Beschlussvorschlag: Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, als Delegierte der Stadt Wermelskirchen für die Verbandsversammlung des Wupperverbandes gemäß §§ 63 und 113 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Herrn Bürgermeister Eric Weik, sowie (2 weitere Stadtverordnete einsetzen) zu benennen. Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 11.10.2004 Herrn Bürgermeister Eric Weik und Herrn Stadtverordneten Friedel Burghoff als Delegierte der Stadt Wermelskirchen für die Verbandsversammlung des Wupperverbandes benannt. Weiterhin wurde Herr Stadtverordneter Klaus Klophaus als Delegierter für die Stimmgruppe „kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden“ vorgeschlagen. Der Wupperverband teilt nunmehr mit Schreiben vom 29.02.2008 (Eingang bei der Stadt Wermelskirchen am 05.03.2008) mit, dass nach Ablauf der Amtszeit von fünf Jahren für die Delegierten der Verbandsversammlung eine Neukonstituierung der Verbandsversammlung erforderlich ist. Nach den aktuellen Beitragseinheiten stehen der Stadt Wermelskirchen nunmehr 3 Delegierte in der Verbandsversammlung zu, damit ist ein weiterer Delegierter zu benennen. Es wird vorgeschlagen, neben Herrn Bürgermeister Eric Weik, der nach den Vorschriften der Gemeindeordnung als einer der Delegierten zwingend zu benennen ist, zwei weitere Stadtverordnete nach dem Vorschlag der Fraktionen zu benennen. Bisher war Herr Stadtverordneter Friedel Burghoff (Bürgerforum) als weiterer Delegierter benannt. Als Delegierter für die Stimmgruppe „kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden“ ist seinerzeit Herr Stadtverordneter Klaus Klophaus vorgeschlagen worden. Nach Mitteilung des Wupperverbandes sollten die Vorschläge zu dieser Stimmgruppe jedoch künftig den Kommunen vorbehalten bleiben, die keine Direktdelegierten in die Verbandsversammlung entsenden. Damit entfällt dieses Vorschlagsrecht nunmehr für die Stadt Wermelskirchen. Da der Vorschlag der Verwaltung dem Wupperverband bis zum 29.04.2008 vorliegen muss, die nächste Sitzung des Rates der Stadt jedoch erst am 23.06.2008 stattfindet, ist es erforderlich, diese Entscheidung im Wege eines Eilbeschlusses gem. § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu fassen. Falls es zu keinem einvernehmlichen Vorschlag der Fraktionen kommen sollte, ist in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine Wahl hinsichtlich der beiden neben Herrn Bürgermeister Eric Weik zu benennenden Delegierten vorzunehmen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||