Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt gleichzeitig die Verwaltung, im Zuge der Ringstraße, zwischen den Einmündungen der Südstraße und Auf dem Kamp, das Verkehrszeichen VZ136 StVO (Kinder) für beide Fahrtrichtungen aufzustellen. Sachverhalt: Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, auf dem Teilstück der Ringstraße, zwischen der Südstraße und Auf dem Kamp, die Geschwindigkeit auf 20 km/h zu begrenzen. Am 13.12.2007 wurde der Antrag in einer Verkehrsbesprechung mit der Kreispolizeibehörde erörtert. Die Ringstraße liegt innerhalb einer Zonnengeschwindigkeitsregelung, mit einer angeordneten Zonengeschwindigkeit von 30 km/h. In der Straße Auf dem Kamp und für einen Teilbereich der Ringstraße gilt die Verkehrsregelung nach Verkehrszeichen 325 StVO (verkehrsberuhigter Bereich). Der im Antrag angesprochene Abschnitt der Ringstraße ist ab der Südstraße in Richtung Auf dem Kamp ausgebaut. Nach der halben Strecke zwischen den Einmündungen verläuft die Fahrbahn in einer rechtwinkligen Kurve. Gehweg und Parkplätze sind von der Fahrbahn abgetrennt. Das entspricht dem Charakter fast aller Straßen innerhalb der Geschwindigkeitszone. Unfälle oder Behinderungen sind der Polizei bisher nicht bekannt. Aus polizeilicher und straßenverkehrsbehördlicher Sicht ist eine Änderung der vorhandenen Geschwindigkeitsregelung nicht erforderlich. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt eine solche Ausweisung / Beschilderung nicht zu. Da in unmittelbarer Nähe ein Kinderspielplatz liegt, wird angeregt, ein entsprechendes Hinweiszeichen (VZ 136 StVO / Kinder) aufzustellen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt gleichzeitig die Verwaltung, im Zuge der Ringstraße, zwischen den Einmündungen der Südstraße und Auf dem Kamp, das Verkehrszeichen VZ136 StVO (Kinder) für beide Fahrtrichtungen aufzustellen. .
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