Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Ausbau der Straße „Im Rosenacker“ auf Basis der beigefügten und in der Sitzung erläuterten Projektdaten und Pläne. Der Bürgermeister wird beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung zur erhöhten Verpflichtungsermächtigung im Rat der Stadt Wermelskirchen am 10.03.2008, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt: Ausbaugrundlage In Ausführung des zurzeit gültigen Abwasserbeseitigungskonzeptes ist der Kanal- und Straßenausbau „Im Rosenacker“ für das Jahr 2007/2008 vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird gemäß der gültigen Beschlusslage auch der Straßenbau geplant und durchgeführt. Auf Grund der umfangreichen Grunderwerbsverhandlungen konnte die Planung erst in 2007 begonnen werden. Der Ausbaubereich „Im Rosenacker“ liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und ist im gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbe- und Teile als Wohngebiet ausgewiesen. Planung Die Beauftragung der Gesamtplanung (Kanal und Straße) erfolgte an das Ingenieurbüro Osterhammel aus Nümbrecht. Nachfolgend der
Erläuterungsbericht zum Straßenbau (Kurzfassung):
1. Allgemeines Im Rahmen der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist die ordnungsgemäße Entwässerung der Ortslage Herrlinghausen im Bereich der Straße „Im Rosenacker“ zu gewährleisten. Hierfür wurde das Ingenieurbüro Osterhammel GmbH mit den Ingenieurleistungen für die Planung der erforderlichen Entwässerungsanlagen beauftragt. Auf Grund des schlechten Straßenzustands soll mit dem Kanalbau auch die Straße ausgebaut werden. Im Auftrag der Stadt Wermelskirchen wurde vom unterzeichnenden Ingenieurbüro die Entwurfsplanung zum Straßenbau angefertigt. Der nachfolgende Erläuterungsbericht beinhaltet ausschließlich die Beschreibung der Entwurfsplanung zum Straßenausbau. Die Planung wurde in Abstimmung mit der Verwaltung der Stadt Wermelskirchen erarbeitet. Bei der Entwurfsbearbeitung fanden die Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) sowie die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSTO 01) und andere einschlägige DIN-Vorschriften Anwendung. 2.
Lage des Gebietes und bestehende Verhältnisse Die Ortslage Herrlinghausen befindet sich im westlichen Teil des Stadtgebietes von Wermelskirchen. Die Ortslage Herrlinghausen wird von der Bundesstraße 51 aus erschlossen. Der Hauptsiedlungsbereich befindet sich südöstlich der Bundesstraße. Der Planungsbereich der Straße „Im Rosenacker“ liegt als vereinzelte Siedlungsfläche nördlich der Hauptsiedlung. Abgegrenzt wird das Planungsgebiet im Norden durch die Ortslage Braunsberg, im Osten und im Süden durch die Ortslage Herrlinghausen sowie im Westen durch die Ortslage Tente. Als überörtliche Anbindung in Richtung Wermelskirchen und Bergisch Gladbach dient die Bundesstraße 51. Die Straßenbaumaßnahme gliedert sich in eine Hauptanliegerstraße (Achse 1) mit zwei abzweigenden Nebenstraßen (Achse 2 und 5). Von einer dieser Nebenstraßen (Achse 2) zweigen nochmals 2 Nebenstraßen (Achse 3 und 4) ab. Alle Straßen enden als Sackgassen. Derzeit sind die Straßen bituminös befestigt. Randeinfassungen der Fahrbahn sind vereinzelt vorhanden. Die Bordsteine sind jedoch in einem desolaten Zustand. Die Nebenstraßen sind in Breiten von 4,00 m – 6,50 m ebenfalls bituminös befestigt. Das anfallende Oberflächenwasser entwässert unkontrolliert in angrenzende unbefestigte Seitenbereiche bzw. in vereinzelt angeordnete Straßenabläufe. Bauliche Maßnahmen, die der Geschwindigkeitsreduzierung dienen, sind nicht vorhanden. In der Straße „Im Rosenacker“ gilt die Zone -30- Regelung. Durch verschiedene Aufbrüche und durch nachträglich verlegte Versorgungsleitungen weist die vorhandene Schwarzdecke viele Flickstellen auf. Verschiedene Netz- und Haarrisse deuten auf einen nicht mehr frostsicheren Untergrund hin. Ausbrüche in der Asphaltoberfläche führen teilweise zu einer Verkehrsgefährdung. Die Straße befindet sich im Ganzen in einem desolaten Zustand. Durch den schlechten Zustand der Schwarzdecke bilden sich Pfützen. Die Verkehrssicherung ist derzeit nicht mehr gewährleistet. Es würde hier ohne einen kompletten Ausbau der Straße zu immer wiederkehrenden Reparatur- und Flickarbeiten kommen und somit zu sehr hohen Unterhaltungskosten. Aus ökonomischen Gesichtspunkten ist es sinnvoll, den Straßenausbau im Zusammenhang mit der Kanalbaumaßnahme abzuwickeln. 3. Technische
Gestaltung der Straßenbaumaßnahme 3.1 Querschnittsgestaltung
und Befestigungsart Die Straßenbaumaßnahme umfasst den Ausbau der Straße „Im Rosenacker“ von der Einmündung Herrlinghauser Straße bis zum jeweiligen Ende der Stichstraßen. Die Gesamtausbaulänge der Hauptachse 1 liegt bei rund 300 m. Die abzweigenden Stichstraßen weisen folgende Planungslängen auf: Achse 2: 130 m Achse 3: 90 m Achse 4: 70 m Achse 5: 40 m Der Ausbau erfolgt im ersten Teilabschnitt der Hauptachse 1 bis zur Einmündung der Achse 2 als klassisches Trennprinzip in einer Gesamtbreite von 6,50 m und gliedert sich wie folgt: Gehweg 1,50 m Fahrbahn 5,00 m Zusätzlich wird ein überfahrbares Bankett von rd. 0,50 m erstellt. Die Aufteilung des Querschnittes sieht eine bituminös befestigte Fahrbahn vor. Als Abgrenzung zum Gehweg dient ein Hochbordstein H 15/25 mit vorgelagerter Betonsteinrinne und auf der gegenüberliegenden Seite eine 3-bahnige Betonsteinrinne, die das anfallende Wasser über die Schulter in den angrenzenden Grünbereich leitet. Der Gehweg wird in Pflasterbauweise ausgeführt. Als verkehrsberuhigende Elemente wurden hier alternierend angeordnete Pflanzbeete vorgesehen. Bei Achse 2 erfolgt, auf Grund des geringeren Verkehrsaufkommens, der Ausbau als Mischverkehrsfläche und somit ohne Gehweg. Die Gesamtausbaubreite beträgt hier 5,50 m und gliedert sich wie folgt: Schrammbord/Bankett 0,50 m Fahrbahn 5,00 m Zusätzlich wird ein überfahrbares Bankett von rd. 0,50 m erstellt. Die Querschnittsaufteilung erfolgt hier entsprechend des ersten Abschnittes jedoch ohne Gehweg. Der Ausbau der angrenzenden Stichstraßen erfolgt ebenfalls als Mischverkehrsfläche ohne separaten Gehweg. Folgende Ausbaubreiten sind vorgesehen: Achse 2: 5,00 m Achse 3: rd. 4,90 m Achse 4: rd. 5,00 m Achse 5: rd. 4,00 m In den einzelnen Stichstraßen kann, auf Grund der angrenzenden Einfriedungen, welche über die Grenzen ausgebaut wurden, der tatsächliche Ausbau geringfügig variieren. Am Ende der Stichstraße Achse 2 wurde eine Fläche angeordnet, die das Wenden von 3-achsigen Müllfahrzeugen gewährleistet. Des Weiteren wurden hier acht Stellplätze vorgesehen. Die Wendeanlagen in den Stichstraßen Achse 3, 4 und 5 werden nicht für das Wenden von Müllfahrzeugen dimensioniert. Hier erfolgt der Ausbau in den bestehenden befestigten Flächen. Die Aufteilung der Querschnitte in den abzweigenden Stichstraßen sieht jeweils eine bituminös befestigte Fahrbahn vor. Als Randabschluss dient zum einen eine einseitig angeordnete 2-zeilige Betonsteinrinne mit dahinterliegendem Rundbordstein und auf der gegenüberliegenden Seite eine einzeilige Betonsteinrinne mit dahinterliegendem Rundbordstein. Die Stellplätze werden gepflastert. 3.2 Straßenentwässerung Die Entwässerung des ersten Teilabschnittes der Haupterschließungsstraße erfolgt flächig über die Schulter in die angrenzende Grünfläche. Die Fahrbahnen, mit Ausnahme des ersten Teilabschnittes, der Achse 1 erhalten ein zu den Entwässerungsrinnen hin gerichtetes Quergefälle von 2,5 %. Die Entwässerung erfolgt jeweils über eine Betonsteinrinne mit dahinterliegendem Bordstein. Diese Rinnen führen das Wasser den angeordneten Straßenabläufen zu. Anschließend erfolgt die Entwässerung in den Achsen 2 und 5 über angeordneten Rigolen in den Untergrund und in Achse 3 und 4 (hinter dem Ausbauende) in die angrenzende Waldfläche. Die Rigolen sind entsprechend den vorliegenden Bodenverhältnissen und den Regeln der Technik dimensioniert. 3.3 Elemente im Höhen-
und Lageplan Die Elemente ergeben sich größtenteils aus der vorhandenen Straßenführung. Der Ausbau erfolgt ausschließlich mit Radien und Geraden. Die geplanten Gradienten orientieren sich größtenteils am vorhandenen Gelände. Die geplante Straßenhöhe wurde an die derzeitige Höhe der Einfahrten optimal angepasst. Es werden dennoch geringfügige Angleichungsarbeiten erforderlich sein. 3.4 Deckenaufbau Da es sich bei der Straße „im Rosenacker“ um eine Anliegerstraße ohne Durchgangsverkehr handelt, wird ihr gem. RSTO, Tabelle 2, die Bauklasse V zugeordnet. In Anlehnung an die ZTVE-StB wird die Dicke des frostsicheren Straßenaufbaus gem. Tabelle 6 der RSTO 01 auf 50 cm festgelegt. Mehr- oder Minderdicken infolge örtlicher Verhältnisse ergeben sich hier nicht (kein Zuschlag). Der gesamt-frostsichere Oberbau wird wie folgt ausgeführt: 4 cm Asphaltbeton 10 cm bituminöse Tragschicht 36 cm Frostschutzschicht ------------------------------------------- 50 cm Gesamtaufbau Gemäß dem vorliegenden geologischen Bodengutachten befindet sich im Aushubbereich eine Auffüllung mit schlackehaltigen Materialien, die oberhalb der Einbauklasse Z2 nach LAGA einzuordnen sind. Dieser Boden muss entsprechend besonders entsorgt werden. Des Weiteren kann es auf Grund des teilweise lehmigen, schluffigen Untergrunds zu Tieferschachtungen mit anschließenden Bodenverbesserungsmaßnahmen kommen. Bürgerinformationsveranstaltung Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 22.01.2008 im kleinen Ratssaal des Bürgerzentrums der Stadt Wermelskirchen statt. Hier wurden die betroffenen Eigentümer über die vorgesehene Maßnahme informiert. Das Ing.- Büro hat hier die Entwurfsplanung für den Kanal- und Straßenbau sowie eine Visualisierung vorgestellt. Auf Anregung der Anlieger werden die Pflanzbeete in den Achsen 2, 3, und 4 nicht mehr vorgesehen. Im Januar 2007 lag lediglich die Kostenschätzung des Ing.-Büros vor, so dass noch keine Berechnung der Erschließungsbeiträge (Vorabermittlung) von der Verwaltung durchgeführt werden konnte. Somit konnten bei der Informationsveranstaltung keine Angaben zu Straßenbaubeiträgen mitgeteilt werden. Weiterhin wurden die Anlieger über die Kanalbauplanung und den neuen Hausanschlussleitungen informiert (einschl. Kanalanschlussbeitrag und Hausanschlusskosten). Für den Straßenbau werden Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erhoben. Dies bedeutet, dass 90 % der beitragsfähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Kosten Zum Zeitpunkt der Haushaltanmeldung lag lediglich eine erste Kostenschätzung vor. Der bisherige Gesamtausgabebedarf (GAB) beträgt 832.000 € Der Mehraufwand gegenüber des GAB setzt sich wie folgt zusammen: L- Steine entlang Mauer 10.000,- € Tieferschachtung Versickerung 11.000,- € Entsorgung nach LAGA 115.000,- € Bodenverbesserung 5.000,- € zusätzliche Bodenuntersuchung 2.000,- € Ingenieurkosten 14.000,- € -------------- Summe 157.000,- € Die voraussichtlichen Brutto-Baukosten betragen entsprechend der jetzt vorliegenden Kostenberechnung (Ende Januar 2008) rd. 802.000,00 Euro. Es ergibt sich folgende Gesamtkostenaufstellung (einschl. Mehraufwand): Teilmaßnahme Investitionskosten Grundlagenvermessung 2.000,- € Baugrunduntersuchung 4.000,- € Ing.-Leistung Planung 60.000,- € Baukosten 802.000,- € Ing.-Leistung Bauleitung 23.000,- € Straße Beleuchtung 50.000,- € Straße Begrünung 5.000,- € Notar, Entschädigung … 15.000,- € Schlussvermessung 28.000,- € -------------- Summe 989.000,- € Nach den Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling darf in der Stufe IV (Entwurfsplanung) eine Abweichung von +/- 20% auftreten. Der bisherige Gesamtausgabebedarf (GAB) beträgt 832.000 €, die jetzige Kostensumme beträgt 989.000 €. Die Abweichung beträgt 18,9 %. Die auf dem Auftragssachkonto I 12111012 01000 7852000 bereitgestellten Mittel betragen insgesamt 832.000 €. In 2008 kassenwirksam 682.000 € VE in 2008 125.000 € Bisher bereitgestellt 25.000 € ------------- 832.000 € Aufgrund der jetzt vorliegenden Planung und Kostenberechnung ergeben sich Mehrkosten, die gemäß GemHVO (§ 29, neu § 24) dem Rat der Stadt Wermelskirchen mitgeteilt werden müssen. Hierzu erfolgt eine Mitteilung im Haupt- und Finanzausschuss am 3.3.2008 sowie im Rat der Stadt Wermelskirchen am 10.3.2008 (siehe Vorlage RAT/1244/2008). Weiterer Projektverlauf Der Vorstellung der Kanalbauplanung und der zugehörige Baubeschluss erfolgt in der Sitzung des Betriebsausschusses des Städtischen Abwasserbetriebes am 27.2.2008 (siehe Vorlage RAT/1238/2008). Wenn der Haupt- und Finanzausschuss am 3.03.2008 und der Rat der Stadt Wermelskirchen am 10.03.2008 dem zusätzlichen Mittelbedarf zustimmt und keine Einwände oder Änderungswünsche des Ausschusses vorliegen, kann auf der Grundlage der vorgestellten Planung die weiterführende Planung und Ausschreibung in Auftrag gegeben werden. Ausschreibung und Vergabe könnte im Frühsommer 2008 erfolgen. Der Baubeginn ist für Sommer 2008 geplant. Die Bauzeit für den Kanal- und Straßenbau beträgt ca. 10 - 12 Monate einschließlich der Verlegung und Erneuerung der Versorgungsleitungen. Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes erhalten die Anlieger nach dem Baubeschluss und nach der Sitzung des Rates ein entsprechendes Informationsschreiben. Stellungnahme der Kämmerei: Aufgrund des erwarteten baulichen Fortschrittes ist es möglich, die zusätzlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2009 einzuplanen. Für 2008 wäre die Verpflichtungsermächtigung von 125.000 € auf 282.000 € zu erhöhen. Dies ist in der entsprechenden Sitzungsvorlage an den Haupt- und Finanzausschuss / Rat der Stadt vorzusehen. Die Deckung kann im Wege der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Verpflichtungsermächtigung (Einzusparen bei anderen Verpflichtungsermächtigungen) erfolgen.
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