Vorlage - RAT/1257/2008  

 
 
Betreff: Konzept zur Unterbringung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen
incl. des Einsatzes eines Sicherheitsdienstes (Sicherheitskonzept)
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
13.03.2008 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt das Unterbringungs- und Sicherheitskonzept für den Bereich der Aussiedler und ausländischen Flüchtlinge.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Beratung der Beschlussvorlage zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzungen für Asylbewerber und Aussiedler in den politischen Gremien hat in den vergangenen Monaten erkennen lassen, dass Aufklärungs- und Informationsbedarf für die Entscheidungsträger in den Bereichen

 

-          Betreuung und

-          Unterbringungskonzeption incl. Sicherheitsdienst

 

besteht.

 

Dem wird nun in der Sitzung des Sozialausschusses am 13.03.2008 Rechnung getragen. Neben dem mündlichen Bericht der Verwaltung über die Betreuung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen wird aufgrund aktueller Bestands- und Zuweisungszahlen und unter Berücksichtigung einer seitens der Stadt zu treffenden Vorsorge hinsichtlich der Unterbringung zukünftig zu erwartender Personen folgendes

 

Unterbringungskonzept

 

unterbreitet:

 

Derzeit hat die Stadt Wermelskirchen folgende Unterbringungsstandorte für Aussiedler und Asylbewerber:

 

Igelweg 1-9

Neuenhaus 2

Beltener Str.15/17

Auf der Huhfuhr 11

Carl-Leverkus-Str. 10

Jahnstr. 23

 

zusätzlich:

 

diverse städtische oder private Wohnungen.

 

Aufgrund rückgängiger Zuweisungen und nach erfolgten Änderungen der Aufenthaltsgesetze sind zukünftig weniger Belegungsplätze notwendig.

 

Besonders ist hier die derzeitige Altfallregelung im Asylbereich zu benennen. Nach der jeder Asylbewerber, der sich zu den Stichtagen 17.11.1998 Alleinstehende und 17.11.2000 Familien in Deutschland aufhält und nicht straffällig geworden ist, eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 104 Aufenthaltsgesetz befristet bis zum 30.12.2009 erhält. In diesem Zeitraum wird durch Erteilung einer Arbeitsgenehmigung die Möglichkeit geschaffen, ein von Sozialhilfe unhabhängiges Leben zu führen. Für den Fall das dieses gelingt, können weitere Aufenthaltsgenehmigungen erteilt.

 

Die Unterbringung soll zukünftig nach dem folgenden Konzept erfolgen, wobei aktuelle Anlässe eine jederzeitige Änderung zur Folge haben können:

 

Igelweg 1-9

 

Geplant ist derzeit, den Mietvertrag der Häuser 1 und 3 zu kündigen und die Häuser in die zweite Stufe gem. Wohnungsbaugesetz zu überführen.

Die Häuser Nr. 5-7 sollen dann für Aussiedler und das Haus Nr. 9 für Asylbewerber vorgehalten werden.

 

Neuenhaus 2

 

Das Objekt soll weiterhin vermarktet und dann im Zuge des Verkaufes aufgelöst werden.

 

Beltener Str. 15/17

 

Dieser Standort soll erhalten bleiben.

 

Auf der Huhfuhr 11

 

In diesem Gebäude soll der Ausbau der zweiten Etage erfolgen um Reservekapazitäten zu schaffen (Vorsorge, siehe vorstehend erwähnt).

 

Carl-Leverkus-Str. 10

 

Der Mietvertrag für das Gebäude wird gekündigt und die derzeitigen Bewohner ziehen in eine städtische Wohnung um. Hierdurch können ernorme Kosten von ca. 20.000€ jährlich eingespart werden.

 

Städtische Wohnungen

 

Geeignete städtische Wohnungen sollen weiterhin genutzt und zur Verfügung gestellt werden.

Personen die einer geregelten Arbeit nachgehen, wird die Möglichkeit des Abschlusses eines Mietvertrages eingeräumt.

 

Private Wohnungen

 

Grundsätzlich wird allen Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, die Möglichkeit der Anmietung einer  privaten Wohnung gegeben. Hiervon ausgenommen sind die Leistungsbezieher, die aufgrund ihres auffälligen negativen oder gar gesetzeswidrigen Verhaltens lediglich Leistungen in Form von Gutscheinen beziehen.

 

 

 

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen und unter Berücksichtigung der Erfahrungen in den letzten Jahren war auch die Frage des Einsatzes eines Sicherheitsdienstes sowohl generell, wie speziell zu überdenken. Hierzu werden seitens der Verwaltung folgende Ausführungen unterbreitet:

 

Sicherheitskonzept

 

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass einzelne Personengruppen bzw. Familien aus dem Bereich der ausl. Flüchtlinge nicht bereit sind, die gültige Hausordnung und die Regeln des gesitteten Zusammenlebens innerhalb und außerhalb der einzelnen Standorte einzuhalten und zu wahren.

Um evtl. Ruhestörungen oder Ähnlichem entgegenzuwirken, ist eine Rufbereitschaft durch den Sicherheitsdienst der vergangenen Jahre vorgesehen. Die Verwaltung wird in der Sitzung mündlich erläutern, in welchem Umfange ein Sicherheitsdienst zum Einsatz kommen könnte und die finanziellen Auswirkungen darlegen. Finanzmittel sind im Haushalt 2008 veranschlagt.


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift