Vorlage - RAT/0157/2003  

 
 
Betreff: Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW), Wipperfürth;
Neuregelung der Stromversorgung in Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Verfasser:Löffler, Heinz
Federführend:Verwaltungsvorstand Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.07.2003 
37. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
21.07.2003 
26. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die nachfolgend aufgeführten Vertragsunterlagen bezüglich der Neuregelung der Stromversorgung in Wermelskirchen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen stimmt den nachstehenden Verträgen

 

-          Gesellschaftsvertrag über eine stille Gesellschaft mit RWE Plus

-          Konsortialvertrag mit RWE Plus

-          Gesellschaftsvertrag der BEW-Netze-GmbH und

-          Konsortialvertrag mit RWE net

 

zu und beauftragt den Vertreter der Stadt Wermelskirchen in der Gesellschafterversammlung der BEW, diesen Beschluss des Rates in der Gesellschafterversammlung zur Kenntnis zu geben und rechtsverbindliche Erklärungen im Namen der Stadt Wermelskirchen abzugeben und entgegen zu nehmen.

 

Ein neuer Konzessionsvertrag über die Stromversorgung im Gebiet der Stadt Wermelskirchen ist zwischen der Stadt Wermelskirchen und der BEW mit Wirkung zum 01.01.2004 abzuschließen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 15.07.2002 der Verschmelzung der Stadtwerke Wermelskirchen mit der Bergischen Energie- und Wasser-GmbH (BEW), Wipperfürth, zugestimmt (siehe Drucksache-Nr. II/025/02/1). Seitdem ist die Stadt Wermelskirchen mit (Rück-) Wirkung zum 01.01.2002 mit 25,1 % an der BEW beteiligt. Das Leistungsspektrum der alten Gesellschaft (Stadtwerke Wermelskirchen) und der neuen Gesellschaft (BEW) betraf für das Gebiet der Stadt Wermelskirchen die Versorgung mit Gas und Wasser. Bereits seinerzeit war angestrebt, auch die Stromversorgung in das Leistungsspektrum der neuen Gesellschaft BEW zu integrieren. Dazu waren intensive Verhandlungen zwischen BEW und RWE erforderlich die nunmehr zu einem erfolgreichen Abschluss geführt haben. Mit Wirkung zum 01.01.2004 soll die Stromversorgung in Wermelskirchen im Kern durch die BEW übernommen werden.

 

Zwischen den Beteiligten (BEW und RWE) sind die im Beschlussvorschlag aufgeführten Verträge ausgehandelt worden. Der Aufsichtsrat der BEW hat diesen Verträgen in seiner Sitzung am 11.06.2003 zugestimmt. Nunmehr werden die Räte der beteiligten Kommunen (Hückeswagen, Wermelskirchen und Wipperfürth) ebenfalls mit der Angelegenheit befasst und um Zustimmung gebeten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Verträgen zuzustimmen.

 

Der Inhalt der Verträge ist im Detail in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift