Beschlussvorschlag: Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die nachfolgend aufgeführten Vertragsunterlagen bezüglich
der Neuregelung der Stromversorgung in Wermelskirchen zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat der
Stadt Wermelskirchen stimmt den nachstehenden Verträgen -
Gesellschaftsvertrag über eine stille Gesellschaft mit
RWE Plus -
Konsortialvertrag mit RWE Plus -
Gesellschaftsvertrag der BEW-Netze-GmbH und -
Konsortialvertrag mit RWE net zu und
beauftragt den Vertreter der Stadt Wermelskirchen in der
Gesellschafterversammlung der BEW, diesen Beschluss des Rates in der
Gesellschafterversammlung zur Kenntnis zu geben und rechtsverbindliche
Erklärungen im Namen der Stadt Wermelskirchen abzugeben und entgegen zu nehmen. Ein neuer
Konzessionsvertrag über die Stromversorgung im Gebiet der Stadt Wermelskirchen
ist zwischen der Stadt Wermelskirchen und der BEW mit Wirkung zum 01.01.2004
abzuschließen. Sachverhalt: Der Rat der
Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 15.07.2002 der Verschmelzung der
Stadtwerke Wermelskirchen mit der Bergischen Energie- und Wasser-GmbH (BEW),
Wipperfürth, zugestimmt (siehe Drucksache-Nr. II/025/02/1). Seitdem ist die
Stadt Wermelskirchen mit (Rück-) Wirkung zum 01.01.2002 mit 25,1 % an der BEW
beteiligt. Das Leistungsspektrum der alten Gesellschaft (Stadtwerke
Wermelskirchen) und der neuen Gesellschaft (BEW) betraf für das Gebiet der
Stadt Wermelskirchen die Versorgung mit Gas und Wasser. Bereits seinerzeit war
angestrebt, auch die Stromversorgung in das Leistungsspektrum der neuen
Gesellschaft BEW zu integrieren. Dazu waren intensive Verhandlungen zwischen
BEW und RWE erforderlich die nunmehr zu einem erfolgreichen Abschluss geführt
haben. Mit Wirkung zum 01.01.2004 soll die Stromversorgung in Wermelskirchen im
Kern durch die BEW übernommen werden. Zwischen den
Beteiligten (BEW und RWE) sind die im Beschlussvorschlag aufgeführten Verträge
ausgehandelt worden. Der Aufsichtsrat der BEW hat diesen Verträgen in seiner
Sitzung am 11.06.2003 zugestimmt. Nunmehr werden die Räte der beteiligten
Kommunen (Hückeswagen, Wermelskirchen und Wipperfürth) ebenfalls mit der
Angelegenheit befasst und um Zustimmung gebeten. Die Verwaltung
schlägt vor, den Verträgen zuzustimmen. Der Inhalt der
Verträge ist im Detail in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Anlage/n:
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