Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Erhöhung des
Gesamtausgabebedarfs bei den Haushaltsstellen 1.615.962.1.3 “Straßenbau Brückenweg” und 1.660.981.2.2 “Stützmauer Brückenweg” gem. § 29 GemHVO zur Kenntnis. Die Mehrausgaben in Höhe von
1.043.800,- € sind im Haushaltsplan 2004 als kassenwirksame Ausgaben bzw.
als Verpflichtungsermächtigung für 2005 zu berücksichtigen. Sachverhalt: Allgemeines Nach § 29 GemHVO ist der Rat der
Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die
Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig
erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die
Wertgrenzen in der “Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO)” und in den “Richtlinien für die Durchführung von
Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne
des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des
Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 €
übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als
nicht geringfügig anzusehen. Die vorgenannten Wertgrenzen werden
bei der Straßenbaumaßnahme “Brückenweg” auf jeden Fall erheblich
überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates
gemäß § 29 GemHVO erfolgt, bevor mit der Bearbeitung des Projektes weiter
fortgefahren wird. Beschreibung der Maßnahme:
Mit Beschluss des Rates vom 31.03.03 wurde die künftige Verkehrsführung für die Innenstadt festgelegt. Danach übernimmt der Brückenweg als Hauptverbindungsstraße eine höhere Verkehrsbelastung als heute. Dies war zwingende Voraussetzung für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Gestaltung einer attraktiven Innenstadt. Die damit erhöhte Verkehrsbedeutung des Brückenweges hatte zur Folge, dass im Zuge der Ausbauplanung größere und damit leistungsfähigere Querschnitte gewählt werden mussten. Auch war ein Verschieben Richtung B 51 n und damit der teilweise bereits errichteten Stützmauer nicht zu umgehen. Zur weiteren Erläuterung wird auf die ausführliche Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 17.06.03, TOP 6, Drucksache Nr.: RAT/0133/2003 verwiesen. Nach entsprechender Vorstellung der Planung bei den Anwohnern am 16.06.03 hat der Ausschuss mit den dort genannten Gesamtkosten in Höhe von 1.810.000,- € den erforderlichen Ausbaubeschluss gefaßt. Dem Rat wurde empfohlen, die notwendigen Mittel zum Ausbau des Brückenweges in der beschlossenen Form in den Haushaltsplänen 2004/2005 zu berücksichtigen. Damit werden die im Haushaltsplan bislang veranschlagten Mittel/VE in Höhe von 766.200,- € deutlich überschritten. Die Veranschlagung verteilt sich auf die Haushaltsstellen: 1.615.962.1.3 Planungskosten Brückenweg 2003 100.000.- €; VE 360.000,- € 1.660.981.2.2 Stützmauer Brückenweg 2003 190.000,- €; VE 116.200,- € Der Veranschlagung lag ein Planungskonzept zu Grunde, dass sich an der heutigen Verkehrsbelastung des Brückenweges orientierte. Durch die mit Beschluß des Rates vom 31.03.03 völlig geänderten Rahmenbedingungen ergeben sich jetzt größere Querschnitte und notwendige Verstärkungen an der bereits erstellten Stützwand. Damit verändern sich zwangsläufig auch die damit verbundenen Ausbaukosten. Der im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dargestellte aktuelle Kostenstand ergibt sich zur Zeit wie folgt: · Planungskosten: 85.000,- € · Baukosten (einschl. Stützwand und deren Verstärkung) : 1.600.000,- € · Grünanlagen, Beleuchtung, Sonstiges: 95.000,- € · Grunderwerb, Entschädigung: 30.000,- € Gesamt: 1.810.000,- € Damit ergeben sich unter Berücksichtigung der genannten Veränderungen nunmehr Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.810.000,- €, die im Zuge der Haushaltsaufstellung 2004 berücksichtigt werden müssen. Die Mehrausgaben gegenüber der bisherigen Veranschlagung belaufen sich demnach auf insgesamt 1.043.800,- €. Gemäß Investitionsprogramm 2003 wurde aus Mitteln der Städtebauförderung ein Zuschuss von 230.000,- € eingeplant. Dieser Ansatz wird sich voraussichtlich durch die geänderte Planung ebenfalls erhöhen. Darüber hinaus werden Mittel nach dem GVFG beantragt, die zu einer weiteren Minderung der Mehrausgaben beitragen. Hinzu kommen die Anliegerbeiträge gemäß KAG, die allerdings durch die stadteigenen Grundstücke teilweise dann auch von der Stadt zu tragen sind. Damit werden sich die genannten Mehrausgaben hinsichtlich der Nettobelastung für die Stadt deutlich reduzieren. Die konkrete Höhe der möglichen Förderbeträge nach GVFG und Städtebauförderung müssen mit der Bezirksregierung noch geklärt werden. Die sich hieraus ergebenden Einnahmen sind in den Haushaltsplan 2004 bzw. in das Investitionsprogramm zu übernehmen.
Anlage/n:
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