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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt, Ziff. 3 des Antrages der CDU-Fraktion vom 04.11.2007 nicht zu folgen und somit keinen laufenden jährlichen Zuschuss an die Wermelskirchener Tafel e. V. zu zahlen. Sachverhalt: Der Antrag der CDU-Fraktion ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Ziff. 1 des Antrages hat seine Erledigung gefunden; die Tafel ist räumlich im Gebäude Vorm Eickerberg 2 a untergebracht. Zu Ziff. 2 hat der Sozialausschuss am 13.03.2008 beraten und danach dem Haupt- und Finanzausschusses einstimmig bei einer Enthaltung (WNKUWG) empfohlen, den Sperrvermerk bei Produkt 005 003 001 aufzuheben und dem CDU-Antrag entsprechend zur Unterstützung der Wermelskirchener Tafel e. V. eine einmalige Anschubfinanzierung von 10.000 € zu gewähren; der Haupt- und Finanzausschuss hat am 21.04.2008 so beschlossen. Ziff. 3 des Antrages bezüglich eines laufenden jährlichen Zuschusses an die Tafel sollte als gesonderter Tagesordnungspunkt im Sozialausschuss behandelt werden. Die Verwaltung vertritt hierzu die Auffassung, angesichts
der immer noch schwierigen Gesamt-Finanzsituation der Stadt und zur Vermeidung
von Präzedenzfällen keinen laufenden jährlichen Zuschuss an die
Wermelskirchener Tafel e. V. zu zahlen.
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