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Beschlussvorschlag: Der
Umweltausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt
gleichzeitig die Verwaltung mit der Fortführung des jetzigen Konzeptes zur
Durchführung von Patenschaftsverträgen. Sachverhalt: Die
CDU-Fraktion hat mit Datum vom 13.03.08 den Antrag „Patenschaften von
Garten- und Landschaftsbauunternehmen für Grünanlagen“ gestellt. Vor
2005 gab es bei der Stadt Wermelskirchen kein direktes Konzept für
Patenschaften bei Grünflächen, sondern
lediglich eine verwaltungstechnische Erfassung der Pflegepaten im Stadtgebiet. Hier
wird der Hinweis gegeben, dass die Stadt Bergisch Gladbach kein ausgewiesenes
Konzept für Pflege-Patenschaften durchführt (die Zusammenarbeit der Paten
erfolgt eher durch die Initiative der vielen Pflegepaten). Im
Mai 2005 wurde durch die Initiative des Bürgermeisters der Stadt Wermelskirchen
die Thematik der Grünflächenpaten erstmalig aufgegriffen. Hierzu haben unter
anderem verschiedene öffentliche Termine und Aktionen mit den neuen Paten
stattgefunden (siehe umfangreiche
Informationen in der lokalen Presse). Seit Beginn der Initiative, wurden
inzwischen zahlreiche neue Patenschaftsanfragen registriert und
Patenschaftsverträge mit Bürgern und Firmen der Stadt Wermelskirchen abgeschlossen.
(rd. 50 Stück) Im
Zusammenhang mit der Erstellung der verschiedenen Kataster baut zurzeit das
Fachamt ein Grünflächenmanagement auf. In diesem Rahmen beabsichtigt das
Fachamt ein Grünsponsoring zu erstellen und hierbei zu nutzen. Mit
der Fertigstellung von verschiedenen Projekten (Bügeleisen, Kreisverkehr
Habenichts, Kreuzung Loches Platz,
Kreisverkehr UPA1 etc.) sind momentan
weitere Patenschaftsanfragen speziell mit Garten- und Landschaftsbauern
in Bearbeitung. Entsprechend lautende Patenschaftsverträge werden in Kürze
erwartet. Der
Vorschlag, den Schwanenplatz in das genante Patenschaftskonzept einzubeziehen,
ist in sofern nicht geeignet, da dieser Platz durch verschiedene
Veranstaltungen im Jahr einer sehr starken Belastung ausgesetzt ist. Hierbei
ergibt sich ein erhöhtes Risiko der Verschmutzung und der Zerstörung der
Grünanlage. In sofern ergibt sich die Konsequenz, den Schwanenplatz im Zusammenhang mit den regulären vorhandenen Pflegeaufträgen zu bearbeiten. Hierbei ist es, auf Grund der Wichtigkeit des Schwanenplatzes, notwendig, dass hier ein erhöhtes Augenmaß bei der Pflege erfolgt. Der
Umweltausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt
gleichzeitig die Verwaltung mit der Fortführung des jetzigen Konzeptes zur
Durchführung von Patenschaftsverträgen.
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