Vorlage - RAT/1301/2008  

 
 
Betreff: Fassade des Bürgerzentrums Wermelskirchen; hier: Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
21.04.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
080328_WNKUWG  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung die Fassade des Bürgerzentrums betreffend zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Konzept zur weiteren Vorgehensweise betreffend die Erneuerung der Fassade befindet sich in Arbeit. Vor der Fertigstellung und öffentlichen Bekanntgabe dieses Konzeptes wird die Verwaltung zur Erhärtung der Aussagen des Ingenieurbüros und des Rechtsanwaltes (diese Stellungnahmen wurden in der Sitzung des HuF am 03.03.2008 an die Ausschussmitglieder verteilt) über die Anwendung der Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) den Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenwand und der Vorhangfassade des Bürgerzentrums gut­achterlich feststellen lassen.

 

Das Ingenieurbüro hatte in seiner Stellungnahme vom 28.02.2008 aufgeführt, dass die Anforderungen der EnEV nach § 9 Absätze 1 und 3 in keinem Fall erreicht werden.

 

Auch die Berechnung des Amtes für Gebäudewirtschaft hat ergeben, dass der Wärmedurchgangskoeffizient U der Außenwand des Rathauses = 0,63 beträgt – nach der Tabelle 1 der Anlage 3 der EnEV darf dieser Wert jedoch nur U = 0,35 betragen.

Erläuterung: je kleiner der Wert, desto besser ist die Wärmedämmung.

 

Da die Aussagen über den Wärmedurchgangskoeffizienten (Anlage 3 der EnEV) entscheidend vorgeben, ob eine Teilsanierung der Fassade zulässig ist oder eine Vollsanierung zwingend erforderlich wird, sollen die pauschalen Aussagen des Ingenieurbüros und die Eigenberechnung des Fachamtes durch ein zusätzliches Gutachten über den Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenwände des Rathauses detailliert untersucht werden.

 

Diese Ergebnisse werden bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2008 vorliegen. Hier wird die Verwaltung die zeitliche und fachliche Umsetzung des Sanierungskonzeptes vorstellen. Dann werden auch Aussagen über

-           Honorarkosten

-           laufende Kosten der Fassadensicherung (Gerüst, Tunnel)

-           Personalkosten

-           Gutachterkosten

-           Urheberschutz

-           Vergabeverfahren

-           grobe Zeitplanung

-           Einbindung eines Arbeitskreises

getroffen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 080328_WNKUWG (54 KB)