Beschlussvorschlag: 1.
Der
Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per
31.12.2002 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht
fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit €
3.467.091,14 ab. 2.
Der
Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust von € 439.533,37 in Höhe von
€ 369.200,00 aus Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen und der
Restbetrag in Höhe des nicht liquiditätswirksamen Verlustes von €
34.828,60 mit den Rücklagen zu verrechnen. Der verbleibende Betrag in Höhe von
€ 35,504,77 wird von der Stadt Wermelskirchen ausgeglichen. 3.
Der
Rat der Stadt erteilt der Werkleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld vom 20.06.2003 vorbehaltlose
Entlastung. Der Jahresabschluss mit Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind dem Original der
Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Gliederung: 1.
Allgemeines 2.
Jahresergebnis 2002 3.
Prüfung 4.
Beschlussfassung Zu 1. AllgemeinesSeit dem 01.01.1999 wird die
Kattwinkelsche Fabrik in der Stadt Wermelskirchen in eigenbetriebsähnlicher
Rechtsform geführt. Für das Wirtschaftsjahr 2002 ist ein Jahresabschluss
aufzustellen, der nach § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) aus der Bilanz,
der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Nach § 25 EigVO ist
gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen. Eine Ausfertigung des
Geschäftsberichtes 2002 mit Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
und des Lageberichts zum 31.12.2002 erhalten die Ratsmitglieder. Die Mitglieder des Werksausschusses
erhalten den Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Gemäß § 26 EigVO sowie § 10 (6) der
Betriebssatzung hat die Werkleitung den Jahresabschluss und Lagebericht bis zum
Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und über den
Bürgermeister dem Werksausschuss vorzulegen. Zu 2. Jahresergebnis 2002Der Wirtschaftsplan 2002 wies in der Planung als
Jahresverlust € 63.100,00 aus. Der tatsächlich im Rahmen des
Jahresabschlusses für 2002 ermittelte Jahresverlust beträgt € 439.533,37 -
€ 369.200,00 Zuschuss
der Stadt Wermelskirchen -
€ 34.828,60 Rücklagen € 35.504,77 Ausgleich
durch Stadt Wermelskirchen Zu 3. PrüfungGemäß § 106 Abs. 2 der GO NW obliegt
die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen dem Gemeindeprüfungsamt (GPA) der Bezirksregierung. Das GPA der
Bezirksregierung bedient sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer/eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Der Bezirksregierung wurde die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, zur
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 vorgeschlagen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
hat die Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
gab zu Beanstandungen keinen Anlass. Am 12.06.2003 fand erstmalig eine
Schlussbesprechung mit dem Gemeindeprüfungsamt (GPA), Herne, statt. Das
Ergebnis ist seitens des GPA mit Schreiben vom 18.06.2003 - siehe Anlage ‑
zusammengefasst worden. Daraus ergibt sich im Ergebnis, dass der Restbetrag des
Verlustes in Höhe von € 35.504,77 nicht auf neue Rechnung vorgetragen
werden soll, sondern im Interesse der Liquiditätsstärkung der Kattwinkelschen
Fabrik von der Stadt Wermelskirchen sofort ausgeglichen werden muss. Der Prüfbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Werksausschussmitgliedern zur Kenntnis
gegeben. Den Fraktionen wird darüber hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Je eine
Ausfertigung erhalten das örtliche Rechnungsprüfungsamt, das
Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung und das Gemeindeprüfungsamt des
Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises. Bei der Sitzung des Werksausschusses
soll das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in
die Beratung einbezogen werden. Zur Sitzung des Werksausschusses am 16.07.2003
wird ein mit der Prüfung beauftragter Mitarbeiter der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH anwesend sein
und zur Prüfung Stellung nehmen. Zu 4. Beschlussfassung Zum Jahresabschluss 2002 ist
folgende Beschlussfassung vorgesehen: A
) zum Jahresabschluss B)
zur
Verlustabdeckung C)
zur
Entlastung der Werkleitung. Auf den Beschlussvorschlag wird
verwiesen.
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