Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss schlägt die in der Vorschlagliste für die Wahl der Jugendschöffen der Wahlperiode 2009/2013 aufgeführten Personen vor. Sachverhalt: 1. Ausgangssituation Der Präsident des Landgerichts Köln hat für seinen Zuständigkeitsbereich die Zahl der für die Jugendschöffengerichte Bergisch Gladbach und die Jugendkammern des Landgerichts Köln benötigten Jugendschöffen festgesetzt. Für das Jugendschöffengericht in Bergisch Gladbach werden 4 Jugendhauptschöffen (2 weibliche und 2 männliche) benötigt, für die Jugendkammer des Landgerichts Köln wird 1 Jugendhauptschöffe (männlich) benötigt. Da in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen sind wie der Präsident des Landgerichts bestimmt hat, entfallen auf die Vorschlagsliste aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen 10 Jugendhauptschöffen (4 weibliche und 6 männliche). Die Jugendschöffen werden vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen. Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden. Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Ferner sollen sie bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2009) das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Sie sollen außerdem zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde wohnen.
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