Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den
Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Das gemäß Beschluss vom
31.03.2003 umgesetzte Verkehrskonzept
wird, wie in Konzept 2 beschrieben, geändert. Sachverhalt: Verkehrskonzept Innenstadt; a)
Sachstandsbericht zur bisherigen Umsetzung b) Verkehrsführung
Taubengasse Sachverhalt: a)
Sachstandsbericht zur bisherigen Umsetzung des Verkehrskonzeptes Der Rat der Stadt hat nach ausführlicher Diskussion in der Öffentlichkeit und den politischen Gremien in seiner Sitzung am 31.03.2003 das Verkehrskonzept Innenstadt beschlossen. Diesem Beschluss lag eine ausführliche Verwaltungsvorlage (RAT/0013/2003/1) zu Grunde, der sowohl die Planzeichnung als auch textliche Erläuterungen zum Verkehrskonzept beigefügt waren. Das Verkehrskonzept diente dazu für die Innenstadt ein hierarchierendes Verkehrsnetz mit Angabe der verkehrlichen Anordnung und der möglichen Verkehrsbeziehung festzulegen. Die unterlegte Darstellung zur Straßenraumgestaltung und die Ordnung des ruhenden Verkehrs, entsprechend dem Stand der damaligen Diskussion, wurden im weiteren Planungsprozess der Ausbauplanung jedes einzelnen Straßenzuges weiter entwickelt und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Innerhalb dieses Prozesses fanden die jeweiligen Bürgerbeteiligungen statt. Im Rahmen bisheriger Straßenumbaumaßnahmen in der Innenstadt wurden nachfolgend beschriebene Anordnungen durchgeführt. Die erste Änderung betrifft die ursprünglich in den Straßen des Innenstadtdreiecks vorgesehene Führung des Radverkehrs auch gegen die Einbahnstraßenrichtungen (Textlicher Teil des Verkehrskonzeptes; Abschnitte 1.1.6 und 2.6). Bei der Planung der Kölner Straße zeigte sich im Rahmen der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, dass insbesondere Straßenverkehrsbehörde und Kreispolizei dem gegen die Einbahnrichtung geführten Radverkehr nur dann zustimmen würden, wenn eine separate Fläche für den Radverkehr hergestellt und entsprechend markiert wird. Dies hätte jedoch bedeutet, dass die für den Radweg notwendige Fläche (Breite ca. 1,5 bis 2 m) zu Lasten des Fußgängerbereichs ginge und somit die erwünschte Verbreiterung der Gehwegflächen entweder nicht möglich wäre bzw. nur sehr marginal ausfiele. Dieser Sachverhalt wurde in der Verwaltungsvorlage RAT/0516/2005 (Sachverhalt zu b: Material und Verkehrsführung; Abschnitt Verkehrsführung; 3. Absatz) beschrieben und in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 07.11.2005 diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass dieser Sachverhalt auch für den Umbau von Telegrafenstraße und Oberer Remscheider Straße gelte. In gleicher Sitzung hat der StuV den Ausbaubeschluss für die Kölner Straße in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form (ohne gegenläufigen Radverkehr) gefasst. Die Ausbauplanungen, die den Baubeschlüssen der Telegrafenstraße (StuV 12.06.2006) und der Oberen Remscheider Straße (StuV 18.10.2007) zu Grunde lagen, sahen aus den vorgenannten Gründen ebenfalls keine Radwegeführung entgegen der Einbahnstraßenrichtung vor. Das 2003 beschlossene Verkehrskonzept traf Aussagen für den Bereich zwischen Unterer Eich und Kreuzung Bügeleisen. Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans sollte jedoch auch der Bereich Obere Waldstraße / Kurze Straße / Schwanen umgebaut werden. Im Zusammenhang mit der entsprechenden Ausbauplanung wurde daher die Konzeption des inzwischen realisierten Einbahnrings entwickelt und den politischen Gremien vorgestellt. Am 22.03.2004 fasste der Ausschuss für Stadtentwicklung den entsprechenden Ausbaubeschluss. Bei den weiteren Änderungen handelt es sich um ergänzende Maßnahmen, die während der Bauausführung am Verkehrskonzept vorgenommen wurden. Nach 1. Abstimmung mit der BEW sollte die Gasleitung in der Telegrafenstraße verlegt werden. Das hat sich als nicht machbar erwiesen. Dadurch bedingt konnten zwei Bäume nicht gesetzt werden. Zwei weitere Bäume wurden verschoben. Auf dem Vorplatz der Post waren laut Verkehrskonzept Blockparkplätze vorgesehen. Die Stadt Wermelskirchen konnte die dafür vorgesehenen Flächen nicht erwerben. Des Weiteren war ein Schacht mit entsprechenden Leitungen vorhanden, die die Herstellung der Blockparkplätze ebenfalls nicht ermöglichte. Aus diesen Gründen wurden Senkrechtparkplätze erstellt. Die Haltestelle, die am Ende der Kölner Straße geplant war, ist um 200 m in Richtung „Markt“, „Berliner Straße“ verschoben worden, da ansonsten ein zu hoher Bord die Querung der Kölner Straße, aus der Marktpassage kommend, behindern würde. Dies hatte keine Auswirkung auf die Verkehrsführung des Busverkehrs. Das „Bügeleisen“ ist aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht als Kreisverkehr ausgeschildert worden. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vom 06.12.2004 wurde unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Stadt beschlossen, den vorgesehenen Ausbaustandard des Brückenweges, den Straßen Schwanen, Obere Waldstraße, Kurze Straße anzupassen und ebenfalls vom Standard her abzustufen. Statt Natursteinpflaster wurde Betonsteinpflaster für den Ausbau verwendet. Bei dem Ausbau der Innenstadt (Ausführungsplanung) wurde auf eine behindertenfreundliche Ausgestaltung geachtet (Behindertenleitplanung). Es wurden entgegen der Ursprungsplanung zusätzliche Leitsteine zur verbesserten taktilen Erfassung für Behinderte eingesetzt. Um das Parken im unteren Bereich des Schwanenplatzes „Eingangsbereich“ zu verhindern, wurden nachträglich Basaltpoller anstelle von Pfosten aus Stahl aufgestellt. b) Verkehrsführung
Taubengasse Das am 31.03.2003 beschlossene Verkehrskonzept für den Bereich Obere Remscheider Straße / Taubengasse sieht wie folgt aus: Konzept 1: (Verkehrsführung laut Verkehrskonzept)
(siehe hierzu auch Anlage 2; obere Planzeichnung)
Das Verkehrskonzept sah zudem in der Planzeichnung die Option für eine verkehrliche Andienungsmöglichkeit in der Taubengasse (Lieferverkehr Möbelgeschäft Von den Eichen) entgegen der Einbahnrichtung vor. Die andienenden LKWs sollten somit die Taubengasse bergab fahren dürfen, um dann rückwärts die LKW-Rampe des Möbelhauses anzusteuern. (siehe hierzu Anlage 1: gestrichelte violette Linie in
der Planzeichnung Verkehrskonzept) Straßenverkehrsbehörde und Kreispolizei sehen diese Option einer „unechten Einbahnstraße“ jedoch als sehr kritisch an und haben angekündigt einer Umsetzung nicht zuzustimmen. Die Andienungssituation im Bereich des Möbelhauses hat sich inzwischen verändert: Die Andienung erfolgt nicht mehr über die Rampe; die Ladevorgänge finden auf der Fahrbahn statt (siehe hierzu Anlage 3). Gegen die im Mai 2008 umgesetzte neue Verkehrsführung hat sich jedoch der Betreiber des Sanitärfachgeschäftes Hammerschmidt vehement ausgesprochen. Neben der Andienung im Hof finden auch Anliefervorgänge auf der Fahrbahn statt. Diese seien laut Herrn Hammerschmidt bergab wesentlich besser zu bewerkstelligen als bergauf. Sowohl dem Betreiber des Möbelgeschäftes, als auch dem Betreiber des Sanitärfachgeschäftes wurde vom Planungsamt schriftlich zugesichert, das die Andienungsmöglichkeit Ihrer Geschäfte weiterhin bergab möglich ist. Auf Grund dieser Situation wurden zwei weitere verkehrliche Konzeptionen für den Bereich Taubengasse untersucht: Konzept 2:
(siehe hierzu auch Anlage 2; mittlere Planzeichnung) Der Unterschied dieses Konzeptes zur derzeitigen Lösung besteht in der allgemeinen Öffnung der Taubengasse für den Zweirichtungsverkehr. Vorteil: Andienungssituation bergab erleichtert Be- und Entladungen Nachteile: Der befürchtete unnötige Schleichverkehr auf der Taubengasse bergab Richtung Berliner Straße ist während der Be- und Entladevorgänge (Hindernis) eher unwahrscheinlich. Der bergauf geführte
Busverkehr wird auf Grund der geringen Fahrbahnbreite (ca. 5 m) durch
entgegenkommen Fahrzeuge, insbesondere LKWs behindert. Der Zweirichtungsverkehr
in der Taubengasse führt zu kreuzenden Abbiegevorgängen an den Knotenpunkten
Taubengasse / Obere Remscheider Straße und Taubengasse / Durchstich
Taubengasse. Aus der Bürgerschaft kamen zudem Anregungen, wieder die alte Verkehrssituation herzustellen. Diese ist in Konzept 3 dargestellt: Konzept 3: (ehemalige Verkehrsführung)
(siehe hierzu auch Anlage 2; untere Planzeichnung) Der Unterschied dieses Konzeptes zur derzeitigen Lösung entsprechend des beschlossenen Verkehrskonzeptes besteht in der Umkehrung der Einrichtungsverkehre Taubengasse und Obere Remscheider Straße. Vorteil: Andienungssituation bergab erleichtert Entladungen Nachteile: Die Umkehrungen der Einbahnrichtungen führen zu kreuzenden Abbiegevorgängen an den Knotenpunkten Taubengasse / Obere Remscheider Straße und Taubengasse / Durchstich Taubengasse. Die in der Taubengasse
errichtete Buswartehalle müsste abgebaut und im Bereich der Oberen Remscheider
Straße unter Fortfall einiger Stellplätze neu errichtet werden. Empfehlung der Verwaltung: Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes, („Straßenverkehrsbehörde und Kreispolizei sehen die Option einer „unechten Einbahnstraße“ als sehr kritisch an und haben angekündigt einer Umsetzung nicht zuzustimmen“,) ist das beschlossene Verkehrskonzept wie im Konzept 2 dargestellt, zu ändern. Das Konzept 2 ist das bürgerfreundlichste und durch einfache Veränderungen (Änderung der Beschilderung) zu realisieren. Anlage/n:
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