Vorlage - RAT/1236/2008  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Tempo 20 - Regelung auf der Ringstraße
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 21.11.2007
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
18.02.2008 
28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt gleichzeitig die Verwaltung, im Zuge der Ringstraße, zwischen den Einmündungen der Südstraße und Auf dem Kamp, das Verkehrszeichen VZ136 StVO (Kinder) für beide Fahrtrichtungen aufzustellen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, auf dem Teilstück der Ringstraße, zwischen der Südstraße und Auf dem Kamp, die Geschwindigkeit auf 20 km/h zu begrenzen.

 

Am 13.12.2007 wurde der Antrag in einer Verkehrsbesprechung mit der Kreispolizeibehörde erörtert.

 

Die Ringstraße liegt innerhalb einer Zonnengeschwindigkeitsregelung, mit einer  angeordneten Zonengeschwindigkeit von 30 km/h. In der Straße Auf dem Kamp und für einen Teilbereich der Ringstraße  gilt die Verkehrsregelung nach Verkehrszeichen 325 StVO (verkehrsberuhigter Bereich). Der im Antrag angesprochene Abschnitt der Ringstraße ist ab der Südstraße in Richtung Auf dem Kamp ausgebaut. Nach der halben Strecke zwischen den Einmündungen verläuft die Fahrbahn in einer rechtwinkligen Kurve. Gehweg und Parkplätze sind von der Fahrbahn abgetrennt. Das entspricht dem Charakter fast aller Straßen innerhalb der Geschwindigkeitszone. Unfälle oder Behinderungen sind der Polizei bisher nicht bekannt. Aus polizeilicher und straßenverkehrsbehördlicher Sicht ist eine Änderung der vorhandenen Geschwindigkeitsregelung nicht erforderlich. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt eine solche Ausweisung / Beschilderung nicht zu.

Da in unmittelbarer Nähe ein Kinderspielplatz liegt, wird angeregt, ein entsprechendes Hinweiszeichen (VZ 136 StVO / Kinder) aufzustellen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt gleichzeitig die Verwaltung, im Zuge der Ringstraße, zwischen den Einmündungen der Südstraße und Auf dem Kamp, das Verkehrszeichen VZ136 StVO (Kinder) für beide Fahrtrichtungen aufzustellen.

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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift