Vorlage - RAT/1315/2008  

 
 
Betreff: "Mach Dich auf den Weg“ Nachholen des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 an der VHS Bergisch Land
Status:öffentlich  
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Clemm, Rainer
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
20.05.2008 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Maßnahme zu und ermächtigt den Stadtkämmerer die Mittel in Höhe von 8.978,00 € überplanmäßig bereit zu stellen, falls die Aufwendungen aus dem Amtsbudget  2008 nicht gedeckt werden können. Die für 2009 erforderlichen zusätzlichen Mittel sind im Haushalt 2009 zu berücksichtigen.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

1. Ausgangssituation

 

Aufgabe des Arbeitskreises Netzwerk Jugendberufshilfe (Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG, früher Trägerkonferenz Jugendarbeitslosigkeit), ist es die Vernetzung zwischen den in Wermelskirchen und im Kreisgebiet tätigen Institutionen und Organisationen aus dem Bereich Übergang Schule/Beruf herzustellen,  zielgruppenspezifisch den Bedarf zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen  zu initiieren.

 

Im Februar 2007 setzte sich der Arbeitskreis erstmalig konkret mit der Problematik auseinander, dass die Zahl der Schüler, die die Schule gänzlich ohne Abschluss verlassen, von Jahr zu Jahr steigt. Dabei handelt es sich um Jugendliche der Jahrgangsstufen 8 und 9, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, jedoch bereits so schulmüde sind oder andere schwerwiegende Hintergrundproblematiken aufweisen, dass das Erreichen des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 für sie unmöglich wird. Hinzu kommen diejenigen Jugendlichen, die bereits in vergangenen Jahren die Schule ohne Abschluss verlassen haben und seit dem nicht adäquat versorgt sind.

 

Eine konkrete Bedarfsanlayse, die sich über alle beteiligten Träger und Institutionen erstreckte, ergab eine mögliche Zielgruppe von ca. 30 Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für die es bis dato keine Auffangmöglichkeiten in Wermelskirchen und erreichbarer Umgebung gab.

 

 

2. Aufbau und Inhalte der Maßnahme

 

Auf Initiative des Amtes für Jugend, Bildung und Sport entwickelte die VHS Bergisch-Land ein Konzept für eine Maßnahme zum Nachholen des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9, die auf den drei Schritten „Berufsorientierung“, „Praxiseinsatz mit Mehraufwandsentschädigung“ und „Schulischem Unterricht“ basiert. Bei der Konzeptentwicklung ist besonderer Wert auf einen motivierenden Charakter gelegt worden, die sozialpädagogische Begleitung (1/3 Stelle) spielt hier eine Schlüsselrolle.

 

Im ersten Schritt (ab 1. September) werden die Jugendlichen innerhalb von vier Wochen wieder an einen geregelten Alltag herangeführt, indem sie sich zunächst nur vier Stunden täglich mit Themen zur Berufsorientierung in den Räumen der VHS auseinander setzen. Auf diese Weise wird außerdem eine Verbundenheit mit der Einrichtung erreicht.

 

Nach den Herbstferien startet die 10wöchige Praxisphase, in der die Jugendlichen vier Tage pro Woche in Betrieben verbringen,  an einem Tag jedoch Praxisreflexion und Förderunterricht in der VHS haben. Haben sie diese Phase erfolgreich und zuverlässig absolviert, bekommen die Jugendlichen eine Aufwandsentschädigung von 300,- Euro (1 Euro pro Stunde x 30 Stunden pro Woche x 10 Wochen) am Ende dieser Zeit.

 

Ab Januar 2009 erfolgt dann der schulische Teil. An fünf Unterrichtstagen pro Woche (8.00 - 12.15 Uhr) findet der Unterricht in den Räumen der VHS in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch oder Ersatzfach, Arbeitslehre/EDV, Biologie, Politik und Praktische Ethik statt. Angeboten werden auch Lernworkshops und Hausaufgabenbetreuung.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

In den Haushalt 2008 sind bereits 20 000 € eingestellt worden, um die Maßnahme im Rahmen der Leistungen nach § 13 KJHG (Jugendsozialarbeit) zu fördern. Diese Summe fließt in erster Linie in die Finanzierung der sozialpädagogischen Fachkraft, da der gesetzliche Jugendhilfeauftrag darin besteht, besonders benachteiligte Jugendliche - und hierzu gehören die potenziellen Teilnehmer einer solchen Maßnahme - sozialpädagogisch in ihrer schulischen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen.

 

In die ursprüngliche Kalkulation wurden ESF-Mittel mit eingerechnet (Europäischer Sozialfonds), die jedoch nun nicht zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund gilt es, eine Deckungslücke von 8.978 € in 2008 und 6.650 € in 2009 aufzufangen. Insgesamt handelt es sich also um einen Betrag von 15.628 €, der zusätzlich in den Haushalt eingestellt werden müsste.

 

Es wird versucht die Mittel für 2008 aus dem Amtsbudget (Produkten des Amtes) zu decken. Sollte diese Möglichkeit nicht gegeben sein, sollte der Stadtkämmerer ermächtigt werden,  die Mittel in Höhe von 8.978,00 € bereit zu stellen. Die Mittel in Höhe von 6.650 werden in der Haushaltsplanung 2009 mit berücksichtigt.

 

 

 

 

 


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

20.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

x

Nein

 

 

 

 

 

s. Sachverhalt

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift