Vorlage - RAT/1340/2008  

 
 
Betreff: Vorstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Ergänzungssatzung nach § 34 (4) 3 BauGB in Pantholz
Status:öffentlich  
Federführend:Umweltmanagement Beteiligt:Planungsamt
Bearbeiter/-in: Zemella, Brigitte   
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Entscheidung
05.06.2008 
Sitzung des Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ergänzungssatzung _Stumpf_Pantholz_Gesamtpaket  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss  nimmt den Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Ergänzungssatzung Pantholz zur Kenntnis.

 

Der Umweltausschuss empfiehlt, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende umweltrelevante Empfehlungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Ergänzungssatzung Pantholz

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2006 den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung "Stumpf / Pantholz" gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB auf Antrag des Eigentümers gefasst.

Am 5. Mai 2008 hat der Ausschuss die Inhalte der Satzung zur Kenntnis genommen und den Offenlagebeschluss gefasst.

 

Ziel der Satzung ist die Ergänzung der seit 1979 verbindlichen Abgrenzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Stumpf / Pantholz“ im Rahmen einer Innenbereichssatzung in nordöstlicher Richtung. Die Gemeinde kann durch eine Ergänzungssatzung festlegen, dass eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen wird.

Der Straßenausbau der L 101 (Bauherr: Landesbetrieb Straßen NRW) macht in diesem Bereich zusätzlich den Bau einer Versickerungsanlage notwendig.

Der Bereich liegt im Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsplan Nr. 2 „Eifgenbachtal“).

 

 

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Basierend auf diesen Angaben hat die Verwaltung einen landschaftspflegerischen Begleitplan an einen Fachplaner vergeben. Inhalte des Planes sind die Bestandserfassung, die Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft und die Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs. Dieser ist unmittelbar angrenzend auf dem eigenen Grundstück des Antragstellers anzulegen.

 

Die Abgrenzung der Ergänzungssatzung Pantholz umfasst im Wesentlichen den Bereich, der als Baugrundstück in Frage kommt. Der hierdurch ausgelöste ökologische Ausgleich soll auf dem gleichen Grundstück des betroffenen Eigentümers liegen, um einen guten Übergang zur freien Landschaft zu erreichen. Dies bedeutet, dass der ökologische Ausgleich unmittelbar außerhalb der Ergänzungssatzung liegt, jedoch durch sie ausgelöst mit Inhalt der Satzung wird.

 

Der landschaftspflegerische Begleitplan kommt zu dem Ergebnis, dass der Ausgleich unmittelbar auf dem Grundstück selbst erfolgen kann und gleichzeitig einen Sichtschutz zur geplanten Regenversickerungsanlage von Straßen NRW darstellt, zumal hierfür der erforderliche ökologische Ausgleich nicht vor Ort stattfindet. Somit wird eine sinnvolle Abschottung der Nutzungen untereinander und ein fließender Übergang in den Landschaftsschutz hinein erreicht.

 

Detaillierte Maßnahmen werden in der Ergänzungssatzung festgesetzt. Das Ökokonto der Stadt wird nicht beansprucht.

 

 

 

 

 

Anlage

 

1.      Landschaftspflegerischer Begleitplan

2.      Ergänzungssatzung Stumpf / Pantholz

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergänzungssatzung _Stumpf_Pantholz_Gesamtpaket (6933 KB)