Vorlage - RAT/1319/2008  

 
 
Betreff: Auswahl eines weiteren Familienzentrums für die Landesförderung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
20.05.2008 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bewerbung der Ev. Kirchengemeinde Dabringhausen für den Ev. Kindergarten Dabringhausen dem Ministerium für Generation, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) weiterzuleiten.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gütesiegel „Familienzentrum NRW“

Mit dem konzeptgebundenen Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ sollen insbesondere diejenigen Leistungen und Strukturen erfasst werden, die eine Tageseinrichtung für Kinder über die Wahrnehmung der für alle geltenden Kernaufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung hinaus als Familienzentrum qualifizieren.

 

Das Ziel von Familienzentren ist die Bereitstellung von niederschwelligen Angeboten zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen über die Kindertageseinrichtung. Familienzentren verfolgen einen familienorientierten Ansatz, indem sie die Familie als Ganzes ansprechen und einen Lebensraum für Kinder und Familien bieten. Sie wenden sich an alle Familien in ihrem Umfeld und eröffnen Zugänge für Menschen und Institutionen aus dem Sozialraum.

 

Systematik des Gütesiegels und Bewertung der Leistungs- und Strukturbereiche

Die Kriterien des Gütesiegels sind von päd quis (Pädagogische Qualitäts-Informations-Systeme gGmbH) entwickelt worden. Die Vergabe des Gütesiegels wird landesweit durch eine unabhängige Kommission umgesetzt.

 

Das Gütesiegel gliedert sich wie folgt:

Teil A: Leistungsbereiche

1. Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien

2. Familienbildung und Erziehungspartnerschaft

3. Kindertagespflege

4. Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Teil B: Strukturbereiche

1. Sozialraumbezug

2. Kooperation und Organisation

3. Kommunikation

4. Leistungsentwicklung und Selbstevaluation

 

In jedem Bereich können maximal 6 Punkte erreicht werden. In jedem der vier Leistungsbereiche gibt es 8 Basisleistungen und 10 Aufbauleistungen und für jeden der vier Strukturbereiche 4 Basisstrukturen und 6 Aufbaustrukturen, die nach festgelegten Kriterien im Gütesiegelverfahren geprüft werden.

Um das Gütesiegel zu erlagen, muss eine Einrichtung in mindestens drei Leistungsbereichen und in mindestens drei Strukturbereichen die Gütesiegelfähigkeit erreichen. Bei Nicht- Erfüllung dieser Mindestanforderungen in einem Leistungsbereich kann ggf. ein Ausgleich durch eine erhöhte Qualität in einem anderen Leistungsbericht erfolgen; gleiches gilt für die Strukturbereiche.

 

Interkulturelle Öffnung

Die Integration von Familien mit Zuwanderungsgeschichte fördernde Arbeit wird als Querschnittsaufgabe begriffen, die in allen Leistungsbereichen und Strukturen des Familienzentrums Berücksichtigung finden muss.

 

Kommunale Entscheidungslage

 

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) hat entschieden, dass die Auswahl der Familienzentren maßgeblich durch die Jugendämter erfolgen soll, da die Gestaltung der örtlichen Infrastruktur der kommunalen Jugendhilfeplanung obliegt und die sozialraumbezogenen Kenntnisse der Jugendämter für den weiteren Ausbau der Familienzentren unverzichtbar sind.

 

Das Ministerium hat mit Schreiben vom 02.05.07 dem Jugendamt mitgeteilt, dass zum schrittweisen flächendeckenden Ausbau zum Jahre 2012 in der Stadt Wermelskirchen 6 Familienzentren zur Verfügung stehen können. Die Anzahl der Familienzentren pro Kommune basiert auf der Anzahl der Kinder von 0 – 6 Jahren am 31.12.2005 nach den Angaben des Landesamtes für Statistik.

Die Einrichtung, die das Gütesiegel zum Familienzentrum haben, sowie die Einrichtungen die vom Jugendhilfeausschuss zur Zertifizierung des Gütesiegels vorgeschlagen werden, erhalten eine Förderung von 12.000 Euro pro Jahr.

 

Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren werden nach dem jetzigen Stand der Diskussion umfassen:

 

1.         Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien (z.B. verfügt über ein Konzept, welches sicherstellt, dass bei Bedarf die Vermittlung von Familien zur Erziehungs-/Familienberatung erfolgt und der Beratungsprozess begleitet wird)

 

2.         Familienbildung und Erziehungspartnerschaft

(z.B. vermittelt den Zugang zu Angeboten der Eltern- und Familienbildung in der Umgebung)

 

3.         Kindertagespflege

(z.B. organisiert die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen in Kooperation mit einem Partner bspw. örtliche Kindertagespflegebörse)

 

4.         Vereinbarkeit von Beruf und Familie

(z.B. verfügt über Kenntnisse der Bedarfslage von Eltern, indem es bei der Anmeldung den zeitlichen Betreuungsbedarf von Eltern so abfragt, dass auch Bedarfe erfasst werden, die über die Öffnungszeiten der Einrichtungen hinausgehen)

 

5.         Sozialraumbezug

            (z.B. verfügt über Kenntnisse der sozialen Lage in seinem Umfeld)

 

6.         Kooperation und Organisation

(z.B. verfügt über ein aktuelles Verzeichnis der Kooperationspartner, in der Anschriften, zentrale Ansprechpartner, Aufgaben und Leistungen der Kooperationspartner angegeben sind)

 

7.         Kommunikation

(z.B. verfügt über einen aktuellen Flyer/Broschüre/Infoblatt mit Darstellungen seines Angebotes)

 

8.         Leistungsentwicklung und Selbstevaluation

(z.B. verfügt über eine schriftliche Konzeption, die eine Darstellung über die Entwicklung zum Familienzentrum und über seine Angebote enthält)

 

Auf der Grundlage der eingereichte Kurzkonzeption des Ev. Kindergartens Dabringhausen zum Familienzentrum ist die Bewerbung für das Gütesiegel für diese Einrichtung gerechtfertigt.