Vorlage - RAT/0156/2003  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Fraktion vom 06.05.2003
-Offene Jugendarbeit im geplanten Wohnbaugebiet Hilfringhausen
Status:öffentlich  
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Ludwig-Schieffers, Birgit
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.07.2003 
20. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.05.2003 eingebracht.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Verwaltung ein bauliches und inhaltliches Konzept einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen für eine offene Jugendarbeit vor Ort im geplanten Wohnbaugebiet Hilfringhausen entwickelt und zur weiteren Beratung in den Gremien einbringt.

 

 

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Das Jugendamt setzt sich vor dem Erfahrungshintergrund des Neubaugebietes Braunsberg

Bereits seit 1998 für

 

a)      die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen zur

Errichtung von Gebäuden für die Kinder- und Jugendarbeit auf der

Im jeweiligen Neubaugebiet zu errichtenden Spielfläche und

 

b)      eine finanzielle Beteiligung der entsprechenden Investoren an den

Entstehenden Kosten für die Umsetzung der vorstehenden Maßnahmen

(Spielfläche und Gebäude, z.B. über Erschließungsverträge)

 

ein.

 

Unabhängig von der Frage einer Umsetzung einzelner Maßnahmen, besteht bei Vorliegen dieser Rahmenvoraussetzungen die Möglichkeit, kurzfristig auf Bedarfslagen reagieren zu können. Eine finanzielle Beteiligung von Investoren an den zu errichtenden Spielflächen wird derzeit bereits praktiziert. Ob und inwieweit eine finanzielle Beteiligung von Investoren an den Gebäudekosten rechtlich möglich ist, kann zwar derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden, wird aber bei den Planungen der Baugebiete berücksichtigt.

 

In die B-Planung des Neubaugebietes Hilfringhausen sind die vorstehend beschriebenen Planungsvoraussetzungen zur Schaffung von Gebäuden für die Jugendarbeit bereits eingearbeitet worden. Auch die B-Planung für das Neubaugebiet Eckringhausen wird nach ihrem Abschluß entsprechende Vorgaben beinhalten.

 

Eine darüber hinausgehenden Konzeptentwicklung im Rahmen der offenen Jugendarbeit ist für die Neubaugebiete derzeit jedoch nicht möglich, da Bedarfsaussagen der für die Planung relevanten Altersgruppen nicht vorliegen.

Sofern sich allerdings künftig ein Handlungsbedarf für die später vor Ort lebenden Kinder und Jugendlichen ergibt, kann auf der Grundlage der v. g. B-Pläne kurzfristig reagiert werden.

 

Weiter wird die Thematik der “Offenen Jugendtreffs” grundsätzlich im Rahmen der Jugendhilfeplanung behandelt. Die entsprechende Teilfachplanung ist bereits verwaltungsintern abgestimmt worden.

Es ist vorgesehen, diese Teilfachplanung der Arbeitsgemeinschaft “Jugendarbeit” am 07.07.2003, dem Unterausschuss “Jugendhilfeplanung” am 22.09.2003 und dem Jugendhilfeausschuss am 14.10.2003 zur weiteren Beratung vorzulegen.

 


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift