Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, über die Anschubfinanzierung hinaus die Aufwendungen für Maßnahmen der Gebäudesanierung von ca. 10.000 € seitens der Stadt zu tragen und stimmt dem darüber hinausgehenden Einsatz von städtischen Handwerkern zu. Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Stadtkämmerer, für die Herrichtung des städtischen Pavillons an der Feuerwache zur Nutzung durch die „Tafel“ Renovierungskosten bis zu 10.000 € außerplanmäßig bereit zu stellen. Sachverhalt: Die Tafel will den Betrieb der Lebensmittelausgabe nach Kenntnis der Verwaltung zum 07.05.2008 aufnehmen. Die Stadtverwaltung hatte hierzu den städtischen Pavillon an der Feuerwache zur Verfügung gestellt; Mietzahlungen sollen keine erfolgen, lediglich die Nebenkosten sind zu tragen. Es war ursprünglich vereinbart, dass der Verein die Räumlichkeiten selbst in einen nutzbaren Zustand versetzt. Der Verein hat inzwischen nach Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde mit der Renovierung der Räume begonnen. Für Teilbereiche wird nunmehr doch die Hilfe der Stadt Wermelskirchen erbeten, und zwar soll die Dachabdichtung wie auch Arbeiten im Sanitär- und Elektrobereich und an den Fenstern sowie weitere Maßnahmen durch städtische Kräfte oder städtisch beauftragte Firmen erfolgen. Für diese Maßnahmen hat das Amt für Gebäudewirtschaft rund 10.000 € zuzüglich der Leistungen der städtischen Handwerker (rd. 50 Stunden á 28 € = 1.400 €) ermittelt. Die Haushaltsmittel von bis zu 10.000 € sind weder im Haushalt eingeplant noch können diese ohne politische Entscheidung an einen Verein geleistet werden. Im Sozialausschuss am 13.03.2008 wurde beschlossen, dass der Sperrvermerk über den Zuschuss an die Tafel in Höhe von 10.000 € zwar aufgehoben wird, diese Haushaltsmittel jedoch nicht für die Renovierung der Räumlichkeiten durch die Stadt Wermelskirchen verwendet werden dürfen. Aus diesem Grund ist im Haupt- und Finanzausschuss zu entscheiden, ob der Verein aus städtischen Haushaltsmitteln Renovierungshilfen bis zu 10.000 € und darüber hinaus durch den Einsatz städtischer Handwerker erhalten soll.
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