Vorlage - RAT/1226/2008  

 
 
Betreff: 28. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wöllersberg"
Offenlagebeschluss gemäß § 3 (2) BauGB
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
18.02.2008 
28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
28. Änderung FNP, Anlagen I bis IV  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, den Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wöllersberg“ mit Begründung einschließlich des Umweltberichtes gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

Sachverhalt:

 

 

 

Sachverhalt:

 

Bisheriges Planverfahren

 

·           Der Rat der Stadt hat am 21.07.03 die Aufstellung der 28. Änderung des FNP „Wöllersberg“ und die Einleitung einer entsprechenden Entwicklungssatzung beschlossen (Anlage I).

·           Die landesplanerische Zustimmung der Bezirksregierung Köln erfolgte am 15.03.04.

·           Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur FNP-Änderung fand in der Zeit vom 16.10.06 bis zum 17.11.06 statt.

·           Der Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und die daraus resultierende veränderte Abgrenzung erfolgte im StuV am 14.05.07 und im Rat am 17.09.07 (Anlage II).

·           Der Beschluss zur Veränderung der Abgrenzung bezog sich auf die FNP-Änderung und die Entwicklungssatzung, so dass beide Planbereiche wieder identisch sind (Anlage III).

·           Der Umweltausschuss nahm den Umweltbericht auch schon in ergänzter Fassung am 23.08.07 zur Kenntnis.

 

 

 

Erläuterungen zum Planinhalt der FNP-Änderung

 

In „Wöllersberg“ wird durch das aufgestellte Verfahren zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes die Darstellung der bisherigen „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Wohnbaufläche“ geändert.

 

Im Rahmen der Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit hat der Rat der Stadt am 17.09.07 beschlossen, die Abgrenzung des Geltungsbereiches geringfügig zu erweitern (Anlage II).

 

In der Begründung (Anlage IV) werden die Planinhalte ausführlich erläutert. Hinweise der Träger öffentlicher Belange zum Quellbereich und Denkmalschutz wurden eingearbeitet.

 

Zur frühzeitigen Beteiligung lag die Gliederung des Umweltberichtes als Themenübersicht zur Begründung vor. Im Auftrag der Stadt hat das Büro „Gesellschaft für Umweltplanung, Bonn“ den Umweltbericht verfasst.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nahm den Umweltbericht in der ersten Fassung am 14.05.07 zur Kenntnis. Im Umweltausschuss am 23.08.07 wurde bereits die ergänzte Fassung des Umweltberichtes in Vorbereitung für die Offenlage ausführlich vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

 

Zusammenfassend kommt der Umweltbericht zu folgendem Ergebnis:

·           Die Auswirkungen auf die Schutzgüter „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete, Landschaftsplan, Landschafts- und Ortsbild, Abwasser, Luftschadstoffimmissionen, Klima, Kaltluft / Ventilation, Lärm und Kultur- und Sachgüter und Boden-, Denkmalpflege“ werden als unbedenklich eingestuft.

·           Als vertretbar werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter „Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Boden und Oberflächenwasser“ eingestuft.

 

Grundlegende inhaltliche Veränderungen in der Weiterbearbeitung haben sich nicht ergeben, da die geringfügigen Plangebietsergänzungen keine Auswirkungen auf die Gesamtbeurteilung haben.

 

 

 

 

Offenlagebeschluss der FNP-Änderung

 

Im StuV am 14.05.07 und Rat am 17.09.07 wurde die Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung zur 28. FNP-Änderung bereits behandelt. Es wurden zwei kleine Erweiterungen der Plangebietsabgrenzung und somit der Wohnbaufläche vorgenommen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr kann nunmehr die öffentliche Auslegung beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, den Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wöllersberg“ mit Begründung einschließlich des Umweltberichtes gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

Weiteres Verfahren

 

Der Entwurf der FNP-Änderung wird mit der Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden über die Offenlage unterrichtet und um fristgerechte Stellungnahme gebeten.

 

Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden geprüft und anschließend von der Verwaltung zur Beratung und Entscheidung dem Rat der Stadt vorgelegt. Nach zu fassendem Beschluss wird die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Mit amtlicher Bekanntmachung der Genehmigung wird die 28. Änderung des FNP verbindlich.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage I           Plangebietsabgrenzung zum Aufstellungsbeschluss

Anlage II          Darstellung der geringfügigen Erweiterungen nach Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung

 

Anlage III          Plangebietsabgrenzung zum Offenlagebeschluss

 

Anlage IV         Entwurf der 28. Änderung des FNP

                        Zeichnerische Darstellung und Begründung mit Umweltbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 28. Änderung FNP, Anlagen I bis IV (2420 KB)