Vorlage - RAT/1361/2008  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Fraktion: Raucherraum in der Mehrzweckhalle Dabringhausen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
16.06.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
080409_CDU  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

In der Mehrzweckhalle Dabringhausen wird kein separater Raucherraum eingerichtet.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 09.04.2008 beantragt, die Verwaltung möge prüfen, ob und zu welchen Kosten in der Mehrzweckhalle Dabringhausen durch die Einrichtung eines separaten Raucherraumes das Rauchen bei Veranstaltungen und Festen gestattet werden könnte.

 

Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle finden je nach Veranstaltungsgröße entweder im Foyer oder in der Halle selbst statt. Bei beiden Veranstaltungsarten erfolgt der Zugang durch das Foyer.

 

Die Einrichtung eines Raucherraumes in der Halle selbst schließt sich von der Hallennutzung aus. Eine Abtrennung des Hallenbereichs zu Raucherzwecken würde den Sportbetrieb unmöglich machen.

 

Die Abtrennung eines Raucherraumes im Foyer ist ebenfalls nicht möglich. Ein Raucherraum muss so angelegt sein, dass er von Nichtrauchern nicht durchquert werden muss; somit ist der Eingangsbereich des Foyers bereits ausgeschlossen.

Im Foyer links neben dem Eingang sind die Garderoben; diese werden bei Großveranstaltung zwingend benötigt. Außerdem finden hier Veranstaltungsaktionen (Livemusik u.v.m.) statt. Eine Aufgabe dieses Bereiches zu Gunsten eines Raucherraumes würde eine nicht vertretbare Einschränkung der Nutzung des Foyers bedeuten und ist daher nicht durchführbar.

Im hinteren Teil des Foyers liegen die Küchen- und Thekenbereiche, die nicht als Raucherraum genutzt werden dürfen. Außerdem sind hier die Durchgänge in die Halle. Somit ist auch hier die Einrichtung eines separaten Raucherraumes nicht möglich.

Insgesamt scheidet also das Foyer als Raum aus, um hier einen Raucherraum einzurichten.

 

Grundsätzlich denkbar wäre die Nutzung der Jugend- und Vereinsräume im oberen Teil der Mehrzweckhalle. Nach Prüfung der Umstände muss jedoch auch hier die Einrichtung eines Raucherraumes entfallen:

Die Jugendräume sind bei Veranstaltungen nur über das Außengelände erreichbar. Dies würde in der Praxis zu erheblichen Lärmbelästigungen der Nachbarn führen; außerdem würden diese Räume aufgrund der relativ hohen Entfernung zu den Veranstaltungsräumen wahrscheinlich nur in geringem Maß angenommen werden – und stattdessen das Rauchen im Freien stattfinden.

Außerdem wäre es zusätzlich sehr schlecht und nicht ratsam, gerade die von der Jugend genutzten Räume als Raucherräume zu nutzen, da hierdurch diese Räume einen entsprechenden Geruch annehmen würden.

 

Letztendlich wäre die Einrichtung eines Raucherraumes nur durch die bauliche Erweiterung der Mehrzweckhalle möglich. Dies bedeutet, dass neben dem Gebäude ein zusätzlicher Raum entstehen müsste, der selbst durch eine Schleuse mit dem Gebäude verbunden ist, damit bei der Nutzung dieses Raumes keine Belästigung der Hallennachbarn erfolgt.

Eine bauliche Erweiterung in ausreichender Größe und mit entsprechender Technik ausgestattet würde wahrscheinlich Investitionen von mehreren hunderttausend Euro verursachen. Diese Investition ist angesichts der hohen Kosten für den Erhalt und Betrieb der Mehrzweckhalle nicht vertretbar. Außerdem wäre es auch keine kommunale Aufgabe, wenn die von der Landesregierung erlassenen Gesetze mit dem Ziel der Einschränkung des Rauchens mit sehr erheblichen finanziellen Mitteln der Kommune unterlaufen würden.

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 080409_CDU (16 KB)