Vorlage - RAT/1350/2008  

 
 
Betreff: Wiederaufforstung der städtischen Forstflächen nach dem Orkan "Kyrill"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Beteiligt:Umweltmanagement
Bearbeiter/-in: Schmitz-Gelker, Ingrid   
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Vorberatung
05.06.2008 
Sitzung des Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Durch den Orkan „Kyrill“ im Januar 2007 und Sturmtief „Emma“ vom März 2008 entstanden im Stadtwald 28,5 ha Kahlflächen.

 

Aus ökologischen, waldbaulichen und gesetzlichen Gründen (Wiederauffrostungspflicht gem. Bundeswaldgesetz) müssen diese Flächen wieder aufgeforstet werden.

 

Ca. 30 % der Kahlflächen haben ein gutes Aufkommen an Naturverjüngung aus Buche, Eiche, Edellaubhölzern und Fichte, so dass sich die aufzuforstende Fläche auf ca. 20 ha reduziert.

 

Um die staatlichen Fördermittel, die bisher nur bis einschließlich 2009 bereitgestellt wurden, optimal auszunutzen, sieht der Zeitplan für die Wiederaufforstung den Abschluss der Arbeiten im Dezember 2009 vor.

 

Bereits in 2007 wurden ca. 3,6 ha wieder aufgeforstet und dafür Fördermittel in Anspruch genommen. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um Flächen mit Lärmschutzfunktion.

 

In 2008 sollen weitere 6,5 ha aufgeforstet werden. Fördermittel wurden beantragt.

 

In 2009 sollen dann die restlichen ca. 10,0 ha bepflanzt werden. Anteilmäßig hat das Land den höchsten Förderanteil für Wiederaufforstung von Kyrillflächen auf 2009 gelegt.

 

 

Baumartenwahl

 

Die zur Wiederaufforstung verwendeten Baumarten werden durch folgende Aspekte bestimmt.

 

1.         Naturnaher Waldbau

Der Stadtforst wird seit 1990 nach dem Prinzip des naturnahen Waldbaus bewirtschaftet. Seit 1998 ist der Stadtforst ein nach PEFC zertifizierter Betrieb. Daraus alleine schon ergibt sich die Verpflichtung einheimische, standortgerechte Laubarten wie Buche, Eiche und Edellaubhölzer zu fördern. Das gültige Forsteinrichtungswerk sieht ebenfalls eine Erhöhung des Laubholzanteils vor.

 

2.         CO2-Filterung und Speicherung

Die unter 1 genannten Laubbaumarten haben im Wuchsgebiet „Bergisches Land“ enorm hohe Zuwachsraten und optimieren so die CO2 Speicherung und damit den Klimaschutz.

 

 

 

3.         Klimawandel

Das wir uns zurzeit in einer Phase der Klimaerwärmung befinden, ist wohl auch seitens der Wissenschaft unbestritten. Bei einer Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur um 1 Grad in 100 Jahren finden die o. g. einheimischen Laubbaumarten immer noch ein Optimum ihrer Standortansprüche vor. Der in letzter Zeit teilweise propagierte Anbau von fremdländischen, trockenresistenten Nadelhölzern wie Douglasie oder Küstentanne im Hinblick auf die Klimaerwärmung sollte nicht zu Experimenten im Stadtforst verleiten.

 

4. Lärmschutz

Durch Kyrill und Autobahnverbreiterung sind viele Waldbestände mit Lärmschutzfunktion entfallen. Somit wird ein Teil der Wiederaufforstungsflächen eine erhöhte Lärmschutzfunktion erhalten. Da immergrüne Nadelhölzer eine hohe Lärmschutzfunktion erfüllen, soll auf diesen Flächen auch die Fichte in ca. 20 % Beimischung zum Laubholz gepflanzt werden. Die Aufforstung der Flächen mit Lärmschutzfunktion soll vorrangig durchgeführt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Flächenräumung und Wiederaufforstung von ca. 20 ha in 3 Jahren erfordern einen finanziellen Aufwand, der weit über dem normalen Ansatz liegt. In den Ansätzen bis 2010 wurde dies berücksichtigt.

 

 

Kosten Flächenräumung und Aufforstung:

                        2008 ca. 50.000,00 €

                        2009 ca. 50.000,00 €

 

Fördermittel sind hierbei nicht berücksichtigt.

 

Der detaillierte Wiederaufforstungsplan mit Baumarten, Pflanzengröße, Pflanzverband pro Unterabteilung ist der Forstlichen Aufsichtsbehörde zur Stellungnahme vorzulegen. Danach wird der komplette Plan dem Umweltausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nähere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

 

 

 

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

013 003 001

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

50.000,00

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

x

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift