Vorlage - RAT/1345/2008  

 
 
Betreff: Forstwegeinstandsetzung im Stadtwald nach dem Orkan "Kyrill"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Beteiligt:Umweltmanagement
Bearbeiter/-in: Schmitz-Gelker, Ingrid   
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Vorberatung
05.06.2008 
Sitzung des Umweltausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
OT050608  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss stimmt den wegebaulichen Planungen und den bereits durchgeführten Wegeinstandsetzungsmaßnahmen zu.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Insbesondere nach den umfangreichen Holzarbeiten erforderlich durch den Orkan Kyrill im Januar 2007, waren viele städtische Forstwege in einem desolaten Zustand. Ca. 50 % der Forstwege im Stadtwald sind markierte Wanderwege. In der Trockenperiode April 2007 kam es zu drei kleineren Waldbränden im Stadtgebiet (Privat- und Stadtwald). Dabei zeigte sich, dass die Zufahrtswege für Feuerwehrlöschfahrzeuge zum großen Teil unzureichend sind. In Zusammenarbeit mit dem Privatwaldbesitz (Forstbetriebsgemeinschaft Wermelskirchen) und dem Wupperverband wurde von der Verwaltung im Frühsommer 2007 (Ordnungsamt, Feuerwehr, Stadtforst) ein Konzept für die Instandsetzung von Forstwegen unter dem Aspekt „Waldbrandbekämpfung“ erstellt.

Im Juni 2007 wurden von der Verwaltung staatliche Fördermittel für die Instandsetzung  von Forstwegen beantragt.

Die Bewilligung dieser Fördermittel erfolgte erst Mitte Oktober 2007. Da die Abrechnung der Fördermittel (Verwendungsnachweise etc.) bereits am 05. Dezember 2007 erfolgt sein musste, blieb für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen in 2007 wenig Zeit.

 

Dennoch konnten ca. 5,6 km Forstwege im Stadtforst bis Dezember 2007 in einen LKW- befahrbaren Zustand gebracht werden. Auch in 2008 und 2009 stellen das Land NRW und der Solidaritätsfond der EU Fördermittel zur Bewältigung von Kyrillschäden bereit.

Förderanträge wurden und werden von der Verwaltung gestellt.

Ziel ist es, bis Ende 2009 das Hauptforstwegenetz im Stadtwald in einen den Richtlinien für den forstlichen Wegebau entsprechenden Zustand zu bringen.

Die Richtlinien für den forstlichen Wegebau fordern eine Mindestbreite von 3,50 m und müssen LKW-befahrbar sein (d.h. mind. 40 to Druck). Fördermittel werden nur bei Einhaltung der Richtlinien gewährt.

 

Um eine Belastbarkeit von 40 to zu erzielen, muss ein dementsprechender Wegeunterbau vorhanden sein. Dieser erforderliche Unterbau (Packlage) kann aus Grauwackeschotter (Körnung 65 +) oder aus örtlich anfallendem, unbelasteten Felsmaterial bestehen.

 

Die Kosten für Grauwackeschotter incl. Einbau liegen bei ca. 12,-- € pro lfd. Meter Weg. Bei örtlich anfallendem Fels entfallen diese Kosten.

 

Daher ist es in allen Forstbetrieben üblich, wenn möglich den preisgünstigeren Felsaushub einzubauen.  

 

Nähere Erläuterungen und kartenmäßige Darstellungen werden in der Sitzung gegeben.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 OT050608 (500 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

013 003 001

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

16.000,00

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

x

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift