehen, sollten möglichst erhalten bzw. wieder angemessen ersetzt
werden. Der
Versiegelungsgrad der Ortslage Käfringhausen ist aktuell gering. Hier muss bei
der Nachverdichtung die Versickerung von Oberflächenwasser vor Ort möglich
sein, so dass wasserdurchlässige Oberflächen im Bereich des Wohnens, Parkens
und der Gärten zu verwenden sind. Ein entsprechender Versiegelungsgrad wird
daher in der Satzung festgelegt und darf nicht überschritten werden. Die Aufnahme
dieser typischen Gestaltungselemente dient einer bewussten Erhaltung und Pflege
der Eigenart der Ortslagen im Bergischen Land und ist wichtig für die Planung
von Neubauten, um die Grundlagen einer „traditionellen“ Gestaltung
in eine zeitgemäße Formensprache zu übersetzen und das erforderliche Einfügen
zu erleichtern. Im Entwurf der Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ wird durch Festlegung von Zufahrtsbereichen und eines Zu- und Ausfahrtsverbotes entlang der K 16 und des Einmündungsbereiches zur K 11 auf besondere Weise eingegangen. Weiter detaillierte Angaben sind dem Entwurf des Satzungstextes der Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ mit Begründung und der Planzeichnung zu entnehmen (Anlage IV). Offenlagebeschluss der
Entwicklungssatzung Im StuV am 14.05.07 und Rat am 17.09.07 wurde die Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung zur 27. Änderung des FNP bereits behandelt. Es wurden Erweiterungen und Zurücknahmen der Wohnbaufläche vorgenommen. Die somit identischen Veränderungen zu den Abgrenzungen der FNP-Änderung und der Entwicklungssatzung wurden beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr kann nunmehr die öffentliche Auslegung der Entwicklungssatzung beschließen. Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, den Entwurf der
Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ mit Begründung gemäß § 34 (6)
Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Weiteres Verfahren Die Entwürfe der FNP-Änderung und
der Entwicklungssatzung werden mit den Begründungen auf die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden über
die Offenlage unterrichtet und um fristgerechte Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen der
Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden
geprüft und anschließend von der Verwaltung zur Beratung und Entscheidung dem
Rat der Stadt vorgelegt. Nach zu fassendem Beschluss wird die 27. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Mit
amtlicher Bekanntmachung der Genehmigung der 27. Änderung des FNP und der
Entwicklungssatzung werden beide verbindlich. Anlage/n: Anlage I Plangebietsabgrenzung zum Aufstellungsbeschluss Anlage II Darstellung der geringfügigen Erweiterungen nach Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung Anlage III Plangebietsabgrenzung zum Offenlagebeschluss Anlage IV Entwurf des Satzungstextes der Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ mit Planzeichnung und Begründung
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