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Beschlussvorschlag: Der Umweltausschuss nimmt den Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Ergänzungssatzung Pantholz zur Kenntnis. Der Umweltausschuss empfiehlt, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende umweltrelevante Empfehlungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Sachverhalt: Ergänzungssatzung Pantholz Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2006 den
Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung
"Stumpf / Pantholz" gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB auf Antrag des
Eigentümers gefasst. Am 5. Mai 2008
hat der Ausschuss die Inhalte der Satzung zur Kenntnis
genommen und den Offenlagebeschluss gefasst. Ziel
der Satzung ist die Ergänzung der seit 1979 verbindlichen Abgrenzung für den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil „Stumpf / Pantholz“ im Rahmen einer Innenbereichssatzung
in nordöstlicher Richtung. Die Gemeinde kann durch eine Ergänzungssatzung
festlegen, dass eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil einbezogen wird. Der
Straßenausbau der L 101 (Bauherr: Landesbetrieb Straßen NRW) macht in diesem Bereich
zusätzlich den Bau einer Versickerungsanlage notwendig. Der
Bereich liegt im Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsplan Nr. 2
„Eifgenbachtal“). Landschaftspflegerischer
Begleitplan Basierend auf diesen Angaben hat die Verwaltung einen landschaftspflegerischen
Begleitplan an einen Fachplaner vergeben. Inhalte des Planes sind die Bestandserfassung,
die Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft und die Ermittlung des
erforderlichen Ausgleichs. Dieser ist unmittelbar angrenzend auf dem eigenen
Grundstück des Antragstellers anzulegen. Die
Abgrenzung der Ergänzungssatzung Pantholz umfasst im Wesentlichen den Bereich,
der als Baugrundstück in Frage kommt. Der hierdurch ausgelöste ökologische Ausgleich
soll auf dem gleichen Grundstück des betroffenen Eigentümers liegen, um einen guten
Übergang zur freien Landschaft zu erreichen. Dies bedeutet, dass der
ökologische Ausgleich unmittelbar außerhalb der Ergänzungssatzung liegt, jedoch
durch sie ausgelöst mit Inhalt der Satzung wird. Der landschaftspflegerische
Begleitplan kommt zu dem Ergebnis, dass der Ausgleich unmittelbar auf dem
Grundstück selbst erfolgen kann und gleichzeitig einen Sichtschutz zur geplanten
Regenversickerungsanlage von Straßen NRW darstellt, zumal hierfür der erforderliche
ökologische Ausgleich nicht vor Ort stattfindet. Somit wird eine sinnvolle
Abschottung der Nutzungen untereinander und ein fließender Übergang in den
Landschaftsschutz hinein erreicht. Detaillierte
Maßnahmen werden in der Ergänzungssatzung festgesetzt. Das Ökokonto der Stadt
wird nicht beansprucht. Anlage 1. Landschaftspflegerischer Begleitplan 2. Ergänzungssatzung Stumpf / Pantholz Anlage/n:
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