Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt: Der Antrag der SPD-Fraktion wurde in
der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.05.2003 eingebracht. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Verwaltung ein bauliches und inhaltliches Konzept einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen für eine offene Jugendarbeit vor Ort im geplanten Wohnbaugebiet Hilfringhausen entwickelt und zur weiteren Beratung in den Gremien einbringt. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt
Stellung: Das Jugendamt setzt sich vor dem
Erfahrungshintergrund des Neubaugebietes Braunsberg Bereits seit 1998 für a)
die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen
zur Errichtung
von Gebäuden für die Kinder- und Jugendarbeit auf der Im
jeweiligen Neubaugebiet zu errichtenden Spielfläche und b)
eine finanzielle Beteiligung der entsprechenden
Investoren an den Entstehenden
Kosten für die Umsetzung der vorstehenden Maßnahmen (Spielfläche
und Gebäude, z.B. über Erschließungsverträge) ein. Unabhängig von der Frage einer
Umsetzung einzelner Maßnahmen, besteht bei Vorliegen dieser
Rahmenvoraussetzungen die Möglichkeit, kurzfristig auf Bedarfslagen reagieren
zu können. Eine finanzielle Beteiligung von Investoren an den zu errichtenden
Spielflächen wird derzeit bereits praktiziert. Ob und inwieweit eine finanzielle
Beteiligung von Investoren an den Gebäudekosten rechtlich möglich ist, kann
zwar derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden, wird aber bei den
Planungen der Baugebiete berücksichtigt. In die B-Planung des Neubaugebietes
Hilfringhausen sind die vorstehend beschriebenen Planungsvoraussetzungen zur
Schaffung von Gebäuden für die Jugendarbeit bereits eingearbeitet worden. Auch
die B-Planung für das Neubaugebiet Eckringhausen wird nach ihrem Abschluß
entsprechende Vorgaben beinhalten. Eine darüber hinausgehenden
Konzeptentwicklung im Rahmen der offenen Jugendarbeit ist für die Neubaugebiete
derzeit jedoch nicht möglich, da Bedarfsaussagen der für die Planung relevanten
Altersgruppen nicht vorliegen.
Sofern sich allerdings künftig ein Handlungsbedarf für die später vor Ort lebenden Kinder und Jugendlichen ergibt, kann auf der Grundlage der v. g. B-Pläne kurzfristig reagiert werden. Weiter wird
die Thematik der “Offenen Jugendtreffs” grundsätzlich im Rahmen der
Jugendhilfeplanung behandelt. Die entsprechende Teilfachplanung ist bereits
verwaltungsintern abgestimmt worden. Es ist
vorgesehen, diese Teilfachplanung der Arbeitsgemeinschaft
“Jugendarbeit” am 07.07.2003, dem Unterausschuss
“Jugendhilfeplanung” am 22.09.2003 und dem Jugendhilfeausschuss am
14.10.2003 zur weiteren Beratung vorzulegen.
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