Vorlage - RAT/1348/2008  

 
 
Betreff: Straßenausbau Ortslage Kallenberg
hier: Ausbaubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
09.06.2008 
30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Straßenausbau der Ortslage „Kallenberg“ auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne und beauftragt den Bürgermeister, auf Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen. 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ausbaugrundlage

In Ausführung des zurzeit gültigen Straßenausbauprogramms und des Abwasserbeseiti-gungskonzeptes ist für 2008/2009 der Kanal- und Straßenausbau „Kallenberg“ vorgesehen.

Der Ausbaubereich Kallenberg liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und ist nicht im  Flächennutzungsplan ausgewiesen.

 

Planung

Die Planung des Projektes wurde in 2004 an das Ingenieurbüro Klee vergeben.

Am 08.04.2008 wurde die Planung den Anwohnern in einer Bürgerinformation vorgestellt. Die Anregungen der Anlieger sind, (soweit möglich) in die Planung eingearbeitet worden. Aufgrund der örtlichen Situation ergeben sich in einigen Bereichen verengte Fahrbahnsituationen. Die jetzigen Straßenflächen werden in etwa beibehalten, sodass die Vorgartensituationen (Einfriedungen, Mauern etc.) berücksichtigt werden.

Zum Ausbau dieser beschriebenen Situation ist hier Grunderwerb notwendig.

Die Grunderwerbsverhandlungen sind zurzeit in Bearbeitung und noch nicht komplett abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass bis Baubeginn der Grunderwerb abgeschlossen ist.

Es ist geplant, die Fahrbahnflächen in Asphalt herzustellen. Die verkehrliche Situation der Ortslage Kallenberg (Zone 30) bleibt  weiterhin bestehen.

Aufgrund der hier nicht vorhandenen Wasserschutzzone und der örtlichen und topografischen Lage ist eine umfangreiche Straßenentwässerung  (mittels Rigolen oder Versickerungsbecken) nicht notwendig. Der Ablauf erfolgt hier über eine Einleitung in den Vorfluter.

Die Planung wurde mit der Straßenverkehrsbehörde sowie mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt.

Die Kanalplanung wird im zuständigen Betriebsausschuss am 18.06.2008 vorgestellt (siehe Vorlage RAT/1346/2008).

 

Kosten

Der Gesamtausgabebedarf für den Straßenausbau einschließlich der Straßenentwässerung, Beleuchtung, Ingenieurleistungen, Vermessungs- und sonstige Nebenkosten beträgt gemäß der aktuellen Kostenberechnung 680.000 €.

Aufgrund der jetzigen Planungsphase liegt die Genauigkeit der Kosten im Schwankungsbereich von ca. 20 %.

Die im Haushaltsplan/Investitionsprogramm vorgesehenen Ansätze betragen insgesamt ca. 642.000 €.

Da der GAB (Gesamtausgabebedarf) höher liegt als die  zur Verfügung stehenden Mittel, ist es geplant, die fehlenden Mittel in der Haushaltsanmeldung für 2009 zu berücksichtigen.

Die Kostenerhöhung beträgt weniger als 50.000 € und ist geringer als 10 %, daher ist eine Mitteilung nach § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) nicht erforderlich.

 

Die Anlieger werden an den Kosten für den Kanalbau entsprechend der städtischen Gebühren- und Beitragssatzung beteiligt. Für den Straßenbau werden Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erhoben. Dies bedeutet, dass 90 % der umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind.

 

Weiterer Projektverlauf

 

Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes erhalten die Anlieger im Sommer 2008 ein Informationsschreiben.

 

Sollten keine Einwände oder Änderungswünsche des Ausschusses vorliegen, kann auf der Grundlage der vorgestellten die weiterführende Planung und Ausschreibung in Auftrag gegeben werden. Ausschreibung und Vergabe könnte im Herbst 2008 erfolgen. Der Baubeginn ist für Winter 2008/2009 geplant.

 

Die Bauzeit für den Kanal- und Straßenbau beträgt ca. 12 Monate einschließlich der Arbeiten an den Versorgungsleitungen.

(Die Arbeiten an Versorgungsleitungen erfolgen hier lediglich in einem geringen Umfang)

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

I 1211 6008 7852 000

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

678.000

EUR

642.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

Siehe Sachverhalt

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift