Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Änderung der Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling zur Kenntnis. Sachverhalt: Historie und Ziel des
Bauinvestitionscontrollings Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.10.2000 Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beschlossen, die am 01.01.2001 in Kraft getreten sind. Wegen der Umstellung auf Euro-Beträge wurden die Richtlinien mit Ratsbeschluss vom 17.12.2001 per 01.01.2002 geändert. Das Bauinvestitionscontrolling wird als Steuerungsinstrument während der Planungs- und Ausführungsphase von Baumaßnahmen eingesetzt. Durch gezielte und rechtzeitige Information sollen unwirtschaftliches Bauen und Baukostenüberschreitungen vermieden werden. Soweit es dann allerdings doch zu Baukostenüberschreitungen über die festgelegten Wertgrenzen hinaus kommt bzw. solche sich abzeichnen, erfolgt gem. § 29 (alt), § 24 Abs. 2 (neu) der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) eine Unterrichtung des Rates der Stadt. Außerdem erfolgt gem. § 6 der Richtlinien über das Bauinvestitionscontrolling in vierteljährlichen Abständen im Rahmen der Sitzungsvorlagen zur Entwicklung der Haushaltwirtschaft die Vorlage von standardisierten Berichten, in denen der aktuelle Zeitplan, der Kosten-, Planungs- und Genehmigungsstand sowie die Gewährung von Zuschüssen und Kostenbeteiligungen dargestellt werden. Änderung der Richtlinien und der
Dienstanweisung gem. § 29 GemHVO Es hat sich in den letzten Jahren, so auch in 2007, gezeigt, dass eine Überarbeitung der Richtlinien erforderlich ist, um gerade das o. a. Ziel, möglichst höhere Baukostenüberschreitungen zu vermeiden, zu erreichen. Die Federführung für die Änderung liegt bei der Kämmerei. Diese hat inzwischen in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt die Richtlinien für das Bauinvestitionscontrolling komplett überarbeitet. Am 03.04.2008 wurde dieser Entwurf in einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe, in der neben dem Rechnungsprüfungsamt und der Kämmerei das Amt für Gebäudewirtschaft, das Tiefbauamt sowie das Haupt- und Personalamt vertreten sind, erörtert. Nun erfolgt die Beratung im Verwaltungsvorstand. Die Richtlinien werden weiter präzisiert. Dabei ist zu beachten, dass sie auch in der Praxis umgesetzt werden können. Neue Vorgaben für die Haushalts- und Finanzplanung sind beabsichtigt. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (neu § 24 Abs. 2 GemHVO) mit den Bestimmungen zur Unterrichtungspflicht gegenüber dem Rat der Stadt bei Kostensteigerungen (über die Wertgrenzen hinaus), zu ändern. Die Vorlage der geänderten Richtlinien und der geänderten Dienstanweisung ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2008 und des Rates der Stadt am 23.06.2008 vorgesehen. Anlage/n: --
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