Vorlage - RAT/1249/2008  

 
 
Betreff: Integrales Konzept zur Umsetzung des § 45 Landesbauordnung für die kreisangehörigen Kommunen im Rhein.-Berg. Kreis
hier: Abschlussbericht durch Herrn Dipl. Ing. Manfred Kreuzer, Rheinisch-Bergischer Kreis, und Herrn Dr.-Ing. Ralf Togler, Kommunal- und Abwasserberatung NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Bearbeiter/-in: Tesche, Stefan
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Anhörung
27.02.2008 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Abschlussbericht des Rheinisch-Bergischen Kreises und der Kommunal- und Abwasserberatung NRW über das Förderprojekt „Integrales Konzept zur Umsetzung des § 45 Landesbauordnung für die kreisangehörigen Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises“ einschließlich der Prioritätenliste und der Novellierung des Landeswassergesetzen NRW Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Betriebsausschuss wurde in der Sitzung am 22.11.2006 unter TOP 8 (RAT/0838/2006) erstmalig über das Förderprojekt „Integrales Konzept zur Umsetzung des § 45 Landesbauordnung für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises“ informiert. In der Sitzung am 21.02.2007 erfolgte unter TOP 9,  Verschiedenes, eine weitere mündliche Information über den Stand des Projektes sowie am 06.06.2007 unter TOP 6 (RAT/0983/2007) ein Zwischenbericht durch Herrn Kreuzer, Rheinisch-Bergischer Kreis (RBK) und Herrn Dr. Togler, Kommunal- und Abwasserberatung NRW (KuA).

Wie hierbei angekündigt sind die Ergebnisse des Projektes nach dessen Abschluss in den Fachausschüssen aller kreisangehörigen Kommunen in öffentlicher Sitzung vorzustellen.

 

Dieser Zusage kommt der RBK und die KuA hiermit auch im aktuellen Betriebsausschuss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen nach.

 

 

Vorstellung der Endergebnisse im Förderprojekt „Integrales Konzept zur Umsetzung des § 45 Landesbauordnung für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises“

 

Wie Ihnen bereits berichtet wurde, haben die acht kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises in Zusammenarbeit mit dem Kreis, der Kreishandwerkerschaft, der Kommunal- und Abwasserberatung NRW und anderen Beteiligten in den letzten beiden Jahren oben genanntes Förderprojekt durchgeführt. Die Arbeiten wurden inzwischen weitgehend abgeschlossen und die wesentlichen Projektergebnisse dem Fördergeber vorgestellt. Mit der heutigen Präsentation im Ausschuss sollen den Ausschussmitgliedern die Ergebnisse bekannt gemacht und über das weitere Vorgehen beraten werden. Zudem soll über die Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG) und die Auswirkungen auf das Projekt berichtet werden. Der endgültige Abschluss des Projektes mit Erstellung des Abschlussberichts ist für Mitte April 2008 geplant.

Ziel des Projektes war es, alle Beteiligten auf die Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen vorzubereiten und den Prozess so zu organisieren, dass eine Umsetzung der Dichtheitsprüfungen wirtschaftlich und technisch sinnvoll möglich wird. Dazu hatte man sich im Förderantrag fünf Ziele gesetzt, die zwischenzeitlich umgesetzt wurden und im Folgenden nochmals kurz erläutert werden:

 

Projektziel 1: Erarbeitung und Umsetzung eines Fragenkatalogs zur Unterrichtung der Grundstückseigentümer und Erstellung eines gemeinsamen  Internetauftritts

 

Im Rahmen des Projektes wurde ein umfangreicher Internetauftritt zum Thema Dichtheitsprüfung und Sanierung privater Abwasserleitungen auf der Internetseite des Kreises www.rbk-direkt.de – zu finden unter dem Thema Aktuelles – erarbeitet. Hier können sich Bürger erstmals über das Thema informieren, aber auch tiefer gehende Informationen mit Fotos und Videos abrufen.

Für eine Erstinformation wurde zusätzlich noch eine Informationsbroschüre erstellt, die allen Bürgern im Gemeindegebiet zugänglich ist.

 

Projektziel 2: Aufstellung eines Anforderungskatalogs an Sachkundige zur Durchführung der Dichtheitsprüfungen

 

Um die Qualität der Dichtheitsprüfungen sicherzustellen, sieht der Gesetzgeber vor, dass die Gemeinden die Anforderungen an Sachkundige zur Durchführung von Dichtheitsprüfung definieren können. Diese Anforderungen wurden wie berichtet im Projekt aufgestellt und mit der letzten Satzungsänderung verpflichtend für alle zukünftigen Dichtheitsprüfungen eingeführt.

Die Definition der Anforderungen ist auch vor dem Hintergrund sinnvoll, dass im Kreisgebiet zunehmend von „schwarzen Schafen“ berichtet wird, die unbedarften Bürgern mangelhafte Leistungen zu oftmals überhöhten Preisen verkaufen. In der Presse wurde von den Projektbeteiligten daher bereits mehrfach vor solchen Firmen gewarnt und auf die Anforderungen im Kreisgebiet verwiesen.

Die Kreishandwerkerschaft als Projektpartner hält auf Ihrer Internetseite www.handwerk-direkt.de/Dichtigkeitspruefung.aspx eine Liste von Firmen bereit, die die aufgestellten Anforderungen erfüllen.

 

Projektziel 3: Aufbau eines Schulungskonzepts für kreisangehörige Fachfirmen und exemplarische Durchführung der Schulung

 

Ein wesentlicher Bestandteil des Anforderungskatalogs aus Projektziel 2 ist die Teilnahme des Sachkundigen an einer entsprechenden Schulung. Um ortsansässigen Firmen hierzu einen Startvorteil zu ermöglichen, wurde eine Schulung von der Kommunal- und Abwasserberatung NRW am 29. / 30. März 2007 durchgeführt, bei der 50 Personen teilnahmen.

 

Projektziel 4: Erstellung eines einheitlichen Zielkatalogs mit Aufstellung von Prioritätenlisten

 

Zur konsequenten Umsetzung des § 45 Landesbauordnung (alt) / § 61 Landeswassergesetz (neu)  ist es erforderlich, für jede Gemeinde eine Prioritätenliste aufzubauen, die die Reihenfolge der Bereiche, in denen Dichtheitsprüfungen der Grundstücksentwässerung vorgenommen werden müssen, festlegt. Um eine solche Prioritätenliste erstellen zu können, wurden wasserwirtschaftlich relevante Daten (z.B. Wasserschutzzonen, Gebiete mit Fremdwasserproblemen…) digital miteinander verschnitten. Durch diese Überlagerung konnten Gebiete mit unterschiedlicher Dringlichkeit zur Durchführung der Dichtheitsprüfung identifiziert werden. So ist es in einem Gebiet mit älterer Bebauung innerhalb der Wasserschutzzone aus wasserwirtschaftlicher Sicht dringender eine Prüfung durchzuführen, als in einem Neubaugebiet weit abseits von Wasserschutzzonen.

In einem zweiten Schritt wurden die digital berechneten Prioritätenlisten mit geplanten ABK-Maßnahmen und anderen bekannten größeren Bau- oder Untersuchungstätigkeiten der Gemeinden abgeglichen und hieraus das Gemeindegebiet in fünf Prioritätenstufen eingeteilt. Grundstücke in der höchsten Prioritätsstufe sollen in den nächsten Jahren überprüft werden, danach kommen dann Grundstücke in der nächst höheren Priorität usw. Nur durch ein solch strukturiertes Vorgehen aufgrund wasserwirtschaftlicher Daten kann aus Sicht der Projektbeteiligten eine fristgerechte Umsetzung der Dichtheitsprüfungen garantiert werden.

 

Projektziel 5: Information der kreisansässigen Architekten und Bauträger

 

Um das Projekt auf eine möglichst breite Basis zu stellen, wurden verschiedene Interessensvertreter bereits frühzeitig in das Projekt eingebunden (z.B. die kreisansässigen Architekten, die Verbraucherzentrale, Haus und Grund). 

Für Architekten, Bauträger und Bauherren wurde eine eigene Informationsbroschüre erstellt, um die Betroffenen über die Problematik aufzuklären und zukünftige Probleme durch eine präventative Planung vermeiden zu können.

 

Novellierung des Landeswassergesetz NRW (LWG) zum 01.01.2008 

 

Mit der Novellierung des LWG zu Beginn des Jahres wurde die ehemals in §45 BauO NW festgelegte Regelung zur erstmaligen und wiederkehrenden Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in §61 LWG überführt. Die Frist zur erstmaligen Dichtheitsprüfung aller Grundstücksentwässerungsanlagen wurde dabei beibehalten (31.12.2015). Für Grundstücke, die sich in Wasserschutzzonen befinden und älteren Datums sind (älter als 01.01.1990 für Ableitung industriellen oder gewerblichen Abwassers, älter als 01.01.1965 für rein häusliche Ableitungen), muss dagegen von der Gemeinde eine Fristverkürzung festgelegt werden. Dies wurde im Projekt in der Festlegung der Prioritätenstufen beachtet.

Ferner soll die Gemeinde auch Fristen verkürzen, wenn ABK-Maßnahmen oder Untersuchungen des öffentlichen Kanalisationsnetzes gemäß SüwVKan durchgeführt werden. Auch diese Forderungen wurden in den Prioritätenstufen bereits beachtet.

Anders als in der Landesbauordnung ist die Gemeinde nun selbst ermächtigt, Dichtheitsprüfprotokolle von den Eigentümern einzufordern, der Umweg über die Bauordnungsbehörden ist entfallen. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit Bußgelder zu erheben, wenn die geforderten Dichtheitsprüfungen nicht fristgerecht durchgeführt werden.

Eine Änderung betrifft auch die Zulassung von Sachkundigen nach Projektziel 2. Nach LWG dürfen von den Gemeinden lediglich die Anforderungen vorgegeben werden, die Sachkundigen aber nicht mehr zugelassen werden. Für das Projekt bedeutet dies, dass auch Firmen, die nicht auf der Liste der Kreishandwerkerschaft geführt werden, Dichtheitsprüfungen durchführen können, sofern sie die Anforderungen erfüllen.

Von den Gemeinden wird im LWG gefordert, dass sie die Grundstückseigentümer über die Durchführung der Dichtheitsprüfung unterrichten und beraten. Hierzu wurden im Projekt mit der Erstellung des Internetauftrittes und der Informationsbroschüre bereits wichtige Grundlagen geschaffen.

 

Weiteres Vorgehen

 

Ziel ist es, für Gebiete mit einer hohen Priorität die Frist zur Durchführung der Dichtheitsprüfung per Satzung so festzulegen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt und von der Gemeinde beratend begleitet werden können.

Die Bürger im Kreisgebiet werden über die Presse weiter über die Ergebnisse des Projektes und die zur Verfügung stehenden Informationen, sowie die Anforderungen an die Firmen informiert.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

Ca. 8.000,00

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift